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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/hochwasser/Hochwasserschutz_Laubegast/archiv/004_vorgeschichte.php 06.05.2015 12:49:59 Uhr 26.04.2024 04:17:27 Uhr

Vorgeschichte

Die Hochwasser der Elbe und ihrer Nebenflüsse verursachten im August 2002 erhebliche Schäden im gesamten Stadtgebiet Dresdens.

Ausgehend von den stadtgebietsspezifischen Hochwassergefahren durch Elbe, Gewässer erster und zweiter Ordnung und durch das Grundwasser sind Stand, Perspektiven, aber auch Grenzen der Hochwasservorsorge in dem vom Stadtrat am 12.08.2010 bestätigten Plan Hochwasservorsorge Dresden anschaulich dokumentiert. Im Kapitel zum Betrachtungsgebiet 17 werden die linkselbischen Stadtteile im Dresdner Osten zwischen Laubegast und Stadtgrenze behandelt.

Vor Beginn der Planungen von Gebietsschutzschutzmaßnahmen vor Hochwasser der Elbe in Laubegast wird sich gemäß Beschluss des Stadtrates vom 30.09.2010 die Öffentlichkeit in einem Beteiligungsverfahren mit der weiteren städtebaulichen Entwicklung in Laubegast auseinandersetzen, anzustrebende Schutzziele für den Hochwasserschutz ableiten sowie Anforderungen an die Einbindung und Gestaltung möglicher Schutzanlagen in verschiedenen Teilräumen formulieren.

In diesem Beteiligungsprozess sollen auch die Zielstellungen der Gestaltungskonzeption Laubegaster Ufer aufgegriffen werden, deren Erarbeitung der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau im August 2001 beschlossen hatte. Zielstellungen der Konzeption sind die Aufwertung und städtebauliche Neuordnung des Laubegaster Ufers auf Grundlage einer qualifizierten Vorplanung der Freiflächen und Verkehrsanlagen unter Einbeziehung der vielfältigen Nutzungen und unterschiedlichen Anforderungen durch Bürger und Initiativen des Stadtteils. So wurden für das Laubegaster Ufer bereits Gestaltungsansätze und konkrete Maßnahmenvorschläge formuliert. Nach den Hochwasserereignissen im August 2002 wurden die Entwürfe auf dem Niveau einer Vorplanung (siehe Rubrik "Dokumente und Materialien") im März 2007 aufgrund der noch offenen Fragestellungen zum Hochwasserschutz vorläufig zurückgestellt.

Die vom Stadtrat mit Beschluss vom 25.06.2009 beauftragte Kooperationsvereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Dresden und der Landestalsperrrenverwaltung des Freistaates Sachsens zur Verbesserung des Schutzes vor Hochwasser der Elbe – von der Werft entlang des Laubegaster Ufers bis zur Berchtesgadener Straße – wurde am 15.11.2010 unterzeichnet. Sie wird, unter der Voraussetzung eines entsprechenden Votums des Beteiligungsprozesses und eines Stadtratsbeschlusses zum weiteren Vorgehen, die Planung und Realisierung dieses Vorhabens durch die Landeshauptstadt Dresden, finanziert vom Freistaat Sachsen, ermöglichen.

Die Hochwasserereignisse im August 2002 waren Anlass für vielfältige konzeptionelle Aktivitäten zum Hochwasserschutz von Siedlungsgebieten im Dresdner Osten. In der im Dezember 2004 vom Freistaat Sachsen vorgelegten Hochwasserschutzkonzeption (HWSK) Elbe wurden Maßnahmevorschläge für die Verbesserung des Gebietsschutzes nur für Teilräume im Dresdner Osten – östlich der Loschwitzer Brücke bis zur Stadtgrenze – formuliert. Die Verwirklichung dieser Vorschläge wurde vom Freistaat Sachsen im November 2005 als nicht hochprioritär eingeschätzt; es erfolgte keine planerische Vertiefung.

Für die rechtselbischen Siedlungsgebiete von Söbrigen bis Loschwitz – mit Ausnahme von Pillnitz – und ausgedehnte Bereiche im linkselbischen Dresdner Osten wurden in der HWSK Elbe keine Maßnahmenvorschläge unterbreitet.

Deshalb beauftragte der Stadtrat die Stadtverwaltung im Februar 2005, gebietsbezogene Schutzkonzeptionen für besonders hochwassergefährdete Gebiete unabhängig von der wasserrechtlich verankerten Zuständigkeit – für den Gebietsschutz vor Hochwasser der Elbe und der Gewässer erster Ordnung ist dies der Freistaat Sachsen – vorzulegen.

Für die hochwassergefährdeten rechtselbischen Siedlungsgebiete zwischen Söbrigen und Loschwitz wurden Grundlagen- und Machbarkeitsuntersuchungen zu Möglichkeiten des Gebietsschutzes vor Hochwasser der Elbe sowie auch der Gewässer zweiter Ordnung vorgenommen. Ergebnisse und Empfehlungen sind im Plan Hochwasservorsorge im Kapitel zum Betrachtungsgebiet 15 dokumentiert.

Für die bei Elbhochwasser überschwemmungsgefährdeten linkselbischen Stadtteile von Zschieren bis Tolkewitz wurde eine separate Gebietsschutzkonzeption erstellt. In dieser Konzeption wurden ausschließlich zur Abschätzung von Nutzen-Kosten-Verhältnissen Schutzmauern angesetzt, ohne dass es dafür – weder beim Freistaat Sachsen noch bei der Landeshauptstadt Dresden – gutachterliche oder planerische Ansätze gab (und bis heute gibt). Dies führte in der Folge zu Diskussionen, die mit dem am 25.11.2010 startenden Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung sachlich weitergeführt werden sollen.

Im Ergebnis hydraulischer Untersuchungen im Rahmen der Gebietsschutzkonzeption wurde nachgewiesen, dass die aufwändige Umgestaltung des Altelbarmes zu einer Flutrinne (Abflusswirkung) oder zu einem Polder (Retentionswirkung) jeweils zu keiner nennenswerten Absenkung der Wasserspiegellagen bei Elbhochwasser führt. Ein verbesserter Schutz bebauter Bereiche vor Überflutungen wäre durch diese Maßnahmen nicht erreichbar – im Gegenteil, es wären zusätzliche Gebietsschutzmaßnahmen erforderlich. Weiterhin wurde ermittelt, dass die Kosten für Bau und Unterhaltung der erforderlichen Anlagen in keinem tragbaren Verhältnis zum Nutzen stehen.

Der Altelbarm – unbesiedelte oder überwiegend mit Erholungsnutzungen versehene, von Lockwitzbach und Niedersedlitzer Flutgraben durchflossene Flächen zwischen den Stadtteilen Zschieren und Tolkewitz – wird erst bei größeren Hochwasserereignissen durch die Elbe vollständig überflutet (Durchströmung bei Wasserstand größer 800 cm am Pegel Dresden). Dieses Gebiet soll in Übereinstimmung mit den Entwürfen des Flächennutzungs- und des Landschaftsplanes weiterhin Bestandteil des rechtswirksamen Überschwemmungsgebietes der Elbe bleiben.

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 22.05.2008 die Gebietsschutzkonzeption als fachliche Grundlage vertiefender Untersuchungen und Planungen bestätigt. Sie bildete zudem die fachliche Basis für Verhandlungen mit der zuständigen Landestalsperrenverwaltung, die mit der o. g. Kooperationsvereinbarung am 15.11.2010 erfolgreich abgeschlossen wurden.

Mit Beschluss des Stadtrates vom 25.06.2009 wurden Rahmenbedingungen für die Planung und Umsetzung von Gebietsschutzmaßnahmen im linkselbischen Dresdner Osten unter Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit formuliert.

Für den Gebietsschutz der von Elbhochwasser gefährdeten Siedlungsbereiche von Meußlitz und Kleinzschachwitz wurden durch das Umweltamt Grundlagenermittlungen und Vorplanungen veranlasst. Die Ergebnisse sowie ein Vorschlag für das weitere Vorgehen einschließlich der erforderlichen Öffentlichkeitsbeteiligung werden dem Stadtrat zur Beschlussfassung im 1. Halbjahr 2011 unterbreitet.

Aussagen zu Realisierungszeiträumen der in der HWSK Elbe bzw. der Gebietschutzkonzeption enthaltenen Maßnahmenvorschläge lassen sich gegenwärtig nicht treffen. Umso wichtiger ist es deshalb, dass potentiell von Hochwasser betroffene Einwohner und Unternehmen die gesetzlich gebotene Eigenvorsorge betreiben.

Wenngleich nicht unmittelbar Gegenstand des Beteiligungsprozesses, darf die Verbesserung des Hochwasserschutzes an den den Stadtteil Laubegast begrenzenden Gewässern erster Ordnung Lockwitzbach und Niedersedlitzer Flutgraben nicht aus dem Blick geraten. Die Landeshauptstadt Dresden wirkt dabei auf die zuständige Landestalsperrenverwaltung hin, den Hochwasserschutz an diesen Gewässern langfristig entscheidend zu verbessern. Dies soll vor allem durch Rückhaltemaßnahmen außerhalb des Stadtgebietes (Hochwasserrückhaltebecken Lungkwitz und ggf. am Possendorfer Bach) sowie die Beseitigung zahlreicher Schwachstellen – Abschnitte mit geringer Abflusskapazität und Ausuferungsgefahren – im Stadtgebiet erreicht werden. In diesem Zusammenhang erforderliche Brückenumbauten (Prof.-Billroth-Straße) sind durch die Landeshauptstadt Dresden in eigener Zuständigkeit zu realisieren.