Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/kfz-zulassung.php 23.06.2022 09:18:51 Uhr 08.08.2022 00:46:27 Uhr |
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Kfz-Zulassung
Besuch der Kfz-Zulassungsbehörde nur mit Termin
Der Zutritt zur Kfz-Zulassungsbehörde ist bis auf Weiteres ausschließlich mit Terminvereinbarung möglich. Für Ihr Anliegen bei der Kfz-Zulassungsbehörde können Sie die Online-Terminreservierung oder die Online-Zulassung und Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen (i-Kfz) nutzen.
Alternativ können Sie einen Zulassungsdienst beauftragen. Diese Vorgänge werden taggleich bearbeitet und wieder ausgehändigt.
Für sonstige Anliegen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an:
- HOTLINE Kfz-Zulassungsbehörde: 0351-4888008
- E-Mail: kfz-zulassung@dresden.de
Terminreservierung und Online-Zulassung
Nutzen Sie für Ihre Anliegen bei der Kfz-Zulassungsbehörde die Online-Terminreservierung oder das Angebot der Online-Zulassung und Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen (i-Kfz).
Ab sofort möglich: Online-Zulassungen und Außerbetriebsetzungen (i-Kfz)
In Dresden steht ab sofort die Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen in der i-Kfz-Ausbaustufe 3 zur Verfügung. Das Angebot kann derzeit nur von natürlichen Personen genutzt werden. Bei den angebotenen Vorgängen können nur normale Kennzeichen vergeben und verwendet werden (Online-Zulassung /Außerbetriebsetzung - siehe unten).
Keine Zulassung bei Kfz-Steuer- oder Gebührenrückständen
Seit dem 1. Juni 2019 dürfen Fahrzeuge nur zugelassen werden, wenn die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter den sächsischen Zulassungsbehörden keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen und damit zusammenhängenden Verwaltungs- und Vollstreckungsverfahren schuldet. Aus gegebenem Anlass wird nochmals darauf hingewiesen, dass ein Fahrzeug ebenfalls nur zugelassen wird, wenn die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter keine Kfz.-Steuerrückstände hat.
Finanzierte Fahrzeuge
Sie können sich bei finanzierten Fahrzeugen online über den Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in der Kfz-Zulassungsbehörde Dresden informieren (Online Prüfung Fahrzeugbriefeingang - siehe unten).
Zuständige Zulassungsbehörde
Zuständig für die Zulassung eines Fahrzeuges ist die Zulassungsbehörde des Wohnortes (Hauptsitz) bzw. des Sitzes der Firma.
Neuzulassung, Außerbetriebsetzung, Umschreibung - Benötigte Unterlagen und Infoblätter
Online-Zulassung/ Außerbetriebsetzung
Fahrzeugverkauf
Mitnahme von Kennzeichen innerhalb von Deutschland
Kennzeichenübernahme auf ein anderes Fahrzeug
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Wunsch- oder Serienkennzeichen online reservieren
Online-Prüfung Fahrzeugbriefeingang/ Hinweise für finanzierte bzw. geleaste Fahrzeuge
Feinstaubplakette - Auskunft oder Erwerb
Kontakt
Ordnungsamt
Kfz-Zulassungsbehörde
Besucheranschrift
Hauboldstr. 7
01239 Dresden
Themenstadtplan
Öffentlicher Personennahverkehr
Bus 66 Hst.: Gamigstr.
Telefon
0351-4888008
Fax 0351-4888003
E-Mail
kfz-zulassung@dresden.de
Postanschrift
PF 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Mo + Mi | 9 - 12 Uhr |
Di + Do | 9 - 18 Uhr |
Fr | 8 - 12 Uhr |