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https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/korrekturen/steuer-und-stadtkassenamt.php 25.03.2024 12:48:56 Uhr 25.04.2024 22:31:06 Uhr

Steuer- und Stadtkassenamt

Das Steuer- und Stadtkassenamt hat unter anderem folgende Aufgaben:
  • Das Amt erhebt und veranlagt die Grundsteuer und die Gewerbesteuer auf der Basis der Grundlagenbescheide des Finanzamtes. Die örtlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern (Hundesteuer, Spielautomatensteuer, Zweitwohnungssteuer, Beherbergungssteuer) und die Straßenreinigungsgebühren werden jeweils auf der Grundlage der entsprechenden Abgabensatzungen der Landeshauptstadt Dresden veranlagt und erhoben.
  • Zu den genannten Abgaben werden Widersprüche, Erlass- und Stundungsanträge sowie Anträge auf Aussetzung der Vollziehung von Abgabenpflichtigen bearbeitet sowie Auskünfte erteilt.
  • Die Stadtkasse wickelt den baren und unbaren Zahlungsverkehr zwischen Bürgern, Unternehmen und Stadtverwaltung ab, d.h. sie nimmt Einzahlungen entgegen, leistet Auszahlungen und bearbeitet Einzugsermächtigungen.
  • Die Stadtkasse bearbeitet Reklamationen bezüglich des Zahlungsverkehrs und führt Personenkonten für alle städtischen Forderungen (z. B. für Steuern, Mieten, Kita-Elternbeiträge, Eintrittsgelder für städtische Kultureinrichtungen, Standgebühren für Marktbeteiligung, Bußgelder und vieles andere mehr).
  • Die Stadtkasse mahnt bei Zahlungsverzug, bearbeitet Mahnungsreklamationen, setzt Mahngebühren und Säumniszuschläge fest, erhebt Zinsforderungen bei verspäteten Zahlungen und erklärt Aufrechnungen zu Forderungen.
  • Die Stadtkasse ist Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen der Landeshauptstadt Dresden. Sie leistet darüber hinaus Vollstreckungshilfe im Rahmen der Amtshilfe bei der Beitreibung der Forderungen von anderen Städten und Gemeinden, Landkreisen, Ländern und des Bundes sowie anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Sie leistet Vollstreckungshilfe auf Grundlage eines zwischenstaatlichen Abkommens für die Republik Österreich und für weiterer EU-Staaten im Rahmen europäischer Abkommen.
  • Die Stadtkasse bearbeitet Anträge auf Vollstreckungsaufschub.
  • Die Stadtkasse erteilt Unbedenklichkeitsbescheinigungen in Steuersachen.
  • Die Stadtkasse bearbeitet keine Beschwerden zur Betragshöhe fälliger Forderungen. Hierfür ist ausschließlich das Fachamt zuständig, das die Forderung erhoben und z. B. durch Bescheid festgesetzt oder mit Rechnung angefordert hat.