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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/04/pm_084.php 24.04.2024 15:00:46 Uhr 06.05.2024 05:07:34 Uhr

1. bis 5. Mai: „Woche der Inklusion“

Auf dem Weg zur barrierefreien Stadt für Menschen mit Behinderung

Am Mittwoch, 1. Mai 2024, beginnt in Dresden die „Woche der Inklusion“. Bis zum Ende der Aktionswoche am Sonntag, 5. Mai, dem Europäischen Protesttag der Menschen mit Behinderungen, bieten mehr als zwanzig Veranstaltungen in und um Dresden die Möglichkeit, die Potenziale von Menschen mit Handicap zu sehen und ihre Stimmen zu hören. Ein breites Bündnis lädt alle Dresdnerinnen und Dresdner dazu ein. Zum Bündnis gehören die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen, das Inklusionsnetzwerk Sachsen und viele weitere Partnerinnen und Partner. 

„Wir wollen eine inklusive Gesellschaft ohne Barrieren. Niemand soll wegen seiner Behinderung oder eines Handicaps ausgeschlossen werden. Das ist unser Wunsch für die rund 97.000 Dresdnerinnen und Dresdner, die eine Behinderung haben. Die Aktionswoche mit dem Europäischen Protesttag bietet eine gute Gelegenheit, um einerseits deutlich zu machen, was schon erreicht wurde, und andererseits auf Barrieren aufmerksam zu machen, die der Gleichstellung noch immer im Wege stehen.“

Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, Bürgermeisterin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen

Das Angebot ist breit gefächert, es reicht von barrierefreien Führungen und Vorträgen bis zu inklusiven Sportveranstaltungen. Alle Veranstaltungen sind unter www.lag-selbsthilfe-sachsen.de/protesttag2024 veröffentlicht.

Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, die auch Mitglied im Stiftungsrat des Deutschen Hygiene-Museums Dresden ist, begleitet am Donnerstag, 2. Mai 2024, 15 Uhr die inklusive Ausstellungsführung durch das Deutsche Hygiene-Museum und kommt mit den Besucherinnen und Besuchern ins Gespräch.

Die Behindertenbeauftragte Manuela Scharf ist am Freitag, 3. Mai 2024 von 14 bis 18 Uhr bei der „Demo für Inklusion“ vor dem Landtagsgebäude und dem anschließenden Solidaritätskonzert auf dem Schlossplatz dabei.

Am Sonntag, 5. Mai 2024, besuchen Dr. Kristin Klaudia Kaufmann und Manuela Scharf den Nachbarschaftsbrunch von Pro Pieschen e. V. auf dem Konkordienplatz.

„15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention liegt ihre vollständige Umsetzung noch immer in weiter Ferne. Das zeigt der jüngste Bericht der Vereinten Nationen. Deutschland hat noch viel zu tun, um Barrierefreiheit sicherzustellen und allen Menschen gleiche Teilhabe zu ermöglichen. Barrierefreiheit bedeutet nicht nur den Abbau baulicher Hindernisse, sondern auch die Gewährleistung des Zugangs zu Informationen, Kommunikation und kulturellen Angeboten für alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen. Entscheidend ist dabei, dass Menschen mit Handicap ihre Perspektiven und Erfahrungen in den politischen Entscheidungsprozess einbringen können, um eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, die ebenso ihre Bedürfnisse und Bedarfe berücksichtigt.“

Manuela Scharf, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen

Europäischer Protesttag

Der Europäische Protesttag am 5. Mai ruft europaweit dazu auf, Barrieren abzubauen und eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, in der alle Menschen gleiche Rechte und Chancen haben. Betroffene Menschen, aber ebenso Organisationen, Politiker und Unterstützer machen an diesem Tag lautstark mit Aktionen auf die vielfältigen Herausforderungen aufmerksam, denen Menschen mit Behinderungen in ihrem täglichen Leben gegenüberstehen. Im Zentrum des Aktionstags steht die Forderung nach Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen: im öffentlichen Raum, im Schul- und Bildungswesen, auf dem Arbeitsmarkt oder im digitalen Raum. Der Aktionstag wurde 1992 von der Interessenvertretung „Selbstbestimmt Leben Deutschland e. V.“ ins Leben gerufen.

Soziale Hilfen für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderungen können praktische Erleichterungen, Assistenzen und finanzielle Unterstützung bekommen. Das Sozialamt erbringt insbesondere die folgenden Leistungen:

  • Feststellung einer Schwerbehinderung: Menschen, die länger als sechs Monate körperlich, seelisch oder geistig beeinträchtigt sind und deswegen nicht oder nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, können ihre Einschränkung als Behinderung nach SGB IX feststellen lassen.
  • Schwerbehindertenausweis: Schwerbehinderte Menschen bekommen auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen. Voraussetzung ist, dass zuvor ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde. Der Ausweis ermöglicht einen individuellen Nachteilsausgleich. Das Merkzeichen „B“ im Ausweis berechtigt beispielsweise zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Personennahverkehr.
  • Eingliederungshilfe: Menschen, die auf umfassende Unterstützung angewiesen sind, können Eingliederungshilfe erhalten. Sie beinhaltet spezielle Leistungen, unter anderem Mobilitätshilfen (§ 113 Absatz 1 und Absatz 2 SGB IX). Das kann beispielsweise eine Assistenzperson sein, die bei der Planung und Bewältigung von Wegen mit öffentlichen Verkehrsmitteln hilft.
  • Mobilitätszuwendung: Dresdnerinnen und Dresdner, die wegen ihrer Mobilitätsbehinderung den öffentlichen Personennahverkehr nicht, nur eingeschränkt oder nur in Begleitung nutzen können, erhalten einen Geldbetrag. Die Berechtigten können frei entscheiden, wie sie das Budget einsetzen.
  • Blindengeld: Blinde Menschen sind im Alltag besonders benachteiligt. Durch ihre Behinderung sind sie mit einem materiellen Mehraufwand konfrontiert. Nach dem sächsischen Landesblindengeldgesetz erhalten blinde Menschen, hochgradig sehbehinderte Menschen, gehörlose Menschen und schwerstbehinderte Kinder Geldleistungen, unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen.
  • Sozialförderung: Zusätzlich fördert das Sozialamt offene Beratungs-, Begegnungs-, Freizeit- und Selbsthilfeangebote, die die soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärken.