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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/zweitwohnungssteuer.php 12.12.2025 10:55:51 Uhr 15.12.2025 16:24:25 Uhr

Zweitwohnungssteuer

Die Landeshauptstadt Dresden erhebt eine Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer. Beziehen Sie in Dresden eine Wohnung, müssen Sie diese bei der Meldebehörde anmelden. Ist diese Wohnung Ihre Nebenwohnung und Sie sind volljährig erhebt die Landeshauptstadt Dresden eine Zweitwohnungssteuer.

Die Zweitwohnungssteuer ist abhängig von der Nettokaltmiete und beträgt bis Dezember 2025 10 Prozent der Nettokaltmiete. Ab 1. Januar 2026 beträgt die Zweitwohnungssteuer 15 Prozent der Nettokaltmiete. Wurde keine oder eine deutlich vergünstigte Nettokaltmiete vereinbart, wird für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer die ortsübliche Vergleichsmiete nach Mietspiegel herangezogen.

Informationen zur Dienstleistung

Kontakt

Landeshauptstadt Dresden

Steuer- und Stadtkassenamt
Abteilung Aufwandsteuern

Postanschrift

Postfach 12 00 20
01001 Dresden

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Rathausplatz 1
4. Etage, Zimmer 003
01067 Dresden

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Montag: 9 bis 12 Uhr, ab 13 Uhr nach Vereinbarung
Dienstag und Donnerstag: 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr sowie 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung