Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/stadtportrait/statistik/geoinformationen/gutachterausschuss/bodenrichtwerte.php 08.11.2024 10:31:19 Uhr 14.12.2024 01:45:24 Uhr |
Bodenrichtwerte
Allgemeines zu Bodenrichtwerten
Bodenrichtwerte werden gemäß § 196 BauGB ermittelt. Bodenrichtwerte sind aus der Kaufpreissammlung abgeleitete, durchschnittliche Lagewerte unbebauter Grundstücke unter Berücksichtigung des jeweiligen Entwicklungszustandes (zum Beispiel für Flächen der Land- und Forstwirtschaft, Bauerwartungsland, baureifes Land). Sie werden alle zwei Jahre veröffentlicht. Bodenrichtwerte sind auch in steuerlichen Angelegenheiten, insbesondere bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer sowie der Grundsteuer von Bedeutung.
Im Themenstadtplan können Sie die Bodenrichtwerte aller Jahrgänge kostenfrei einsehen.
Auf Antrag erhalten Sie schriftliche Auskunft zu Bodenrichtwerten. Schriftliche Auskünfte sind kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach der Gutachterausschusskostensatzung.
Bodenrichtwerte für landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Grundstücke
Die Bodenrichtwerte für landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Grundstücke werden sind in einem Begleitheft dargestellt. Im Themenstadtplan können die Begleithefte älterer Jahrgänge im PDF-Format kostenfrei abgerufen werden.
Download
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Begleitheft - Bodenrichtwerte
(*.pdf,
8 MB)
für landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Grundstücke
Anpassung der Bodenrichtwerte
Umrechnungskoeffizienten zur Berücksichtigung abweichender Grundstücksgrößen beim Bodenwert von Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken wurden vom Gutachterausschuss ab 2019 ermittelt und können direkt angewendet werden.
Umrechnungskoeffizienten zur Berücksichtigung abweichender wertrelevanter Geschossflächenzahlen beim Bodenwert von Mehrfamilienhausgrundstücken wurden vom Gutachterausschuss ab 2019 ermittelt und können direkt in der Bodenrichtwertkarte angewendet werden.
Download
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Erläuterungen und Anpassung der aktuellen Bodenrichtwerte für Bauflächen
(*.pdf,
518 KB)
Die Beschreibung des statistischen Modells finden Sie im kostenpflichtigen Grundstücksmarktbericht.
Historie der Bodenrichtwerte
Seit 2011 sind in den Bodenrichtwertkarten Richtwertzonen gebildet, die jeweils Gebiete umfassen, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen, die wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sind in jeder Richtwertzone dargestellt.
In den Bodenrichtwertkarten von 1991 – 2009 sind lagetypische Bodenrichtwerte dargestellt, deren wertbeeinflussende Merkmale in einer Legende erläutert sind.
Antrag, Kosten und Datenschutz
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Online-Antrag auf schriftliche Bodenrichtwertauskunft
Die schriftliche Bodenrichtwertauskunft direkt online beantragen. Der Antrag ist bitte nicht zu verwenden für eine Bodenrichtwertanfrage wegen Feststellungserklärung zur Grundsteuerneuberechnung. Bitte nutzen Sie das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung ab Juli 2022.
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PDF-Formular: Antrag auf schriftliche Bodenrichtwertauskunft
(*.pdf,
188 KB)
Der Antrag ist bitte nicht zu verwenden für eine Bodenrichtwertanfrage wegen Feststellungserklärung zur Grundsteuerneuberechnung. Bitte nutzen Sie das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung ab Juli 2022.
- Gutachterausschusskostensatzung (*.pdf, 185 KB)
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Datenschutzinformation
(*.pdf,
159 KB)
gemäß Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)