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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/grundsteuer.php 13.01.2025 13:34:03 Uhr 19.02.2025 15:53:33 Uhr

Grundsteuer

Der Grundsteuerpflicht unterliegen Grundstücke einschließlich der Gebäude, aber auch Erbbaurechte, Eigentumswohnungen oder Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Zur Vereinfachung haben wir hier im Folgenden alle derartigen Grundsteuerobjekte unter dem Begriff „Grundstück“ zusammengefasst.

Grundsteuerreform: Ab 2025 Neuberechnung der Grundsteuer

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür wurden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Für 2024 gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge zunächst weiter.

Zahlungen für 2025

Bitte leisten Sie für 2025 keine Zahlungen, bevor Sie keinen Grundabgabenbescheid erhalten haben. Sollten Sie zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte zum Jahresende 2024.

Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform

Warum eine Grundsteuerreform?

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür wurden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Für 2024 gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge zunächst weiter.

Ziel der Grundsteuerreform ist es, eine vom Bundesverfassungsgericht beanstandete Ungerechtigkeit der Grundsteuer zu beseitigen. Die Höhe der Grundsteuer soll sich genauer als bisher am Wert der Grundstücke orientieren. Das gesamte Grundsteueraufkommen innerhalb der Stadt Dresden soll sich aber weder erhöhen noch vermindern.

Logischerweise wird es deshalb in einigen Fällen zu einer Erhöhung der auf ein einzelnes Grundstück entfallenden Grundsteuer kommen, in anderen Fällen wird die Grundsteuer z. T. erheblich absinken. Dies ist im Sinne einer gerechteren Steuer ausdrücklich gewollt.

Wie hoch wird die Grundsteuer für meinen Grundbesitz ab 2025 ausfallen?

Die Grundsteuerpflicht bezieht sich stets auf ein bestimmtes Grundstück, ein Erbbaurecht, eine Eigentumswohnung oder einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Zur Vereinfachung haben wir hier alle derartigen Grundsteuerobjekte unter dem Begriff „Grundstück“ zusammengefasst. Die Bewertungsstelle des Finanzamts Dresden-Nord hat für jedes derartige Grundstück sowohl den Grundsteuerwert als auch einen Grundsteuermessbetrag ermittelt. Beide Werte wurden gegenüber den Steuerpflichtigen durch gesonderte Bescheide festgesetzt.

Ausgangswert für die Berechnung der ab 2025 zu zahlenden Grundsteuer ist der niedrigere der beiden Werte, der Grundsteuermessbetrag. Die Höhe der für 2025 zu entrichtenden Grundsteuer ergibt sich dann aus der Multiplikation dieses Grundsteuermessbetrages mit dem vom Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden beschlossenen Hebesatz. Dieser beträgt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 280 Prozent (Faktor 2,8) und für alle übrigen Grundstücke (Grundsteuer B) 400 Prozent (Faktor 4,0).

Beispiel: Für eine Eigentumswohnung mit einem Grundsteuermessbetrag in Höhe von 32,44 Euro fällt damit ab 2025 eine Jahresgrundsteuer in Höhe von 129,76 Euro an.

Zu welchem Zeitpunkt muss ich die neue Grundsteuer bezahlen?

Jeder Steuerpflichtige erhält vom Steuer- und Stadtkassenamt einen gesonderten Grundsteuerbescheid für jedes seiner Grundstücke. Auf diesen Bescheiden ist angegeben, wann genau die Zahlungen zur Grundsteuer (und gegebenenfalls auch zur Straßenreinigungsgebühr) fällig sind. Bitte leisten Sie für 2025 keine Zahlungen, bevor Sie keinen Grundabgabenbescheid erhalten haben. Sollten Sie zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte bei Ihrer Bank. Sollten Sie uns eine Einzugsermächtigung für Lastschriften (SEPA-Mandat) erteilt haben, müssen Sie nichts weiter tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst, wenn Sie von der Landeshauptstadt Dresden einen neuen Grundabgabenbescheid für 2025 erhalten haben.

Wann bekomme ich meinen Grundsteuerbescheid für 2025?

Rund zwei Drittel der für 2025 zu erteilenden Steuerbescheide sind bereits Anfang Januar 2025 versandt worden. Für etwa ein Drittel der Grundstücke sind behördlicherseits noch Prüfungen erforderlich. Die Bescheide für diese Grundstücke werden nach und nach im weiteren Verlauf des Jahres 2025 erteilt werden.

Beim Finanzamt Einspruch eingelegt – muss ich die Grundsteuer trotzdem bezahlen?

Ganz klar: Sobald Sie einen Grundsteuerbescheid erhalten haben - ja! Solange das Finanzamt über den Einspruch noch nicht entschieden hat, kann die Grundsteuer durch die Landeshauptstadt Dresden festgesetzt und erhoben werden (§ 361 der Abgabenordnung). Der oder die Steuerpflichtige sind zur termingerechten Zahlung der Steuer verpflichtet. Die Landeshauptstadt Dresden muss - und wird - die Grundsteuerfestsetzung automatisch ändern und zu viel gezahlte Steuerbeträge zurückerstatten, wenn der Grundsteuermessbetrag auf Grund einer Einspruchsentscheidung des Finanzamtes herabgesetzt werden würde (§ 175 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung).

Die Behörden der Landeshauptstadt Dresden sind bei der Festsetzung der Grundsteuer an die finanzamtlich festgestellten Grundsteuermessbeträge gebunden. Fragen und Einsprüche zu den Grundsteuerwerten und -messbeträgen können ausschließlich vom Finanzamt beantwortet werden, die Bewertungsstelle des Finanzamtes gehört nicht zur Stadtverwaltung!

Ich habe für mein Grundstück eine Grundsteuererklärung abgegeben, dieses aber im letzten Jahr verkauft. Jetzt habe ich für 2025 einen Grundsteuerbescheid erhalten, obwohl mir das Grundstück nicht mehr gehört. Was muss ich tun?

In der Regel erhält das Finanzamt durch den Notar die Information über den Verkauf des Grundstücks und den Eigentumsübergang. Eine Umschreibung der der Grundsteuer darf jedoch erst dann durch das Steuer- und Stadtkassenamt vorgenommen werden, wenn das Finanzamt zuvor den Grundbesitz dem neuen Eigentümer zugerechnet hat. Bis dahin bleibt der Voreigentümer wie auch im bisherigen Recht grundsteuerpflichtig.

Ich kann mir auf meinem Steuerbescheid die Höhe der ab 2026 zu leistenden Zahlungen („Zukünftige Leistungen“) nicht erklären …

Tatsächlich sind auf Grund eines technischen Versehens in einigen Fällen fehlerhafte Werte für die ab 2026 zu entrichtenden Vorauszahlungen berechnet worden. Dies betrifft ausschließlich Fälle, in denen zusammen mit der Grundsteuer auch Straßenreinigungsgebühren festgesetzt wurden. In allen diesen Fällen werden im Januar 2026 neue, korrigierte Bescheide erteilt werden.

Ich habe noch Fragen zu meinem Grundsteuerbescheid …

Bei offenen Fragen bitte zunächst die umfangreichen Erläuterungen auf dem Bescheid aufmerksam und vollständig lesen. Bleiben danach noch Rückfragen offen, wird empfohlen, sich schriftlich an die Verwaltung zu wenden. Vor allem in der ersten Zeit muss ansonsten bei persönlichen Vorsprachen und Anrufen mit Wartezeiten und Engpässen gerechnet werden – trotz verstärktem Personaleinsatz bei der Behörde.

Kontakt

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Steuer- und Stadtkassenamt
Abteilung Grundbesitzabgaben


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