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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/luft/genehmigungen-und-beschwerden/beschwerden.php 16.01.2023 13:00:39 Uhr 15.10.2024 07:52:18 Uhr

Beschwerden

Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger

Technische Anlagen, die in besonderem Maße schädliche Einwirkungen auf die Umwelt hervorrufen können, müssen genehmigt werden. Aber auch bei Anlagen oder Tätigkeiten, die nicht explizit einer Genehmigung bedürfen, muss darauf geachtet werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden.

Im Beschwerdefall kann hier die Behörde auch nachträglich noch Auflagen erteilen, um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Staub- oder Lärmbelastungen

Die Untere Immissionsschutzbehörde ist Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger, die sich oder ihr Umfeld durch Luftschadstoff-, Lärm- oder andere Immissionen gestört oder beeinträchtigt fühlen. Für Beschwerden zu Baustellen, durch deren Betrieb erhebliche Staub- oder Lärmbelastungen verursacht werden, finden Sie hier weitere Informationen sowie Kontaktmöglchkeiten:


Rauchgasbelästigungen

Bei Rauchgasbelästigungen durch Kleinfeuerungsanlagen kann die Untere Immissionsschutzbehörde prüfen. Für eigene Feuerungsanlagen ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister des Kehrbezirkes zuständig. Durch den Einsatz schadstoffarmer Brennstoffe in Kleinfeuerungsanlagen können auch deren Besitzer das Entstehen schädlicher Abgase so gering wie möglich halten.