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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/hundesteuer_d115.php 23.10.2025 12:53:50 Uhr 05.12.2025 06:37:51 Uhr

Hundesteuer

Wenn Sie einen über drei Monate alten Hund halten, müssen Sie diesen innerhalb von zwei Wochen nach dem Beginn des Haltens beim Steuer- und Stadtkassenamt anmelden und Hundesteuer zahlen.

Wenn nicht anders erwähnt, sind die nachfolgend beschriebenen Anliegen persönlich im Steuer- und Stadtkassenamt, in jedem Bürgerbüro oder schriftlich möglich.

Bei persönlicher Vorsprache halten Sie bitte Ihren Personalausweis bereit. Für den Fall, dass eine andere Person in Vertretung für den im Steuer- und Stadtkassenamt registrierten Hundehalter vorstellig wird, ist zudem eine vom Hundehalter unterschriebene Vollmacht notwendig.

Kontakt

Landeshauptstadt Dresden

Steuer- und Stadtkassenamt
Abteilung Aufwandsteuern

Postanschrift

Postfach 12 00 20
01001 Dresden

Besucheranschrift

Rathausplatz 1
4. Etage, Zimmer 002
01067 Dresden

Öffnungszeiten

Montag: 9 bis 12 Uhr, ab 13 Uhr nach Vereinbarung
Dienstag und Donnerstag: 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr sowie 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung