Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/luft/genehmigungen-und-beschwerden.php 15.04.2024 15:06:12 Uhr 19.09.2024 20:29:04 Uhr |
Genehmigungen und Beschwerden
Die Untere Immissionsschutzbehörde ist insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:
- Vollzug von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Anlagen nach der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) mit Ausnahme der Anlagen, die der Störfallverordnung unterliegen, von Anlagen, auf welche das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz Anwendung findet, oder bergbaulicher Anlagen,
- Überwachung von genehmigungsbedürftigen und nichtgenehmigungsbedürftigen Anlagen im Rahmen der Zuständigkeit,
- Vollzug weiterer Rechtsverordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, insbesondere für anzeigepflichtige technische Anlagen
Zuständigkeitsregelungen im Bereich Immissionsschutz in Sachsen: