Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/behinderung/aktionsplan/fortschreibung-aktionsplan.php 16.12.2021 14:50:48 Uhr 25.06.2022 09:15:02 Uhr |
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Erste und zweite Fortschreibung Aktionsplan
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Aktuelle Informationen
Seit September 2021 ist das Büro der Beauftragten aktiv in der Unterstützung des Gesundheitsamts in der Kontaktnachverfolgung und an der Corona Hotline involviert. Die Arbeit an der zweiten Fortschreibung wurde bis Ende 2021 pausiert. Der Oberbürgermeister informierte dazu den Ältestenrat.
Im Januar 2022 werden die letzten Zuarbeiten aus den Ämtern eingeholt und die zweite Fortschreibung fertiggestellt. Mit dem Gremienumlauf inklusive Vorstellung in den Stadtbezirksbeiräten wird ab Juni 2022 gerechnet.
Onlinebeteiligung im Rahmen der zweiten Fortschreibung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK
Onlinebeteiligung
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zur Fortschreibung des Aktionsplanes 2.0
Hier finden Sie die Beiträge zur Onlinebeteiligung.
Onlinebeteiligung beendet
- Vom 19. April bis 17. Mai 2021 fand eine Onlinebeteiligung zum aktuellen Arbeitsstand der Fortschreibung statt. Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Senior/innen, Frau Manuela Scharf, bedankt sich für die rege Beteiligung.
- Die Beiträge zur Onlinebeteiligung werden zur Zeit ausgewertet und bearbeitet.
Inhalte der Onlinebeteiligung
- Zusammenfassung in einfacher Sprache, Wertekanon etc. (Inhalt/Redaktion: Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Senior/innen (BMB/S))
- Maßnahmetabellen (Inhalt: Handlungsfeldleitungen/Stadtverwaltung, Redaktion: Büro BMB/S)
Weitere Informationen
Aktueller Stand/Weitere Schritte
- Der aktuelle Stand des Entwurfs der Fortschreibung wurde allen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung in einem Onlinebeteiligungsverfahren zugänglich gemacht.
- Der aktuelle Stand des Entwurfs wurde in einer digitalen Beteiligungsveranstaltung mit Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung zur Diskussion gestellt (weitere Informationen zur Beteiligungsveranstaltung stehen unten).
- Die Ergebnisse der Onlinebeteiligung und der digitalen Beteiligungsveranstaltung sind auf dieser Seite veröffentlicht.
- Die Ergebnisse der Onlinebeteiligung und der digitalen Beteiligungsveranstaltung werden in der Lenkungsgruppensitzung am 28. Juni 2021 vorgestellt und diskutiert.
Beteiligungsveranstaltung am 4. Mai 2021
Am 4. Mai 2021 fand von 14.30 bis 19 Uhr die Beteiligungsveranstaltung im Rahmen der zweiten Fortschreibung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention statt.
Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Senior/innen, Manuela Scharf, bedankt sich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die Beteiligung.
Das war der Ablauf:
14.30 Uhr Einlass digital und Präsenz + kurzer Techniktest
15 Uhr Grußwort Oberbürgermeister Herr Hilbert (Aufzeichnung)
PPTs und Dokumentationen
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PPT Einführung und Workshop "Struktur" (*.pdf, 1 MB)
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PPT Workshop "Neue Maßnahmen" (*.pdf, 810 KB)
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PPT Workshop "Rückblick" (*.pdf, 738 KB)
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Dokumentation zum Workshop "Struktur" (*.pdf, 528 KB)
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Dokumentation zum Workshop "Neue Maßnahmen" (*.pdf, 570 KB)
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Dokumentation zum Workshop "Rückblick" (*.pdf, 544 KB)
15.10 Uhr Einführung aktueller Stand Zweite Fortschreibung Aktionsplan UN-BRK (Manuela Scharf)
15.50 Uhr Pause
16 Uhr Aufteilung in die Arbeitsgruppen
- a) Arbeitsgruppe "Rückblick": Was ist erreicht? Was muss noch getan werden?
- b) Arbeitsgruppe "neue Struktur": Wie lief die Arbeit am Aktionsplan bisher und was verändert sich/ muss sich verändern mit der zweiten Fortschreibung?
- c) Arbeitsgruppe "neue Maßnahmen": Welche neuen Maßnahmen sollten in den Aktionsplan aufgenommen werden?
16.55 Uhr Pause
17 Uhr AGs a), b), c) mit neuen Teilnehmenden arbeiten weiter.
17.55 Uhr Pause
18 Uhr Präsentation aus den AGs je 10 Minuten - je drei wichtige Punkte benennen.
18.30 Uhr kurze Diskussion zum Abschluss
19 Uhr Ausblick und Ende (Manuela Scharf)
Auszug aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- "... alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen;
- alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken zu treffen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellen;
- Handlungen oder Praktiken, die mit diesem Übereinkommen unvereinbar sind, zu unterlassen und dafür zu sorgen, dass die staatlichen Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit diesem Übereinkommen handeln;
- alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung aufgrund von Behinderung durch Personen, Organisationen oder private Unternehmen zu ergreifen; ..."
(Artikel 4 - Allgemeine Verpflichtungen, Absatz (1))
Zweite Fortschreibung des Aktionsplans der Landeshauptstadt Dresden zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Die zweite Fortschreibung des Aktionsplans der Landeshauptstadt Dresden zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist derzeit in Bearbeitung.
Laut Beschluss des Stadtrates vom 27. Juni 2017 (V1492/16) ist der Oberbürgermeister beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, alle vier Jahre über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Landeshauptstadt Dresden schriftlich zu berichten. Es sind dafür eine Fortschreibung des Maßnahmeplans und Schwerpunkte bzw. Prioritäten für den Folgezeitraum zu erarbeiten.
Fortschreibungsprozess
Das Ziel des Projektes ist die zweite Fortschreibung des Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-BRK unter folgenden Rahmenbedingungen:
- es gibt Arbeitsgruppen zu den Handlungsfeldern
1. Bildung,
2. Mobilität und Barrierefreiheit,
3. Wohnen,
4. Arbeit und Beschäftigung,
5. Kultur, Sport, Freizeit, Spiel und Tourismus,
a. Kultur und Tourismus,
b. Sport, Freizeit und Spiel,
6. Gesundheit und Pflege und
7. Barrierefreie Kommunikation und Information, Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben, Bewusstseinsbildung - die Zielsetzungen der ersten Fortschreibung des Aktionsplanes sind zu überprüfen, ggf. neu
auszurichten bzw. zu ergänzen. - die beschriebenen Maßnahmen sind zu prüfen und es sind neue Maßnahmen zu ergänzen
- die Umsetzung der UN-BRK ist als kontinuierliche Aufgabe in die Fachplanungen aufzunehmen.
- Expertinnen und Experten in eigener Sache sind in den Prozess über die Vereine und Verbände
für Menschen mit Behinderungen in Dresden von Beginn bis Ende einzubeziehen
Die Ergebnisse sind Ende 2021 in einer Beschlussvorlage für die Dienstberatung des Oberbürgermeisters zu dokumentieren.