Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/kfz-zulassung.php 02.12.2024 11:54:58 Uhr 12.12.2024 02:51:47 Uhr |
Kfz-Zulassung
Besuch der Kfz-Zulassungsbehörde nur mit Termin
Die Bearbeitung von Zulassungsvorgängen ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Für Ihr Anliegen bei der Kfz-Zulassungsbehörde können Sie die Online-Terminvereinbarung oder die Online-Zulassung und Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen (i-Kfz) nutzen.
Alternativ können Sie einen Zulassungsdienst beauftragen. Diese Vorgänge werden taggleich bearbeitet und wieder ausgehändigt.
Für sonstige Anliegen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an:
- HOTLINE Kfz-Zulassungsbehörde: 0351-4888008
- E-Mail: kfz-zulassung@dresden.de
Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Am 01.09.2023 trat die Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften in Kraft.
Unter anderem wird das internetbasierte Zulassungsverfahren erweitert (Einführung Online-Zulassung für juristische Personen, sofortige Inbetriebsetzung möglich, Außerbetriebsetzung ohne Identifizierung), die Tageszulassung wird eingeführt und die Gebühren für Zulassungsvorgänge werden angepasst. Weitere Details zu den Änderungen (nicht vollständig) finden Sie hier: Informationen zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (pdf)
Keine Zulassung bei Kfz-Steuer- oder Gebührenrückständen
Seit dem 1. Juni 2019 dürfen Fahrzeuge nur zugelassen werden, wenn die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter den sächsischen Zulassungsbehörden keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen und damit zusammenhängenden Verwaltungs- und Vollstreckungsverfahren schuldet. Aus gegebenem Anlass wird nochmals darauf hingewiesen, dass ein Fahrzeug ebenfalls nur zugelassen wird, wenn die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter keine Kfz.-Steuerrückstände hat.
Finanzierte Fahrzeuge
Sie können sich bei finanzierten Fahrzeugen online über den Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in der Kfz-Zulassungsbehörde Dresden informieren (Online Prüfung Fahrzeugbriefeingang - siehe unten).
Zuständige Zulassungsbehörde
Zuständig für die Zulassung eines Fahrzeuges ist die Zulassungsbehörde des Wohnortes (Hauptsitz) bzw. des Sitzes der Firma.
Ihre Anliegen:
Neuzulassung, Außerbetriebsetzung, Umschreibung - Benötigte Unterlagen und Infoblätter
Online-Zulassung/ Außerbetriebsetzung
Hinweise zur Ummeldung ukrainischer Fahrzeuge
Fahrzeugverkauf
Mitnahme von Kennzeichen innerhalb von Deutschland
Kennzeichenübernahme auf ein anderes Fahrzeug
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Wunsch- oder Serienkennzeichen online reservieren
Online-Prüfung Fahrzeugbriefeingang/ Hinweise für finanzierte bzw. geleaste Fahrzeuge
Feinstaubplakette - Auskunft oder Erwerb
Kontakt
Kfz-Zulassungsbehörde (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Ordnungsamt
Abt. Sicherheitsangelegenheiten
Besucheranschrift
Hauboldstraße 7
01239 Dresden
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag | 8 bis 12 Uhr |
Dienstag | 8 bis 17 Uhr |
Mittwoch | 9 bis 12 Uhr |
Donnerstag | 8 bis 17 Uhr |
Freitag | 8 bis 12 Uhr |
Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. |