Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/behinderung/aktionsplan/fortschreibung-aktionsplan.php 28.06.2019 08:13:56 Uhr 16.01.2021 12:58:06 Uhr |
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Erste Fortschreibung Aktionsplan
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Fortschreibungsprozess
Mit dem ersten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Landeshauptstadt Dresden zum Gedanken der Inklusion bekannt. Es war hierbei klar, dass die Umsetzung des Aktionsplanes konsequent und ohne Verzug erfolgen muss. Gleichzeitig wird es viele Jahre dauern, bis die letzte Vision eines inklusiven Gemeinwesens mit Leben erfüllt sein wird.
Mit dem ersten Aktionsplan wurde die Fortschreibung zeitlich bestimmt und zielstrebig vorbereitet.
Mit dem Stadtratsbeschluss vom 11. Juli 2013 wurde somit festgelegt, dass nach Ablauf des ersten Aktionsplans ein Konzept zur Fortschreibung vorzulegen ist.
Die bisherigen Themenfelder blieben bestehen. Neu war unter anderem, dass die Verwaltung der Landeshauptstadt Dresden externe Arbeitspartner und Arbeitspartnerinnen hinzuzog.
Am 13. Juni 2016 wurde die Zivilbevölkerung am Prozess beteiligt. Die eingegangenen Anregungen wurden geprüft und zum großen Teil in der Fortschreibung berücksichtigt. Damit setzte die Landeshauptstadt Dresden ihre Verpflichtung nach Artikel 4 der UN-Behindertenrechtskonvention um.
Auszug aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- "... alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen;
- alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken zu treffen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellen;
- Handlungen oder Praktiken, die mit diesem Übereinkommen unvereinbar sind, zu unterlassen und dafür zu sorgen, dass die staatlichen Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit diesem Übereinkommen handeln;
- alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung aufgrund von Behinderung durch Personen, Organisationen oder private Unternehmen zu ergreifen; ..."
(Artikel 4 - Allgemeine Verpflichtungen, Absatz (1))
Erste Fortschreibung des Aktionsplans zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention
Mit dem Stadtratsbeschluss vom 22. Juni 2017 wurde die Fortschreibung des Aktionsplans beschlossen. Es erfolgte die Festlegung, alle 4 Jahre dem Stadtrat Bericht zu erstatten und eine Fortschreibung des Maßnahmeplans mit weiterhin 7 Handlungsfeldern für den Folgezeitraum vorzulegen.
Handlungsfeld 1 Bildung
Handlungsfeld 2 Mobilität und Barrierefreiheit
Handlungsfeld 3 Wohnen
Handlungsfeld 4 Arbeit und Beschäftigung
Handlungsfeld 5 Kultur, Sport, Freizeit, Spiel und Tourismus
Handlungsfeld 6 Gesundheit und Pflege
Handlungsfeld 7 Barrierefreie Kommunikation und Information, Teilhabe am politischen
und öffentlichen Leben, Bewusstseinsbildung
Weiterhin wurde beschlossen, dass die Projektstrukturen mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen abzustimmen sind und die Behindertenselbsthilfe weiterhin zu beteiligen ist.
Die nächste Fortschreibung ist dem Stadtrat für den Zeitraum 2021 bis 2025 vorzulegen.
Pilotprojekt „Barrierefreie Gestaltung des Internetauftritts des Büro des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Dresden"
Im Projektzeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018 konnten ausgewählte Internetseiten
- der Beauftragten für Menschen mit Behinderung,
- der Gleichstellungsbeauftragten,
- der Integrations- und Ausländerbeauftragten,
- des Bürgermeisteramts,
- des Amts für Wirtschaftsförderung und
- des Amts für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
aktualisiert werden, sodass Gebärdensprachvideos und Texte in leichter Sprache seit einiger Zeit vorhanden sind. Gefördert wurde das Projekt nach der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (RL Teilhabe)“ über die Landesdirektion Sachsen.
Zum Hintergrund: Für Menschen mit einer Sehbehinderung oder blinde Menschen ist die Internetseite der Landeshauptstadt Dresden bereits größtenteils barrierefrei gestaltet, weshalb sich unser abgeschlossenes Pilotprojekt an Menschen richtet, die einen Unterstützungsbedarf beim Hören oder beim Textverständnis haben.
Das Projekt ist Teil der Fortschreibung des Aktionsplans der Landeshauptstadt Dresden zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Maßnahme 10 im Punkt 7.1 „Teilbereich Zugang zu Information und Kommunikation (Internet/ Intranet), Teilhabe am öffentlichen Leben“, VII. Handlungsfeld barrierefreie Kommunikation und Information, Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben, Bewusstseinsbildung, S. 108.