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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/zweitwohnungssteuer.php 12.12.2025 10:55:51 Uhr 15.12.2025 06:58:11 Uhr |
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Zweitwohnungssteuer
Die Landeshauptstadt Dresden erhebt eine Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer. Beziehen Sie in Dresden eine Wohnung, müssen Sie diese bei der Meldebehörde anmelden. Ist diese Wohnung Ihre Nebenwohnung und Sie sind volljährig erhebt die Landeshauptstadt Dresden eine Zweitwohnungssteuer.
Die Zweitwohnungssteuer ist abhängig von der Nettokaltmiete und beträgt bis Dezember 2025 10 Prozent der Nettokaltmiete. Ab 1. Januar 2026 beträgt die Zweitwohnungssteuer 15 Prozent der Nettokaltmiete. Wurde keine oder eine deutlich vergünstigte Nettokaltmiete vereinbart, wird für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer die ortsübliche Vergleichsmiete nach Mietspiegel herangezogen.
Informationen zur Dienstleistung
Vorgehen
Benötigte Formulare
Allgemeine Informationen
Rechtliche Grundlagen
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Steuer- und Stadtkassenamt
Abteilung Aufwandsteuern
Fax 0351-4882898
E-Mail zweitwohnungssteuer@dresden.de
Link www.dresden.de/steuer-stadtkassenamt
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Besucheranschrift
Rathausplatz 1
4. Etage, Zimmer 003
01067 Dresden
Öffnungszeiten
Montag: 9 bis 12 Uhr, ab 13 Uhr nach Vereinbarung
Dienstag und Donnerstag: 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr sowie 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung