Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Online-Zulassung-i-kfz.php 02.02.2022 11:56:16 Uhr 25.06.2022 09:24:10 Uhr |
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Online-Zulassung (i-Kfz)
Ab sofort steht in Dresden die Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen zur Verfügung. Das Angebot kann derzeit nur von natürlichen Personen genutzt werden. Bei den angebotenen Vorgängen können nur normale Kennzeichen vergeben und verwendet werden. Eine Vergabe oder Verwendung von Saisonkennzeichen, historischen Kennzeichen, Elektrokennzeichen, grüne Kennzeichen, rote Kennzeichen und Wechselkennzeichen ist über das i-Kfz-Portal nicht möglich. Des Weiteren werden nur vollständige und richtige Anträge vom Portal zugelassen. Bei Fehlermeldungen ist es erforderlich, Ihr Anliegen direkt bei der Zulassungsbehörde bearbeiten zu lassen.
Bitte beachten Sie die folgenden Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz
Welche Zulassungsvorgänge können ab sofort über das i-Kfz-Portal beantragt werden?
Die folgenden internetbasierten Zulassungsvorgänge können ab sofort über das i-Kfz-Portal beantragt werden:
- Außerbetriebsetzung (automatisierte Entscheidung, sofort gültig)
- Adressänderung innerhalb des Stadtgebietes von Dresden (automatisierte Entscheidung, Änderung sofort gültig)
- Umschreibung eines Fahrzeugs mit und ohne Halterwechsel unter Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens (automatisierte Entscheidung, sofortiges Losfahren möglich)
- Umschreibung eines Fahrzeugs mit und ohne Halterwechsel mit neuem Kennzeichen
- Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs mit Zulassungsbescheinigung Teil II
- Wiederzulassung auf den gleichen Halter mit neuen oder bisherigen Kennzeichen
Welche Voraussetzungen brauche ich für die Nutzung?
Die Angebote können derzeit nur von natürlichen Personen genutzt werden.
Für die Antragsstellung werden die folgenden Nachweise und Dokumente benötigt:
- Für den elektronischen Nachweis Ihrer Identität benötigen Sie
- den neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (So aktivieren sie Ihre Ausweisfunktion) und
- ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Ausweislesegerät und
- die kostenlose AusweisApp 2 (Downloadseite)
- IBAN (für die Entrichtung der Kfz-Steuer)
- Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände beim Hauptzollamt oder Gebührenrückstände bei den sächsischen Zulassungsbehörden bestehen
- Die Gebühr muss sofort nach Antragstellung entrichtet werden. Die Zahlung kann mittels Giropay, Kreditkarte (VISA oder Mastercard) oder Paypal erfolgen.
- Abhängig vom jeweiligen Vorgang müssen zusätzlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein
- Für eine Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung werden zusätzlich benötigt:
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode (ab 1.1.2015 im Umlauf) und ggf. Teil II (Fahrzeugbrief) mit verdecktem Sicherheitscode (ab 1.1.2018 im Umlauf) sowie ggf. Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes (ab 1.1.2015 im Umlauf)
- 6-stellige Reservierungs-PIN, sofern ein vorabreserviertes Wunschkennzeichen genutzt werden soll
- Für die Außerbetriebsetzung werden zusätzlich benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode (ab 1.1.2015 im Umlauf) und Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes (ab 1.1.2015 im Umlauf)
- Für eine Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung werden zusätzlich benötigt:
Zugang zum i-Kfz-Portal
Haben Sie alle benötigten Nachweise und Dokumente zur Hand?
Dann können Sie hier Ihren Online-Antrag im i-Kfz-Portal stellen.
Achten Sie darauf, dass die Ausweis-App vor Beginn des Prozesses gestartet wurde.