Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/behinderung/aktionsplan/fortschreibung-aktionsplan.php 26.06.2023 09:41:55 Uhr 22.09.2023 06:06:31 Uhr |
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Aktionspläne
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Auszug aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- "... alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen;
- alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken zu treffen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellen;
- Handlungen oder Praktiken, die mit diesem Übereinkommen unvereinbar sind, zu unterlassen und dafür zu sorgen, dass die staatlichen Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit diesem Übereinkommen handeln;
- alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung aufgrund von Behinderung durch Personen, Organisationen oder private Unternehmen zu ergreifen; ..."
(Artikel 4 - Allgemeine Verpflichtungen, Absatz (1))
Evaluation
Derzeit findet eine Evaluation und eine Prozessbegleitung der Weiterentwicklung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in der Landeshauptstadt Dresden statt. Diese wird durch das Institut für regionale Innovation und Sozialforschung e. V. (IRIS e.V.) durchgeführt. Die Entwicklung der Evaluation erfolgt in enger Kooperation und Abstimmung mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und Senior/innen, der Lenkungsgruppe zur Umsetzung der UN-BRK sowie den von der Lenkungsgruppe beauftragten Personen für die einzelnen Handlungsfelder des Aktionsplanes. Die Lenkungsgruppe trifft sich ein- bis zweimal im Jahr.
Zweite Fortschreibung
Zweite Fortschreibung des Aktionsplans der Landeshauptstadt Dresden zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Die zweite Fortschreibung des Aktionsplans der Landeshauptstadt Dresden zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist abgeschlossen.
Laut Beschluss des Stadtrates vom 27. Juni 2017 (V1492/16) ist der Oberbürgermeister beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, alle vier Jahre über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Landeshauptstadt Dresden schriftlich zu berichten. Es sind dafür eine Fortschreibung des Maßnahmeplans und Schwerpunkte bzw. Prioritäten für den Folgezeitraum zu erarbeiten.
Fortschreibungsprozess
Das Ziel des Projektes ist die zweite Fortschreibung des Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-BRK unter folgenden Rahmenbedingungen:
- es gibt Arbeitsgruppen zu den Handlungsfeldern
1. Bildung,
2. Mobilität und Barrierefreiheit,
3. Wohnen,
4. Arbeit und Beschäftigung,
5. Kultur, Sport, Freizeit, Spiel und Tourismus,
a. Kultur und Tourismus,
b. Sport, Freizeit und Spiel,
6. Gesundheit und Pflege und
7. Barrierefreie Kommunikation und Information, Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben, Bewusstseinsbildung - die Zielsetzungen der ersten Fortschreibung des Aktionsplanes sind zu überprüfen, ggf. neu
auszurichten bzw. zu ergänzen. - die beschriebenen Maßnahmen sind zu prüfen und es sind neue Maßnahmen zu ergänzen
- die Umsetzung der UN-BRK ist als kontinuierliche Aufgabe in die Fachplanungen aufzunehmen.
- Expertinnen und Experten in eigener Sache sind in den Prozess über die Vereine und Verbände
für Menschen mit Behinderungen in Dresden von Beginn bis Ende einzubeziehen
Die Ergebnisse sind im Jahr 2023 in einer Beschlussvorlage für die Dienstberatung des Oberbürgermeisters zu dokumentieren.
Die Dokumente zur zweiten Fortschreibung können im Büro der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und Senior/innen erfragt werden.
Onlinebeteiligung im Rahmen der zweiten Fortschreibung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK
Onlinebeteiligung
-
zur Fortschreibung des Aktionsplanes 2.0
Hier finden Sie die Beiträge zur Onlinebeteiligung.
Onlinebeteiligung beendet
- Vom 19. April bis 17. Mai 2021 fand eine Onlinebeteiligung zum aktuellen Arbeitsstand der Fortschreibung statt. Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Senior/innen, Frau Manuela Scharf, bedankt sich für die rege Beteiligung.
- Die Beiträge zur Onlinebeteiligung werden zur Zeit ausgewertet und bearbeitet.
Inhalte der Onlinebeteiligung
- Zusammenfassung in einfacher Sprache, Wertekanon etc. (Inhalt/Redaktion: Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Senior/innen (BMB/S))
- Maßnahmetabellen (Inhalt: Handlungsfeldleitungen/Stadtverwaltung, Redaktion: Büro BMB/S)
Weitere Informationen
Landeshauptstadt Dresden
Beteiligungsveranstaltung am 4. Mai 2021
Am 4. Mai 2021 fand von 14.30 bis 19 Uhr die Beteiligungsveranstaltung im Rahmen der zweiten Fortschreibung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention statt.
Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Senior/innen, Manuela Scharf, bedankt sich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die Beteiligung.
