Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/kfz-zulassung.php 02.12.2024 11:54:58 Uhr 12.12.2024 02:51:47 Uhr

Kfz-Zulassung

Besuch der Kfz-Zulassungsbehörde nur mit Termin

Die Bearbeitung von Zulassungsvorgängen ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Für Ihr Anliegen bei der Kfz-Zulassungsbehörde können Sie die Online-Terminvereinbarung oder die Online-Zulassung und Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen (i-Kfz) nutzen.

Alternativ können Sie einen Zulassungsdienst beauftragen. Diese Vorgänge werden taggleich bearbeitet und wieder ausgehändigt.

Für sonstige Anliegen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an:

Sprechzeiten Weihnachten und Jahreswechsel 2024

Auch während der allgemeinen Betriebsruhe der Landeshauptstadt Dresden hat die Kfz-Zulassungsbehörde an den Montagen, 23. Dezember 2024 und 30. Dezember 2024, geöffnet.
Am Freitag, 27. Dezember 2024 bleibt die Behörde geschlossen
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter www.dresden.de/kfz-zulassung
Ab 2. Januar 2025 gelten die regulären Sprechzeiten. 
Nutzen Sie auch die Möglichkeit der Online-Zulassung und Außerbetriebsetzung unter www.dresden.de/i-kfz
Vielen Dank für Ihr Verständnis! 

Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Am 01.09.2023 trat die Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften in Kraft.

Unter anderem wird das internetbasierte Zulassungsverfahren erweitert (Einführung Online-Zulassung für juristische Personen, sofortige Inbetriebsetzung möglich, Außerbetriebsetzung ohne Identifizierung), die Tageszulassung wird eingeführt und die Gebühren für Zulassungsvorgänge werden angepasst. Weitere Details zu den Änderungen (nicht vollständig) finden Sie hier: Informationen zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (pdf)

Keine Zulassung bei Kfz-Steuer- oder Gebührenrückständen

Seit dem 1. Juni 2019 dürfen Fahrzeuge nur zugelassen werden, wenn die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter den sächsischen Zulassungsbehörden keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen und damit zusammenhängenden Verwaltungs- und Vollstreckungsverfahren schuldet. Aus gegebenem Anlass wird nochmals darauf hingewiesen, dass ein Fahrzeug ebenfalls nur zugelassen wird, wenn die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter keine Kfz.-Steuerrückstände hat.

Finanzierte Fahrzeuge

Sie können sich bei finanzierten Fahrzeugen online über den Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in der Kfz-Zulassungsbehörde Dresden informieren (Online Prüfung Fahrzeugbriefeingang - siehe unten).

Zuständige Zulassungsbehörde

Zuständig für die Zulassung eines Fahrzeuges ist die Zulassungsbehörde des Wohnortes (Hauptsitz) bzw. des Sitzes der Firma.

Ihre Anliegen:

Kontakt

Kfz-Zulassungsbehörde (SG)

Landeshauptstadt Dresden
Ordnungsamt
Abt. Sicherheitsangelegenheiten

Besucheranschrift

Hauboldstraße 7
01239 Dresden


Postanschrift

Postfach 12 00 20
01001 Dresden


Öffnungszeiten
Montag 8 bis 12 Uhr
Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 8 bis 17 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr

Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

HOTLINE Kfz-Zulassungsbehörde

Telefon 0351-4888008