Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de-light/stadtgesellschaft/menschen/menschen-mit-behinderung/aktionsplan.php 02.01.2024 13:27:22 Uhr 02.05.2024 14:28:08 Uhr

Aktions-Plan in Dresden

Informationen in leicht verständlicher Sprache

Die Stadt Dresden hat einen Aktionsplan. Darin steht, wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen will. Es gibt genaue Pläne, was zu tun ist.

Auszug aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

  1. "... alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen;
  2. alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken zu treffen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellen;
  3. Handlungen oder Praktiken, die mit diesem Übereinkommen unvereinbar sind, zu unterlassen und dafür zu sorgen, dass die staatlichen Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit diesem Übereinkommen handeln;
  4. alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung aufgrund von Behinderung durch Personen, Organisationen oder private Unternehmen zu ergreifen; ..."

(Artikel 4 - Allgemeine Verpflichtungen, Absatz (1))

Den Aktionsplan prüfen (Evaluation)

Die Landeshauptstadt Dresden setzt die UN-Behindertenrechtskonvention um. Dafür hat sie Ziele überlegt und in einen Aktionsplan geschrieben. Diese Ziele werden im Moment überprüft. Man schaut, was schon gut ist und was weiter verbessert werden kann. Die Stadt Dresden hat damit das Institut für regionale Innovation und Sozialforschung e.V. (IRIS e.V.) beauftragt. IRIS E.V. arbeitet zusammen mit:

  • der Beauftragten für Menschen mit Behinderung und Seniorinnen und Senioren,
  • der Lenkungsgruppe zur Umsetzung der UN-BRK und
  • Personen, die die Lenkungsgruppe beauftragt hat.

Die Lenkungsgruppe trifft sich 1mal bis 2mal im Jahr.

2. Fortschreibung

Der Oberbürgermeister muss alle 4 Jahre über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention berichten. Das hat der Stadtrat am 27. Juni 2017 (V1492/16) beschlossen. Dafür muss der Aktionsplan erweitert und fortgeführt werden. Es werden Schwerpunkte für die nächsten Jahre genannt. Das nennt man Fortschreibung.

Die 2. Fortschreibung des Aktionsplans für Dresden ist fertig.

Wie wurde der Plan überarbeitet?

Das war für die 2. Fortschreibung wichtig:

  • es gibt Arbeitsgruppen zu den Handlungs-Feldern
    1. Bildung,
    2. Mobilität und Barrierefreiheit,
    3. Wohnen,
    4. Arbeit und Beschäftigung,
    5. Kultur, Sport, Freizeit, Spiel und Tourismus,
      1. Kultur und Tourismus,
      2. Sport, Freizeit und Spiel,
    6. Gesundheit und Pflege und
    7. Barrierefreie Kommunikation und Information, Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben, Bewusstseinsbildung
  • Die Ziele der 1. Fortschreibung werden geprüft. Sie müssen vielleicht geändert oder neue ergänzt werden.
  • Im Plan stehen Maßnahmen. Sie werden überprüft und neue Maßnahmen werden ergänzt.
  • Alle Pläne der Ämter müssen die UN-BRK beachten und umsetzen.
  • Expertinnen und Experten in eigener Sache müssen von Anfang bis Ende mitarbeiten.

Die Ergebnisse müssen 2023 dokumentiert werden. Sie werden für die Dienstberatung des Oberbürgermeisters gebraucht.

Im Büro der Beauftragten für Menschen mit Behinderung und Seniorinnen und Senioren können Sie nach der 2. Fortschreibung fragen.

Online-Beteiligung zur 2. Fortschreibung des Aktionsplans

Online-Beteiligung beendet

  • Vom 19. April bis 17. Mai 2021 konnte man online an der Fortschreibung mitarbeiten. Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung und Seniorinnen und Senioren, Manuela Scharf, bedankt sich für die Beteiligung.
  • Die Beiträge zur Online-Beteiligung werden im Moment ausgewertet und bearbeitet.

