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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/spielautomatensteuer-d115.php 16.10.2025 12:44:28 Uhr 05.12.2025 07:24:14 Uhr |
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Spielautomatensteuer
Die Landeshauptstadt Dresden erhebt eine Spielautomatensteuer. Besteuert wird der Aufwand für die Benutzung von Spielautomaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit an der Öffentlichkeit zugänglichen Orten, auch wenn diese nur gegen Entgelt gleich welcher Art oder nur von einem bestimmten Personenkreis (z. B. Vereinsmitgliedern) betreten werden dürfen.
Steuerschuldner ist der Aufsteller der Spielautomaten.
Die Spielautomatensteuer bemisst sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einspielergebnis, bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit nach deren Anzahl.
Die Steuer beträgt bis zum 30. Juni 2025:
- bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit 12 % des Einspielergebnisses
- bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit je Apparat und angefangenen Kalendermonat der Aufstellung
- in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen 60,00 Euro
- in Gaststätten und sonstigen Aufstellorten 30,00 Euro.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden hat am 31. März 2025 neue Steuersätze für die Spielautomatensteuer beschlossen.
Seit dem 1. Juli 2025 beträgt die Steuer:
- bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit 15 % des Einspielergebnisses
- bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit je Apparat und angefangenen Kalendermonat der Aufstellung
- in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen 70,00 Euro
- in Gaststätten und sonstigen Aufstellorten 35,00 Euro.
Mehr Informationen zur Spielautomatensteuer finden Sie unter den nachfolgenden Punkten:
Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Spielautomaten
Anmeldung der Spielautomatensteuer
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Steuer- und Stadtkassenamt
Abteilung Aufwandsteuern
Fax 0351-4882898
E-Mail spielautomatensteuer@dresden.de
Link www.dresden.de/steuer-stadtkassenamt
Postanschrift
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Besucheranschrift
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Montag: 9 bis 12 Uhr, ab 13 Uhr nach Vereinbarung
Dienstag und Donnerstag: 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr sowie 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung