Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/wahlen/auslaenderbeiratswahlen.php 04.11.2022 12:22:57 Uhr 07.02.2023 08:25:25 Uhr |
|
Integrations- und Ausländerbeiratswahl
Wahl 2019
Am 1. September 2019 fand die letzte Wahl des Integrations- und Ausländerbeirates parallel zur Landtagswahl statt. Der Wahlturnus beträgt fünf Jahre, sodass die nächste Wahl im Herbst 2024 stattfinden wird.
Die neue Wahlordnung sah ausschließlich die Briefwahl vor. Die Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen wurden ab 1. August 2019 durch die Wahlbehörde versandt.
Alle Wahlberechtigten hatten bis zu drei Stimmen, die auf einen oder mehrere Kandidatinnen und Kandidaten verteilt werden konnten. Wahlberechtigt war, wer keine deutsche Staatsbürgerschaft besaß, mindestens 18 Jahre alt war und seit mehr als drei Monaten mit Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Dresden lebte.
Informationen in mehreren Sprachen
-
Arabisch: انتخابات مجلس الاندماج والأجانب (*.pdf, 238 KB)
This document is not barrier-free.
-
Chinesisch: 融合与外国人顾问委员会选举 (*.pdf, 298 KB)
This document is not barrier-free.
-
Farsi: انتخابات شورای یکپارچگی و خارجیان (*.pdf, 219 KB)
This document is not barrier-free.
-
Französisch: Élection du Conseil Consultatif pour l’Intégration et les Étrangers (*.pdf, 147 KB)
This document is not barrier-free.
-
Russisch: Выборы в Дрезденский Совет по делам иностранцев и интеграции (*.pdf, 193 KB)
This document is not barrier-free.
-
Spanisch: Consejo Consultivo de integración y extranjeros (*.pdf, 142 KB)
This document is not barrier-free.
-
Tigrinya: ምርጫ ቤት ምኽሪ ምውህሃድን ደቂ ወጻእን (*.pdf, 176 KB)
This document is not barrier-free.
-
Vietnamesisch: Bầu cử Ủy ban về hòa nhập và Người nước ngoài (*.pdf, 205 KB)
This document is not barrier-free.
Der Integrations- und Ausländerbeirat ist ein beratendes Gremium, das für fünf Jahre gewählt wird. Er besteht aus 20 Mitgliedern, von denen elf einen Migrationshintergrund haben und über die Integrations- und Ausländerbeiratswahl in die Vorschlagsliste gewählt werden. Die anderen neun Mitglieder sind Vertreter/-innen aus dem Stadtrat.
Am 24. Januar 2019 beschloss der Stadtrat die aktuelle Wahlordnung für den Integrations- und Ausländerbeirat. Neu ist vor allem, dass nur Einzelbewerber/-innen Wahlvorschläge einreichen können und dass die Wahl ausschließlich als Briefwahl durchgeführt wird.
Aktives Wahlrecht
Wahlberechtigt ist, wer:
- nicht Deutsche/-r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist und
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- am Wahltag seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Dresden wohnt.
Nicht wahlberechtigt ist eine Person:
- die infolge deutschen Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt oder
- für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein/-e Betreuer/-in nach deutschem Recht nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis der Betreuerin/des Betreuers die im Bürgerlichen Gesetzbuch bezeichneten Angelegenheiten nicht umfasst.
Passives Wahlrecht
Wählbar ist jede Person, die:
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat und
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- sich am Wahltag seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig, mit Aufenthaltsgestattung oder mit Duldung aufhält und
- am Wahltag seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Dresden hat.
Nicht wählbar ist, wer:
- nach § 9 Abs. 2 der Satzung über die Wahlordnung von der Wahl ausgeschlossen ist oder
- einer in der Bundesrepublik Deutschland verbotenen Vereinigung angehört oder sie unterstützt oder
- infolge deutschen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder
- als Staatsangehörige/-r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union nach dem Recht dieses Mitgliedstaates infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung die Wählbarkeit verloren hat.