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Umweltinformation
Das Umweltinformationsgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsUIG) vom 1. Juni 2006 sichert der Öffentlichkeit den freien Zugang zu Informationen über den Zustand der Umwelt und über das, was zum Schutze der Umwelt getan wird.
Öffentliche Verwaltungen sind gleichzeitig aufgefordert, den Zugang durch die Verwendung elektronischer Datenbanken und moderner Kommunikationsmittel zu erleichtern sowie eine aktive Umweltberichterstattung anzubieten. Ob Veranstaltungen, Fachberichte, Broschüren, Flyer, Auskünfte, Umweltdaten im OpenData oder diese Internetseite: Das Umweltamt stellt seine Informationen in verschiedenen Formen bereit.
Umweltamt
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft
Umweltamt
Abteilung Verwaltung, Recht und Öffentlichkeitsarbeit
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Dienstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr