Ich habe keine Unterkunft und benötige dringend ein Obdach. Wo kann ich mich melden?
Geflüchtete, die nicht wissen, wo sie wohnen können, fahren zur Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen an der Stauffenbergallee (Stauffenbergallee 2 b, 01099 Dresden). Das hat die Landesregierung so festgelegt. Die Notunterkunft für alle wohnungslosen ukrainischen Vertriebenen befindet sich am Graf-Zeppelin-Ring 6, 04356 Leipzig.
Geflüchtete, die in Dresden aktuell keine Unterkunft haben (auch nicht bei Verwandten, Freunden o. ä.), können sich an die Ökumenische Bahnhofsmission im Hauptbahnhof wenden. Die Adresse ist Wiener Platz 4, 01069 Dresden. Die Bahnhofsmission arbeitet eng mit der Stadtverwaltung zusammen und vermittelt Durchreisende in Notschlafstellen. Die Notschlafstellen befinden sich beispielsweise in Turnhallen und in der Messe Dresden. Geflüchtete in Notschlafstellen müssen sich nicht in Dresden registrieren.
Geflüchtete, die bereits in Dresden registriert sind, aber ihre bisherige Unterkunft verloren haben, können eine Notunterbringung beim Sozialamt beantragen (z. B. in Turnhallen). Das geht per E-Mail an wohnungsfuersorge@dresden.de. Der E-Mail müssen Fotos der Fiktionsbescheinigungen, die Sie von der Ausländerbehörde erhalten, beigefügt sein. Für die Unterbringung in einer städtischen Unterkunft müssen Geflüchtete nichts bezahlen, wenn sie nicht über ausreichend Einkommen oder Vermögen verfügen. Das Sozialamt übernimmt die Kosten und rechnet direkt mit dem Betreiber bzw. Eigentümer der Unterkunft ab.
Weil die Platzkapazität in den Einrichtungen der Stadt knapp und der Aufenthalt bis zum Erhalt des elektronischen Aufenthaltstitels befristet ist, sollten Geflüchtete frühzeitig nach einer eigenen Wohnung suchen. Für eine eigene Wohnung in Dresden zahlen das Jobcenter und das Sozialamt Zuschüsse für Miete und Heizung. Tipp: Richten Sie sich frühzeitig ein Konto bei einer Bank oder Sparkasse ein, damit das Geld überwiesen werden kann. Sie haben in Deutschland ein Recht auf ein sogenanntes Basiskonto. Dafür genügt ein ukrainischer Pass oder Ausweis.
Gibt es Geld für eine Unterkunft?
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Sozialamt die Kosten für
- die Unterbringung in einer privaten Unterkunft
- die Unterbringung in einer städtischen Unterkunft oder
- eine eigene Wohnung.
Für Personen, die privat untergebracht sind und sich bei der Ausländerbehörde angemeldet haben, kann eine Kostenpauschale von 5 Euro pro Person und Tag geleistet werden. Das Sozialamt überweist die Pauschale direkt an die Person, die Ihnen die private Unterkunft bereitstellt. Für die Abrechnung kann ein Formular heruntergeladen werden: Link zum Formular
Für die Unterbringung in einer städtischen Unterkunft müssen Sie nichts bezahlen, wenn Sie nicht über ausreichend Einkommen oder Vermögen verfügen. Das Sozialamt übernimmt die Kosten und rechnet direkt mit dem Betreiber bzw. Eigentümer der Unterkunft ab. Weil die Platzkapazität in den Einrichtungen der Stadt knapp und der Aufenthalt bis zum Erhalt des elektronischen Aufenthaltstitels befristet ist, sollten Sie frühzeitig nach einer eigenen Wohnung suchen.
Für eine eigene Wohnung in Dresden erhalten Sie vom Sozialamt einen Zuschuss, wenn Sie sich in Dresden anmelden und auf die sog. Asylbewerberleistungen angewiesen sind. Tipp: Richten Sie sich frühzeitig ein Konto bei einer Bank oder Sparkasse ein, damit das Geld überwiesen werden kann. Sie haben in Deutschland ein Recht auf ein sog. Basiskonto. Dafür genügt ein ukrainischer Pass oder Ausweis.
Wie finde ich eine eigene Wohnung? Welche Schritte sind zu gehen?
In Dresden gibt es viele Wohnungsunternehmen und Genossenschaften, die Wohnungen anbieten. Diese haben auch Servicebüros, wo sich jeder beraten lassen kann, auch Geflüchtete. Am einfachsten ist es, im Internet nach einer passenden Wohnung zu suchen, z. B. auf www.immoscout24.de und www.immowelt.de.
Die Miete, die monatlich für die Wohnung gezahlt wird, kann je nach Lage, Größe und Ausstattung der Wohnung sehr teuer sein. Wenn das Sozialamt die Kosten übernehmen soll, darf die Wohnung nicht zu teuer sein. Die Obergrenzen für die Miete finden Sie unter „Angemessene Kosten der Unterkunft“.
Für bestimmte günstige Sozialwohnungen wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Diesen stellt das Sozialamt auf Antrag aus.
In der Regel wird der Vermieter die Wohnung gemeinsam mit dem Interessenten besichtigen. Tipp: Lassen Sie sich von einem ehrenamtlichen Dolmetscher begleiten. So vermeiden Sie Missverständnisse.
Passt alles, wird der Vermieter die Wohnung für den Interessenten reservieren und den Mietvertrag zusenden. Im Vertrag steht genau wie viel Miete und Sicherheitskaution oder Genossenschaftsanteile zu zahlen sind. Achtung, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben! Wenn Sie Geld vom Jobcenter oder vom Sozialamt bekommen, benötigen Sie eine schriftliche Zusicherung für die neue Wohnung (Bestätigung der Angemessenheit und Notwendigkeit).
Wurde der Mietvertrag unterschrieben, übergibt der Vermieter dem Mieter eine Ausfertigung des Mietvertrags und die Schlüssel zur Wohnung. Tipp: Heben Sie den Mietvertrag gut auf; er ist ein wichtiger Nachweis auch für andere Behörden. Der Termin für die Schlüsselübergabe wird individuell zwischen Mieter und Vermieter vereinbart. Zu diesem Termin sollte ein Protokoll erstellt werden. Darin wird der aktuelle Zustand der Wohnung erfasst und alle Schäden und Mängel aufgelistet. Außerdem werden die Zählerstände von Heizung, Wasser und Strom notiert. Zusätzlich erhalten Sie eine Wohnungsgeberbestätigung. Die Wohnungsgeberbestätigung benötigen Sie für die Anmeldung der Wohnung im Bürgerbüro. Der neue Wohnsitz muss binnen zwei Wochen nach Beginn des Mietverhältnisses angemeldet werden. Die Adressen der Bürgerbüros finden Sie unter www.dresden.de/buergerbuero.
Falls der Briefkasten und die Klingel noch nicht beschriftet sind, bitten Sie den Vermieter bei der Schlüsselübergabe, dies nachzuholen. Informieren Sie ggf. Ihre Bank/Sparkasse, Versicherungen und andere Behörden über Ihre neue Adresse. Dafür muss meist die Meldebestätigung vom Bürgerbüro vorgelegt werden. Beim Einzug wird die Wohnung in der Regel mit Strom versorgt. In den nächsten Tagen müssen Sie sich bei einem Stromanbieter Ihrer Wahl anmelden. Für die Anmeldung nutzen Sie die Zählernummer und den Zählerstand aus dem Protokoll von der Wohnungsübergabe.
Angemessene Kosten der Unterkunft
Das Sozialamt übernimmt nur angemessene Kosten der Unterkunft. Angemessen bedeutet, dass die sog. Bruttokaltmiete
(= Summe aus Grundmiete und kalten Betriebskosten) folgende Richtwerte nicht übersteigen soll:
- Haushaltsgröße 1 Person: Bruttokaltmiete 337,74 Euro/Monat
- Haushaltsgröße 2 Personen: Bruttokaltmiete 423,10 Euro/Monat
- Haushaltsgröße 3 Personen: Bruttokaltmiete 498,84 Euro/Monat
- Haushaltsgröße 4 Personen: Bruttokaltmiete 617,37 Euro/Monat
- Haushaltsgröße 5 Personen: Bruttokaltmiete 788,61 Euro/Monat
- jede weitere Person: Bruttokaltmiete 83,01 Euro/Monat
Ausführliche Informationen zu den Kosten der Unterkunft: www.dresden.de/unterkunft-heizung
Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen Zugang zu einer günstigen Wohnung. Es gibt verschiedene Typen. Für Sozialwohnungen der WiD Wohnen in Dresden benötigen Sie bspw. den Typ gMW. Sie beantragen den Schein beim Sozialamt. Ein Formular steht unter www.dresden.de/wohnberechtigungsschein bereit.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Vermittlung einer geeigneten Wohnung, kreuzen Sie dies bitte im Antrag an.
Senden Sie den Antrag per E-Mail an wohnen@dresden.de oder Brief an Sozialamt, Abt. Wohnungsfürsorge, SG Wohnberatung und Vermittlung, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden.
Für die Bearbeitung benötigt das Amt diese Unterlagen:
- Antrag auf Wohnberechtigungsschein; darin können die Kontaktdaten eines ehrenamtlichen Helfers oder Bevollmächtigten angegeben werden
- Fiktionsbescheinigung oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) sowie Reisepass oder andere Ausweisdokumente
- Leistungsbescheid vom Jobcenter oder Sozialamt oder Nachweis über Arbeitseinkommen (Arbeitsvertrag und/oder Lohnscheine)
Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr gültig. Wurde ein Bedarf im Bereich Wohnungsvermittlung mitgeteilt, erhalten Sie einen Vermittlungsantrag. Dieser bildet die Grundlage für ein konkretes Wohnungsangebot (Vermittlungsvorschlag).
Zusicherung: Bestätigung der Angemessenheit und Notwendigkeit der neuen Wohnung
Nur mit dieser Bescheinigung zahlen das Jobcenter und das Sozialamt Zuschüsse für die Miete. Das gilt auch für die Sicherheitskaution oder Genossenschaftsanteile, die als Darlehen erbracht werden. Die Zusicherung kann per E-Mail beantragt werden.
Benötigt werden folgende Unterlagen:
- Name, Vorname des Haushaltsvorstands
- Aktenzeichen der Leistungen nach AsylbLG, SGB II oder SGB XII (falls vorhanden)
- Wohnungsangebot oder noch nicht unterschriebener Mietvertrag.
Erstausstattung der Wohnung
Geflüchtete, die in ihrer Wohnung keine Möbel und keine Haushaltsgeräte besitzen und diese auch nicht über Helfer u. ä. erhalten, können beim Sozialamt eine Erstausstattung für die Wohnung beantragen. Diese Erstausstattung umfasst: Mobiliar (zum Wohnen, Schlafen, Kochen und Essen), Haushaltsgeräte (z. B. Kochstelle, Kühlschrank) und übrigen Hausrat (z. B. Geschirr, Beleuchtung). Diese Unterstützung kann nach Abschluss des Mietvertrags beantragt werden. Es genügt eine E-Mail an sozialleistungen-asyl@dresden.de. Folgende Angaben sind erforderlich:
- Name, Vorname des Haushaltsvorstands
- Aktenzeichen der Leistungen nach AsylbLG (falls vorhanden)
- Bankverbindung (falls vorhanden).
Rundfunkbeitrag
In Deutschland muss grundsätzlich jeder Haushalt einen Beitrag für Radio und Fernsehen zahlen. Leistungsempfänger nach AsylbLG können allerdings eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Das Antragsformular kann unter www.rundfunkbeitrag.de heruntergeladen werden.
Hinweise zur Müllentsorgung
In Deutschland wird der Müll aus ökologischen Gründen getrennt. Für unterschiedlichen Müll gibt es unterschiedliche Mülltonnen. Folgendes Informationsblatt gibt Ihnen Hinweise, wie Sie Ihren Abfall richtig und kostengünstig entsorgen können.