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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/luft/genehmigungen-und-beschwerden.php 15.04.2024 15:06:12 Uhr 25.04.2024 02:38:07 Uhr

Genehmigungen und Beschwerden

Die Untere Immissionsschutzbehörde ist insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:

  • Vollzug von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Anlagen nach der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) mit Ausnahme der Anlagen, die der Störfallverordnung unterliegen, von Anlagen, auf welche das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz Anwendung findet, oder bergbaulicher Anlagen,
  • Überwachung von genehmigungsbedürftigen und nichtgenehmigungsbedürftigen Anlagen im Rahmen der Zuständigkeit,
  • Vollzug weiterer Rechtsverordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, insbesondere für anzeigepflichtige technische Anlagen

Zuständigkeitsregelungen im Bereich Immissionsschutz in Sachsen: