Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/luft/Lagerfeuer-und-Grillen.php 17.10.2024 13:07:29 Uhr 11.07.2025 01:50:12 Uhr

Lagerfeuer & Grillen

Öffentlicher Raum

Im öffentlichen Raum, also auf Straßen, Plätzen und in allgemein zugänglichen Grün- und Erholungsanlagen, sind das Grillen und Abbrennen offener Feuer grundsätzlich nur auf den öffentlichen Grillplätzen bzw. den fünf erlaubnis- und gebührenpflichtigen Lagerfeuerstellen an der Elbe erlaubt. Diese finden Sie im Themenstadtplan.

Grillplätze

Auf den städtischen Grillplätzen ist das Grillen erlaubnis- und gebührenfrei und ohne Anmeldung möglich.

Weitere Informationen zum Grillen

Lagerfeuerstellen

An den fünf Lagerfeuerstellen an der Elbe darf mit Erlaubnis der Landeshauptstadt Dresden gegen eine Gebühr in Höhe von 10 Euro ein Lagerfeuer entfacht oder gegrillt werden. Die Lagerfeuer sind online zu beantragen.

Weitere Informationen zu Lagerfeuer und Online-Anmeldung

Privatgrundstücke

Auf Privatgrundstücken außerhalb von Schutzgebieten ist das Abbrennen offener Feuer und das Grillen mit handelsüblichen Geräten und Brennstoffen erlaubt, wenn erhebliche Belästigungen Dritter ausgeschlossen sind und keine Abfälle verbrannt werden. In Schutzgebieten gelten die jeweiligen Schutzgebietsverordnungen.

Kontakt

Kontakt bei Fragen zu offenem Feuer und Grillen im öffentlichen Raum

Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit
Ordnungsamt
Abteilung Gemeindlicher Vollzugsdienst

Postanschrift

Postfach 12 00 20
01001 Dresden

Besucheranschrift

Theaterstraße 11
01067 Dresden
3. Etage, R 326


Nutzung der Lagerfeuerplätze an der Elbe

Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft
Umweltamt
Abteilung Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörde

Postanschrift

Postfach 12 00 20
01001 Dresden

Besucheranschrift

Grunaer Straße 2
01069 Dresden
1. Etage, Zi. W 103

Anzeige

Partner