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https://www.dresden.de/de/stadtraum/planen/stadtentwicklung/stadterneuerung/foerderprogramme-staedtebau/foerderprogramme-bund-und-land/sanierungsgebiete/ausgleichsbetraege-sanierungsgebiete.php 11.12.2023 11:06:19 Uhr 02.05.2024 15:00:59 Uhr

Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten

Was ist ein Ausgeichsbetrag?

  • In den Sanierungsgebieten konnte das Amt für Stadtplanung und Mobilität durch den Einsatz öffentlicher Fördermittel vielfältige Maßnahmen initiieren, die in diesen Quartieren zu einer nachhaltigen Verbesserung der Wohnqualität geführt haben. Nachdem die Sanierung der Gebäude im Wesentlichen abgeschlossen war, konzentrierte sich die Arbeit des Amtes für Stadtplanung und Mobilität auf die Entwicklung und Verbesserung des Lebensumfeldes in den Sanierungsgebieten.
  • Mit steigender Attraktivität der Sanierungsgebiete erhöhte sich sukzessive auch der Marktwert der Grundstücke, ein Ergebnis, das vor allem durch den gezielten Einsatz der Fördermittel durch die Landeshauptstadt Dresden erreicht wurde.
  • Für Grundstücke in diesen förmlich festgelegten Sanierungsgebieten ist von den Eigentümern daher ein Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten. Rechtsgrundlage dafür ist der § 154 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der zu entrichtende Betrag entspricht der durch das Sanierungsverfahren bedingten Erhöhung des Bodenwertes des jeweiligen Grundstückes bzw. des entsprechenden Miteigentumsanteils.

Informationsbroschüre zu Ausgleichsbeträgen in Sanierungsgebieten zum Download (Stand 2021)
Download: Broschüre zu Ausgleichsbeträgen in Sanierungsgebieten (2021)

Gut zu wissen

Warum den Ausgleichsbetrag vorzeitig zahlen?

Besteht für ein Sanierungsgebiet noch eine Sanierungssatzung, kann der Ausgleichsbetrag sofort abgelöst werden. Der zu zahlende Betrag ermittelt sich aus der vorhandenen Bodenrichtwertkarte des Sanierungsgebietes.

Momentan ist im gesamten Stadtgebiet eine Steigerung der Bodenwerte zu verzeichnen. Die vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages zu einem frühen Zeitpunkt ist somit meist günstiger.

Spätestens mit der Aufhebung der Sanierungssatzung wird der gesetzlich festgelegte Ausgleichsbetrag abgefordert. Dann wird der zu zahlende Betrag auf Grundlage der Bodenwerte ermittelt, die zu diesem Zeitpunkt bestehen.

Bodenrichtwerte im Themenstadtplan

Bisher haben mehr als die Hälfte aller Eigentümer in den Sanierungsgebieten den Ausgleichsbetrag vorzeitig abgelöst. Es konnten bereits fast 25 Millionen Euro an Ausgleichsbeträgen generiert werden. Damit wurden in den Sanierungsgebieten noch Maßnahmen finanziert, deren Umsetzung sonst nicht möglich gewesen wären.

Erfolgreiche Beispiele

  • Freiflächengestaltung Rathauspark Löbtau
  • Freiflächengestaltung Clara-Zetkin-Straße 14 a
  • Freiflächengestaltung Weißeritzgarten
  • Sanierung der 15. Grundschule und des Dreikönigsgymnasiums
  • Sanierung der Torgauer Straße und der Osterbergstraße
  • grundhafter Ausbau der Seminar- und Menageriestraße sowie
  • der Bräuer- und Institutsgasse
  • Gestaltung einer „Grünen Raumkante“ entlang der Schäferstraße
  • Sanierung Kinder- und Jugendhaus Conni e. V., Rudolf-Leonhard-Straße 39
  • Gestaltung Vorplatz Bahnhof Bischofsplatz
  • neue Gestaltung des Straßenraumes Pulsnitzer Straße und Martin-Luther-Straße

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