Das war der Ablauf:
14.30 Uhr Einlass digital und Präsenz + kurzer Techniktest
15 Uhr Grußwort Oberbürgermeister Herr Hilbert (Aufzeichnung)
15.10 Uhr Einführung aktueller Stand Zweite Fortschreibung Aktionsplan UN-BRK (Manuela Scharf)
15.50 Uhr Pause
16 Uhr Aufteilung in die Arbeitsgruppen
- a) Arbeitsgruppe "Rückblick": Was ist erreicht? Was muss noch getan werden?
- b) Arbeitsgruppe "neue Struktur": Wie lief die Arbeit am Aktionsplan bisher und was verändert sich/ muss sich verändern mit der zweiten Fortschreibung?
- c) Arbeitsgruppe "neue Maßnahmen": Welche neuen Maßnahmen sollten in den Aktionsplan aufgenommen werden?
16.55 Uhr Pause
17 Uhr AGs a), b), c) mit neuen Teilnehmenden arbeiten weiter.
17.55 Uhr Pause
18 Uhr Präsentation aus den AGs je 10 Minuten - je drei wichtige Punkte benennen.
18.30 Uhr kurze Diskussion zum Abschluss
19 Uhr Ausblick und Ende (Manuela Scharf)
Erste Fortschreibung
Erste Fortschreibung - Fortschreibungsprozess
Mit dem ersten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Landeshauptstadt Dresden zum Gedanken der Inklusion bekannt. Es war hierbei klar, dass die Umsetzung des Aktionsplanes konsequent und ohne Verzug erfolgen muss. Gleichzeitig wird es viele Jahre dauern, bis die letzte Vision eines inklusiven Gemeinwesens mit Leben erfüllt sein wird.
Mit dem ersten Aktionsplan wurde die Fortschreibung zeitlich bestimmt und zielstrebig vorbereitet.
Mit dem Stadtratsbeschluss vom 11. Juli 2013 wurde somit festgelegt, dass nach Ablauf des ersten Aktionsplans ein Konzept zur Fortschreibung vorzulegen ist.
Die bisherigen Themenfelder blieben bestehen. Neu war unter anderem, dass die Verwaltung der Landeshauptstadt Dresden externe Arbeitspartner und Arbeitspartnerinnen hinzuzog.
Am 13. Juni 2016 wurde die Zivilbevölkerung am Prozess beteiligt. Die eingegangenen Anregungen wurden geprüft und zum großen Teil in der Fortschreibung berücksichtigt. Damit setzte die Landeshauptstadt Dresden ihre Verpflichtung nach Artikel 4 der UN-Behindertenrechtskonvention um.
Erste Fortschreibung des Aktionsplans zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention
Mit dem Stadtratsbeschluss vom 22. Juni 2017 wurde die Fortschreibung des Aktionsplans beschlossen. Es erfolgte die Festlegung, alle 4 Jahre dem Stadtrat Bericht zu erstatten und eine Fortschreibung des Maßnahmeplans mit weiterhin 7 Handlungsfeldern für den Folgezeitraum vorzulegen.
Handlungsfeld 1 Bildung
Handlungsfeld 2 Mobilität und Barrierefreiheit
Handlungsfeld 3 Wohnen
Handlungsfeld 4 Arbeit und Beschäftigung
Handlungsfeld 5 Kultur, Sport, Freizeit, Spiel und Tourismus
Handlungsfeld 6 Gesundheit und Pflege
Handlungsfeld 7 Barrierefreie Kommunikation und Information, Teilhabe am politischen
und öffentlichen Leben, Bewusstseinsbildung
Weiterhin wurde beschlossen, dass die Projektstrukturen mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen abzustimmen sind und die Behindertenselbsthilfe weiterhin zu beteiligen ist.
Die nächste Fortschreibung ist dem Stadtrat für den Zeitraum 2021 bis 2025 vorzulegen.
Das Dokument "Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention der Landeshauptstadt Dresden - Erste Fortschreibung - 2017" kann bei Bedarf per E-Mail zur Verfügung gestellt werden.
Pilotprojekt „Barrierefreie Gestaltung des Internetauftritts des Büro des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Dresden"
Im Projektzeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018 konnten ausgewählte Internetseiten
- der Beauftragten für Menschen mit Behinderung,
- der Gleichstellungsbeauftragten,
- der Integrations- und Ausländerbeauftragten,
- des Bürgermeisteramts,
- des Amts für Wirtschaftsförderung und
- des Amts für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
aktualisiert werden, sodass Gebärdensprachvideos und Texte in leichter Sprache seit einiger Zeit vorhanden sind. Gefördert wurde das Projekt nach der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (RL Teilhabe)“ über die Landesdirektion Sachsen.
Zum Hintergrund: Für Menschen mit einer Sehbehinderung oder blinde Menschen ist die Internetseite der Landeshauptstadt Dresden bereits größtenteils barrierefrei gestaltet, weshalb sich unser abgeschlossenes Pilotprojekt an Menschen richtet, die einen Unterstützungsbedarf beim Hören oder beim Textverständnis haben.
Das Projekt ist Teil der Fortschreibung des Aktionsplans der Landeshauptstadt Dresden zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Maßnahme 10 im Punkt 7.1 „Teilbereich Zugang zu Information und Kommunikation (Internet/ Intranet), Teilhabe am öffentlichen Leben“, VII. Handlungsfeld barrierefreie Kommunikation und Information, Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben, Bewusstseinsbildung, S. 108.
Aktionsplan
Erster Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und Abschlussbericht
Am 11. Juli 2013 beschloss der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Dresden. Gleichzeitig wurde über die Fortschreibung dieses Aktionsplanes entschieden. Damit wird deutlich, dass die Landeshauptstadt Dresden die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kontinuierlich vorwärtsbringen will.
Der Aktionsplan wurde in sieben Handlungsfeldern unter Führung einer Lenkungsgruppe erarbeitet, die von der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und vom Beirat für Menschen mit Behinderungen begleitet wurden.
Handlungsfeld 1 Bildung
Handlungsfeld 2 Mobilität und Barrierefreiheit
Handlungsfeld 3 Wohnen
Handlungsfeld 4 Arbeit und Beschäftigung
Handlungsfeld 5 Kultur, Sport und Freizeit
Handlungsfeld 6 Gesundheit und Pflege
Handlungsfeld 7 Barrierefreie Kommunikation und Information, Teilhabe am politischen
und öffentlichen Leben, Bewusstseinsbildung
In einem Beteiligungsverfahren haben die Stadt AG - Aktives Netzwerk für ein inklusives Leben in Dresden e. V. (ehemals Stadtarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte Dresden e. V.), die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen, die Stadtliga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, der Kreissportbund Dresden, der Kreiselternrat Dresden und der Stadtschülerrat mitgewirkt. Als Ausgangspunkt für die Aufstellung des Aktionsplanes diente der Bericht zur Situation der Menschen mit Behinderung 2012 in Dresden.
Das Ziel, dem Stadtrat bis zum 31. Dezember 2015 über die Umsetzung des Aktionsplans zu berichten, wurde erreicht und in einem Abschlussbericht veröffentlicht.
Dokumente zum ersten Aktionsplan
Die folgenden, nicht barrierefreien PDF-Dokumente können im Büro der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und Senior/innen erfragt werden:
-
Bericht zur Situation von Menschen mit Behinderungen in der Landeshauptstadt Dresden 2012
-
Aktionsplan zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention in der Landeshauptstadt Dresden
-
Abschlussbericht zum 1. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Diese Dokumente können per E-Mail zur Verfügung gestellt werden. Eine Veröffentlichung erfolgt nicht mehr.
25. November 2014 - Anerkennung und Würdigung zum Aktionsplan der Landeshauptstadt Dresden zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sprach Oberbürgermeisterin Helma Orosz Dank und Anerkennung für ihr Engagement und ihren Einsatz für den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aus.
Im Rahmen des Netzwerktreffens der Akteure mit Aktionsplänen wurde ihr als Zeichen der Anerkennung am 25. November 2014 eine schriftliche Würdigung durch die Parlamentarische Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller überreicht.
Regelmäßige Überarbeitung
Der Aktions-Plan der Stadt Dresden
wird regelmäßig geprüft.
Der Plan wird dann überarbeitet.
Dabei helfen wieder Menschen aus anderen Organisationen.
Alle 4 Jahre bekommt der Stadt-Rat
einen Bericht zum Plan.
Der Plan wurde zuletzt im Jahr 2017 überarbeitet.
Auch die Menschen in Dresden wurden dazu befragt.
Ihre Ideen wurden beachtet.
Im Jahr 2020 muss der Plan
wieder überprüft werden.
Dann bekommt der Stadt-Rat
einen neuen Bericht.
Und wieder wird der Plan überarbeitet.
Der nächste Plan gilt dann
vom Jahr 2021 bis zum Jahr 2024.
Hier geht es zur Fortschreibung: Erste Fortschreibung
Diese Information ist nicht in Leichter Sprache.
Aktions-Plan in Dresden
Auch die Stadt Dresden hat einen Aktions-Plan
zur Umsetzung der UN-BRK.
Das ist die Abkürzung für:
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Der Plan wurde im Jahr 2013 vom Stadt-Rat beschlossen.
Der Plan wurde für 7 Themen geschrieben:
- Bildung
- Mobilität und Barriere-Freiheit
Mobilität bedeutet: unterwegs sein.
Barrieren sind Hindernisse. - Wohnen
- Arbeit und Beschäftigung
- Kultur, Sport und Freizeit
- Gesundheit und Pflege
- Kommunikation und Information ohne Hindernisse,
Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben,
Bewusstseins-Bildung
Bewusstsein bedeutet:
mir ist das bekannt und ich verstehe es.
An dem Plan in Dresden haben viele Organisationen gearbeitet.
Auch Menschen mit Behinderungen waren dabei.