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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/umweltinformation/04/Umweltatlas-4.37.php 07.07.2015 19:39:46 Uhr 26.04.2024 05:30:17 Uhr

4.37 Gewässer zweiter Ordnung, für die Hochwasserrisikomanagementpläne zu erstellen sind

Für einige, von Hochwasser in besonderer Weise betroffene Siedlungsgebiete an Gewässern zweiter Ordnung müssen die gewässerspezifischen Gefahren vertiefend analysiert werden, d. h. nach den §§ 73 bis 75 und 79 des Wasserhaushaltgesetzes müssen Risikomanagementpläne aufgestellt werden.

Mittels dieser Pläne soll geprüft werden, mit welchen Maßnahmen auch an diesen Gewässern ein Schutz bis zu einem hundertjährlichen Hochwasserereignis erreicht werden kann oder ob Schutzzielminderungen notwendig sind. Die Hauptgewässer dieser Gewässersysteme sind in der Karte als farbige Linien hervorgehoben.

Die ausführliche Kartenbeschreibung zu den Gewässer zweiter Ordnung, für die Hochwasserrisikomanagement- pläne zu erstellen sind, liegt zum Download bereit: