Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/wahlen/auslaenderbeiratswahlen.php 20.09.2023 09:53:46 Uhr 29.11.2023 18:42:31 Uhr |
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Integrations- und Ausländerbeiratswahl
Die letzte Wahl des Integrations- und Ausländerbeirates fand am 1. September 2019 parallel zur Landtagswahl statt. Der Wahlturnus beträgt fünf Jahre. Die nächste Wahl findet am 01.09.2024 statt.
Der Integrations- und Ausländerbeirat ist ein beratendes Gremium, das für fünf Jahre gewählt wird. Er besteht aus 20 Mitgliedern, von denen elf einen Migrationshintergrund haben und über die Integrations- und Ausländerbeiratswahl in die Vorschlagsliste gewählt werden. Die anderen neun Mitglieder sind Vertreter/-innen aus dem Stadtrat.
Am 24. Januar 2019 beschloss der Stadtrat die aktuelle Wahlordnung für den Integrations- und Ausländerbeirat. Neu ist vor allem, dass nur Einzelbewerber/-innen Wahlvorschläge einreichen können und dass die Wahl ausschließlich als Briefwahl durchgeführt wird.
Aktives Wahlrecht
Wählbar ist jede Person, die:
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat und
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- sich am Wahltag seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig, mit Aufenthaltsgestattung oder mit Duldung aufhält und
- am Wahltag seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Dresden hat.
Passives Wahlrecht
Wählbar ist jede Person, die:
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat und
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- sich am Wahltag seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig, mit Aufenthaltsgestattung oder mit Duldung aufhält und
- am Wahltag seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Dresden hat.
Nicht wählbar ist, wer:
- nach § 9 Abs. 2 der Satzung über die Wahlordnung von der Wahl ausgeschlossen ist oder
- einer in der Bundesrepublik Deutschland verbotenen Vereinigung angehört oder sie unterstützt oder
- infolge deutschen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder
- als Staatsangehörige/-r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union nach dem Recht dieses Mitgliedstaates infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung die Wählbarkeit verloren hat.
Informationen in mehreren Sprachen
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Arabisch: انتخابات مجلس الاندماج والأجانب (*.pdf, 238 KB)
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Chinesisch: 融合与外国人顾问委员会选举 (*.pdf, 298 KB)
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Farsi: انتخابات شورای یکپارچگی و خارجیان (*.pdf, 219 KB)
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Französisch: Élection du Conseil Consultatif pour l’Intégration et les Étrangers (*.pdf, 147 KB)
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Russisch: Выборы в Дрезденский Совет по делам иностранцев и интеграции (*.pdf, 193 KB)
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Spanisch: Consejo Consultivo de integración y extranjeros (*.pdf, 142 KB)
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Tigrinya: ምርጫ ቤት ምኽሪ ምውህሃድን ደቂ ወጻእን (*.pdf, 176 KB)
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Vietnamesisch: Bầu cử Ủy ban về hòa nhập và Người nước ngoài (*.pdf, 205 KB)
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Aktives Wahlrecht
Wahlberechtigt ist, wer:
- nicht Deutsche/-r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist und
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- am Wahltag seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Dresden wohnt.
Nicht wahlberechtigt ist eine Person:
- die infolge deutschen Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt oder
- für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein/-e Betreuer/-in nach deutschem Recht nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis der Betreuerin/des Betreuers die im Bürgerlichen Gesetzbuch bezeichneten Angelegenheiten nicht umfasst.