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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/luft/genehmigungen-und-beschwerden.php 12.12.2024 09:18:58 Uhr 09.07.2025 02:28:37 Uhr

Genehmigungen und Beschwerden

Aufgaben

Die Untere Immissionsschutzbehörde ist insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:

  • Vollzug von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Anlagen nach der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) mit Ausnahme der Anlagen, die der Störfallverordnung unterliegen, von Anlagen, auf welche das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz Anwendung findet, oder bergbaulicher Anlagen,
  • Überwachung von genehmigungsbedürftigen und nichtgenehmigungsbedürftigen Anlagen im Rahmen der Zuständigkeit,
  • Vollzug weiterer Rechtsverordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, insbesondere für anzeigepflichtige technische Anlagen

Umweltamt

Landeshauptstadt Dresden

Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft
Umweltamt
Abteilung Immissionsschutz- und Abfallbehörde

Postanschrift

Postfach 12 00 20
01001 Dresden

Besucheranschrift

Bürozentrum Pirnaisches Tor
Grunaer Straße 2
01069 Dresden
2. Etage, N 205

Öffnungszeiten


Um vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten.

Montag:9 bis 12 Uhr
Dienstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr

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