Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/luft/grillen.php 07.08.2024 16:12:30 Uhr 14.12.2024 01:55:26 Uhr |
Grillen
Grillplätze befinden sich an folgenden Orten:
im Ortsamtsbereich Altstadt
- Elbufer an der Albertbrücke 1
- Elbufer an der Albertbrücke 2
- Elbufer an der Marienbrücke (Volksfestgelände)
- Sternplatz
im Ortsamtsbereich Neustadt
- Alaunplatz
- Elbufer an der Albertbrücke
- Elbufer an der Marienbrücke
- Elbufer unterhalb des Rosengartens
- Elbufer an der Saloppe
im Ortsamtsbereich Prohlis
- Grünanlage am Rudolf–Bergander-Ring
im Ortsamtsbereich Cotta
- Grünanlage Eichendorffstraße/Columbusstraße
im Ortsamtsbereich Plauen
- Beachvolleyballplatz Nöthnitzer Straße
Hinweise
Bei Feuern und Grillfeuern sind die gesetzlichen Forderungen zum Immissionsschutz und zum Kreis-laufwirtschafts- und Abfallgesetz einzuhalten. Eine Rauchgasbelästigung von Anliegern ist auszuschließen. Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art und von Gehölzschnitt ist verboten.
Die Bestimmungen der Polizeiverordnung zum Schutz der Nachtruhe und zur Benutzung akustischer Geräte sind einzuhalten.
An der Elbe gelten die Restriktionen der Landschaftsschutzgebietsverordnungen. Bitte beachten Sie bei der Nutzung der Grillplätze im Schutzgebiet, dass das Befahren mit und das Abstellen von Kraftfahrzeugen aller Art außerhalb dafür zugelassener Wege und Plätze verboten ist.
Beachten Sie bitte auch, dass die Elbwiesen zur Futtergewinnung oder Beweidung landwirtschaftlich genutzt werden und deshalb während der Nutzzeit (Aufwuchs und Beweidung) nicht betreten werden dürfen.
Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.