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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/sondernutzung-gruenanlagen.php 04.06.2026 11:38:32 Uhr 13.08.2026 05:04:17 Uhr |
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Sondernutzung öffentlicher Grünanlagen
Die Abteilung Verwaltung/Finanzen/Grundstücke des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft ist zuständig für:
- Informationen zur Sondernutzung öffentlicher Grünanlagen (Sondernutzungserlaubnisse für öffentliche Grünanlagen)
- Entgegennahme von Anträgen (schriftlich mindestens sechs Wochen vor der geplanten Nutzung)
- Genehmigungen zur Sondernutzung öffentlicher Grünanlagen, Erhebung von Gebühren und Nutzungsentgelten
- Erteilung und Kontrolle von Auflagen
Die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen der öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Dresden ist die Grundlage.
Die Objekte, für die diese Satzung gilt (siehe Grünanlagensatzung §§ 1 und 2), sind über die folgenden Links einzusehen:
Hinweis zur Barrierefreiheit: Die verlinkten Dokumente sind nicht barrierefrei. Bei Bedarf bitten wir um eine Nachricht an stadtgruen-und-abfallwirtschaft@dresden.de.