Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/luft/genehmigungen-und-beschwerden.php 12.12.2024 09:18:58 Uhr 13.12.2024 13:35:23 Uhr |
Genehmigungen und Beschwerden
Aufgaben
Die Untere Immissionsschutzbehörde ist insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:
- Vollzug von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Anlagen nach der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) mit Ausnahme der Anlagen, die der Störfallverordnung unterliegen, von Anlagen, auf welche das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz Anwendung findet, oder bergbaulicher Anlagen,
- Überwachung von genehmigungsbedürftigen und nichtgenehmigungsbedürftigen Anlagen im Rahmen der Zuständigkeit,
- Vollzug weiterer Rechtsverordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, insbesondere für anzeigepflichtige technische Anlagen
Zuständigkeitsregelungen im Bereich Immissionsschutz in Sachsen
Umweltamt
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft
Umweltamt
Abteilung Immissionsschutz- und Abfallbehörde
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E-Mail
umwelt.recht2@dresden.de
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Öffnungszeiten
Um vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten.
Montag:9 bis 12 Uhr
Dienstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr