Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/luft/lagerfeuer.php 20.06.2024 10:22:18 Uhr 10.12.2024 09:45:42 Uhr |
Lagerfeuer
An fünf durch Feldsteine mit Schild gekennzeichneten Lagerfeuerstellen an der Elbe ist es gestattet, mit Erlaubnis der Landeshauptstadt Dresden Lagerfeuer zu entfachen und zu grillen.
Lagerfeuerstellen an der Elbe befinden sich an folgenden Orten:
- Elbufer Johannstadt,
- unterhalb der Eisenberger Straße (Stadtbezirksamt Pieschen),
- unterhalb des Körnerweges (Fähre an der Drachenschänke) (Stadtbezirksamt Neustadt),
- Hosterwitz, ehemalige Fähranlegestelle Laubegaster Straße (Stadtbezirksamt Loschwitz),
- unterhalb des Wiesenweges (Trillemündung), (Stadtbezirksamt Loschwitz).
Die Nutzung der öffentlichen Feuerstellen, egal ob fürs Grillen oder Lagerfeuer machen, bedarf einer schriftlichen Genehmigung des Umweltamtes mit festliegendem Datum und Ortsbezug, die hier durch den maschinell erstellten Bescheid ersetzt wird. Die Gebühr beträgt 10 Euro und ist am Ende der Buchung in elektronischer Form (PayPal, Giropay oder Kreditkarte) zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass eine Rückerstattung der Verwaltungsgebühr nach einem erfolgreichen Bezahlvorgang nicht möglich ist.
Die Buchung einer Feuerstelle ist ab vier Wochen (28 Tage) vorher bis zum Vortag des gewünschten Termins möglich.
Beachten Sie bitte auch die unten stehenden Hinweise zur Nutzung der öffentlichen Lagerfeuerstellen sowie die aktuelle Datenschutzerklärung der Landeshauptstadt Dresden
Online-Anmeldung
Hinweise
Bei Feuern und Grillfeuern sind die gesetzlichen Forderungen zum Immissionsschutz und zum Kreis-laufwirtschafts- und Abfallgesetz einzuhalten. Eine Rauchgasbelästigung von Anliegern ist auszuschließen. Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art und von Gehölzschnitt ist verboten.
Die Bestimmungen der Polizeiverordnung zum Schutz der Nachtruhe und zur Benutzung akustischer Geräte sind einzuhalten.
An der Elbe gelten die Restriktionen der Landschaftsschutzgebietsverordnungen. Bitte beachten Sie bei der Nutzung der Feuerstellen und Grillplätze im Schutzgebiet, dass das Befahren mit und das Abstellen von Kraftfahrzeugen aller Art außerhalb dafür zugelassener Wege und Plätze verboten ist. Die Genehmigung des Umweltamtes zur Nutzung der Feuerstellen beinhaltet nicht die Erlaubnis zur Durchführung von Veranstaltungen bzw. zum Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc.
Beachten Sie bitte auch, dass die Elbwiesen zur Futtergewinnung oder Beweidung landwirtschaftlich genutzt werden und deshalb während der Nutzzeit (Aufwuchs und Beweidung) nicht betreten werden dürfen.
Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.