Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/behinderung/aktionsplan.php 29.11.2023 13:28:11 Uhr 25.04.2024 11:31:23 Uhr

Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts­konvention

Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zum Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für Menschen mit Behinderungen in der Landeshauptstadt Dresden.

Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Die UN-Behindertenrechtskonvention wird als ein Meilenstein in der Behindertenpolitik bewertet, weil:

Zitat aus der Broschüre
„alle inklusive! Die neue UN-Konvention“

  • "... Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen an der Erarbeitung des Textes nach dem Motto „Nichts über uns ohne uns!“ beteiligt waren, und auch bei der Umsetzung und Überwachung der BRK aktiv einbezogen werden;
  • in der Behindertenrechtskonvention die Abkehr vom medizinischen Modell hin zum sozialen Modell von Behinderung in rechtsverbindlichen Normen festgeschrieben wird. Menschen mit Behinderungen werden nicht länger über Defizite definiert. Vielfalt statt Einfalt! Behinderte Menschen sind gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft, sie sind Trägerinnen und Träger von Menschenrechten;
  • sich die Vertragsstaaten nach den Prinzipien Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion dazu verpflichten, gesellschaftliche Bedingungen zu schaffen, die niemanden ausschließen und die die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen berücksichtigen. ..."

Vorwort von Karin Evers-Meyer

Inklusion ist dabei die durchgängige Haltung und das zentrale Handlungsprinzip.

Mit dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stieß die Bundesregierung einen Prozess an, der in der Gegenwart und bis weit in die Zukunft hinein das Leben nicht nur von Menschen mit Behinderungen, sondern aller Menschen in Deutschland maßgeblich beeinflussen wird.

Informationen zur UN-Behindertenrechtskonvention

Der Nationalen Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur UN-Behindertenrechtskonvention und alle dazugehörigen Informationen sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht.

Den Vertragstext zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Das Übereinkommen ist ebenfalls veröffentlicht in Leichter Sprache, in Gebärdensprache, als Sprachausgabe und als Audiodatei in Leichter Sprache.
Weitere Materialien und Informationen werden durch Ministerien und Institutionen zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie dazu folgende Linkliste.

Parallelbericht der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention

Am 29. und 30. August 2023 fand die 2. und 3. Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf statt.

Der zweite und dritte Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland steht auf dieser Internetseite in Deutscher bzw. Leichter Sprache zur Verfügung: 

Der Parallelbericht an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum 2./3. Staatenprüfverfahren Deutschlands der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention ist auf den folgenden Internetseiten zu finden:

Erster Parallelbericht der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Der Parallelbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde in Kooperation der BRK-Allianz und der Aktion Mensch herausgegeben.

Veröffentlichungen zum Ersten Parallelbericht der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention finden sie auf den Internetseiten der BRK-Allianz. Die Veröffentlichungen des Berichts gibt es hier auch in Deutscher Gebärdensprache und in leichter Sprache.

In Kurzfassung ist der Parallelbericht auf der Internetseite der Aktion Mensch veröffentlicht.