Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/zweitwohnungssteuer.php 06.02.2020 13:44:29 Uhr 02.03.2021 21:13:30 Uhr |
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Zweitwohnungssteuer
Die Landeshauptstadt Dresden erhebt seit Januar 2006 eine Zweitwohnungssteuer. Diese Steuer haben alle volljährigen Personen zu entrichten, die in der Stadt Dresden im Sinne des Bundesmeldegesetzes eine Nebenwohnung beziehen oder bereits eine solche Wohnung bezogen haben. Ihre Nebenwohnung müssen Sie bei der Meldebehörde anmelden. Die Anmeldung bei der Meldebehörde gilt gleichzeitig als steuerliche Anmeldung.
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Steuer- und Stadtkassenamt
Abteilung Aufwandsteuern
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