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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/hochwasser/Hochwasserschutz_Laubegast/archiv/001_spielregeln.php 06.05.2015 12:50:00 Uhr 23.04.2024 11:21:31 Uhr

Spielregeln

  • Der Beteiligungsprozess ist ein verfahrens- und ergebnisoffener Austausch aller Interessierten, Betroffenen und Zuständigen auf Augenhöhe.
  • Als interessierte, betroffene und zuständige Beteiligte werden Eigentümer, Mieter und Pächter, Akteure, Initiativen und Anrainer aus dem Stadtteil Laubegast und anderen Stadtteilen Dresdens, Vertreter des Ortsbeirates Leuben, des Stadtrates sowie der öffentlichen Verwaltung sowie kommunaler und staatlicher Betriebe gesehen, die in Laubegast entsprechendes Eigentum, Flächen, Objekte und damit Anlagen und Angebote des Gemeinwesens tragen und verantworten.
  • Mit ihrer Anwesenheit, ihrer persönlichen Mitwirkung und ihrer autorisierten Meinungsäußerung bekunden die Beteiligten ihr Interesse an der Behandlung der zu Beginn des Prozesses verabredeten Ziele zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 30.09.2010.
  • Jeder Beteiligte hat das Recht und die Möglichkeit, seine Fragen zu äußern und seine Position einzubringen. Es gilt das in den Veranstaltungen und Gesprächen Geäußerte sowie das an die Stadt Dresden oder das Moderationsbüro über Internet oder per Briefpost schriftlich Eingebrachte.
  • Die Landeshauptstadt Dresden verantwortet die Einbringung wesentlicher fachlicher Grundlagen als Materialien und bei Informationsveranstaltungen unter Hinzuziehung weiterer Experten, die Absicherung der externen Moderation sowie der Dokumentation des Prozesses auf der Internetseite der Stadt und stellt die Organisation einschließlich der Verfügbarkeit der Räumlichkeiten für den Prozess sicher.
  • Das externe Planungsbüro, das mit der Erstellung des Arbeitsbuches, der organisatorischen Vorbereitung, Moderation und inhaltlichen Dokumentation der Veranstaltungen sowie mit der Aufbereitung der Ergebnisse in Abstimmung mit den Beteiligten betraut ist, sichert Fairness und Loyalität gegenüber allen Beteiligten zu. Die Moderatoren aus dem externen Planungsbüro verantworten die Einhaltung der zu Beginn der Veranstaltungen vereinbarten Tagesordnungen.
  • Die vereinbarte Vorgehensweise zum Beteiligungsprozess kann auch im Verlaufe des Prozesses noch präzisiert, korrigiert und qualifiziert werden, soweit dies in Abstimmung mit den Interessierten, Betroffenen und Zuständigen notwendig wird.
Fassung vom 17.12.2010; siehe auch Report zum 1. Forum (Rubrik "Dokumente")