Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/stadtportrait/statistik/geoinformationen/Gutachterausschuss.php 03.01.2023 14:43:57 Uhr 06.02.2023 10:05:30 Uhr |
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Gutachterausschuss
für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Dresden
Der Gutachterausschuss ist ein selbstständiges, unabhängiges, marktkundiges und an keinerlei Weisungen gebundenes Kollegialgremium mit dem gesetzlichen Auftrag, Transparenz und Verbraucherschutz auf dem Dresdner Grundstücks- und Immobilienmarkt zu schaffen. Rechtsgrundlage sind die §§ 192 ff Baugesetzbuch und die Sächsische Gutachterausschussverordnung.
In der Landeshauptstadt Dresden werden die Mitglieder vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften berufen und durch den Oberbürgermeister für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Als Mitglieder können nur in der Wertermittlung erfahrene Personen mit besonderer Sachkunde berufen werden.
Ferner sind zwei Bedienstete des Finanzamtes vertreten, die in der steuerlichen Bewertung erfahren sind. Gemäß § 193 Baugesetzbuch hat der Gutachterausschuss unter anderem folgende Aufgaben:
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken,
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung,
- Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten
Für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle. In der Landeshauptstadt Dresden ist die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Amt für Geodaten und Kataster angesiedelt.
Aktuelle Hinweise zur Grundsteuer
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Grundsteuerportal Sachsen 2022
Sie möchten eine Auskunft über Bodenrichtwerte zur Verwendung für die Feststellungserklärung zur Grundsteuerneuberechnung? Seit dem 1. Juli 2022 sind die Erklärungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen. Die dazu benötigten Unterlagen, insbesondere auch die Information zum Bodenrichtwert, sind im „Grundsteuer-Portal“ der Finanzverwaltung abrufbar. Bitte nutzen Sie ausschließlich diese kostenlose Abrufmöglichkeit für die von Ihnen benötigten Angaben.
Allgemeine Informationen erhalten Sie unter: www.finanzamt.sachsen.de oder direkt im Grundsteuerportal Sachsen 2022 mit Nutzungshinweisen zur Anwendung. Antworten zu oft gestellten Fragen finden Sie hier.
Hotline des Finanzamtes Dresden-Nord: 0351-46919494
Leistungen
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bietet folgende Leistungen an:
Auskunft zu Bodenrichtwerten
Auszug aus der Kaufpreissammlung
Verkehrswertgutachten
Grundstücksmarktbericht
Für andere, spezielle Leistungen richten Sie bitte eine Anfrage an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses: grundstueckswertermittlung@dresden.de
Anträge und Kosten
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Bestellformular Grundstücksmarktbericht (GMB) bzw. für die Liegenschaftszinssätze (Auszug aus dem GMB) (*.pdf, 222 KB)
Bitte ausgefüllt an geoservice@dresden.de senden!
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Antrag auf schriftliche Bodenrichtwertauskunft (*.pdf, 1 MB)
Antrag ist bitte nicht zu verwenden für eine Bodenrichtwertanfrage wegen Feststellungserklärung zur Grundsteuerneuberechnung. Bitte nutzen Sie das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung ab Juli 2022.
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Auskunft aus der Kaufpreissammlung (*.pdf, 1 MB)
für unbebaute/bebaute Grundstücke
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Auskunft aus der Kaufpreissammlung (*.pdf, 1 MB)
für Wohnungs- und Teileigentum
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Auskunft aus der Kaufpreissammlung (*.pdf, 1 MB)
für landwirtschaftlich bzw. gärtnerisch genutzte Grundstücke
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Antrag auf Gutachten (*.pdf, 1 MB)
gemäß § 193 BauGB durch den Gutachterausschuss
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Gutachterausschusskostensatzung (*.pdf, 185 KB)
News
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09/2022 Stabile Umsätze bei steigenden Immobilienpreisen (*.pdf, 428 KB)
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04/2022 Neue Bodenrichtwerte im Themenstadtplan veröffentlicht
Die aktuellen Bodenrichtwerte und ältere Jahrgänge sind jederzeit im Themenstadtplan abrufbar.
Kontakt Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Geodaten und Kataster
Besucheranschrift
WTC
Ammonstraße 74
01067 Dresden
3. Etage / Zi. 3811
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag | 9 bis 12 Uhr |
Dienstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 16 Uhr |
Zusätzlich sind Termine nach Vereinbarung möglich. Wir bitten Anfragen und Anträge zu Dienstleistungen des Amtes telefonisch oder per E-Mail zu stellen. Eine Kundenberatung in den Diensträumen findet grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt. |