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https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/wahlen/schoeffen-ehrenamtliche-richter.php 20.12.2023 09:44:03 Uhr 29.03.2024 09:44:05 Uhr

Schöffen und ehrenamtliche Richter

Bewerbungsfrist für Amtsperiode 2024 bis 2028 ist abgelaufen

Der Bewerbungszeitraum für die neue Amtsperiode 2024 bis 2028 zum Schöffen- und Jugendschöffenamt bzw. des ehrenamtlichen Richteramtes ist zum 28. Februar 2023 abgelaufen. 

Verspätete Bewerbungen können aus rechtlichen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.

Wie geht es weiter?

Die Landeshauptstadt Dresden hat die eingegangenen Bewerbungen geprüft. Anhand dieser wurden die Vorschlagslisten erstellt und in den Gremienrunden beraten. Im Mai bzw. Juni 2023 wurden die Vorschlagslisten im Stadtrat bzw. im Jugendhilfeausschuss mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder bestätigt.

Im Anschluss erfolgte die Auflegung der Vorschlagslisten für die Schöffen- und Jugendschöffenämter. Zuvor wurden die Auflegungen öffentlich bekannt gegeben. Hier finden Sie die Bekanntmachungen zur Auflegung für das Schöffenamt sowie für das Jugendschöffenamt zum Nachlesen. Zwischenzeitlich wurden alle Unterlagen zusammengestellt, vom Oberbürgermeister unterschrieben und an die jeweiligen Gerichte übergeben.

Die Wahlausschüsse am Amtsgericht und Verwaltungsgericht haben getagt. Die Schöffen, Jugendschöffen bzw. ehrenamtlichen Richter wurden gewählt und entsprechend von den Gerichten über ihre Wahl informiert.

Da vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, dass die Kommunen doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber in die Vorschlagslisten aufzunehmen haben, als letztlich tatsächlich gewählt werden können, bleibt es nicht aus, dass viele der Bewerberinnen und Bewerber nicht für die ausgeschriebenen Ehrenämter berücksichtigt werden können.

Bei allen Nichtgewählten möchten wir uns daher für das gezeigte Interesse und Engagement sehr herzlich bedanken und sie ermutigen (sofern weiterhin Interesse besteht und die Voraussetzungen erfüllt sind), es in fünf Jahren erneut zu versuchen.

Allen gewählten Personen wünschen wir viel Kraft und Erfolg für die künftigen Aufgaben und bedanken uns für Ihr Engagement zur Stärkung der Demokratie.

Wir möchten Sie bitten, aufgrund der hohen Bewerberanzahl, von Fragen zum aktuellen Stand des Verfahrens abzusehen.

Hinweis: Die Ernennung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Sozialgericht findet auf Grund der späteren Amtsperiode erst im Jahr 2025 statt.

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