Das stand in der Online-Beteiligung:

  • eine Zusammenfassung in einfacher Sprache,
  • die Werte der Stadt Dresden für das Zusammenleben mit Menschen mit Behinderung und
  • Tabellen mit den Maßnahmen.

Weitere Informationen

Hier geht es zur Meldung vom 19. April 2021:
Barrierefreiheit für alle: Beteiligung zur Fortschreibung des Aktionsplans

Beteiligungs-Veranstaltung am 4. Mai 2021

Am 4. Mai 2021 gab es von 14:30 bis 19 Uhr eine Beteiligungs-Veranstaltung. Sie gehörte zur 2. Fortschreibung des Aktionsplans, mit dem die UN-BRK umgesetzt werden soll.

Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung und Seniorinnen und Senioren, Manuela Scharf, bedankt sich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die Beteiligung.

Das war der Ablauf:

14.30 Uhr Einlass digital und vor Ort + kurzer Techniktest

15 Uhr Grußwort Oberbürgermeister Herr Hilbert (Aufzeichnung)

15.10 Uhr Einführung aktueller Stand 2. Fortschreibung Aktionsplan UN-BRK (Manuela Scharf)

15.50 Uhr Pause

16 Uhr Aufteilung in die Arbeitsgruppen

  1. Die Arbeitsgruppe „Rückblick“ beantwortete die Fragen: Was ist erreicht? Was muss noch getan werden?
  2. Die Arbeitsgruppe „neue Struktur“ beantwortete die Fragen: Wie lief die Arbeit am Aktionsplan bisher und was verändert sich/ muss sich verändern mit der 2. Fortschreibung?
  3. Die Arbeitsgruppe "neue Maßnahmen" beantwortete die Frage: Welche neuen Maßnahmen sollten in den Aktionsplan aufgenommen werden?

16.55 Uhr Pause

17 Uhr AGs a), b), c) mit neuen Teilnehmenden arbeiten weiter.

17.55 Uhr Pause

18 Uhr Präsentation aus den AGs je 10 Minuten - je drei wichtige Punkte benennen.

18.30 Uhr kurze Diskussion zum Abschluss

19 Uhr Ausblick und Ende (Manuela Scharf)

Wir senden Ihnen gerne die PowerPoint-Präsentation und Dokumente der Veranstaltung per E-Mail.

1. Fortschreibung

Dresden will inklusiv sein. Dafür hat die Stadt einen Aktionsplan geschrieben. Darin stehen Ziele und wie sie erreicht werden sollen. So soll die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden. Trotzdem wird es viele Jahre dauern, bis alle Ziele erreicht werden.

Mit dem Aktionsplan wurde auch festgelegt, dass es nach Ende des Aktionsplans eine Fortschreibung geben wird. In der Fortschreibung wird der Aktionsplan erweitert und fortgeführt. Es werden Schwerpunkte für die nächsten Jahre genannt.
Das legte der Stadtratsbeschluss am 11. Juli 2013 fest.

Alle Themen blieben gleich. Aber die Verwaltung von Dresden wollte in der Zukunft auch mit Partnerinnen und Partnern von außerhalb zusammenarbeiten.

Am 13. Juni 2016 konnten sich die Dresdnerinnen und Dresdner an der Arbeit beteiligen. Die Stadt prüfte die Anregungen und schrieb das meiste davon in die Fortschreibung. Dresden hält sich damit an Artikel 4 der UN-Behindertenrechtskonvention.

1. Fortschreibung des Aktionsplans

Am 22. Juni 2017 beschloss der Stadtratsbeschluss die Fortschreibung des Aktionsplans. Es wurde festgelegt, dass

  • dem Stadtrat alle 4 Jahre über die Arbeit berichtet wird und
  • dass die 7 Handlungsfelder im Aktionsplan bleiben und ergänzt werden.

Handlungsfeld 1: Bildung

Handlungsfeld 2: Mobilität und Barrierefreiheit

Handlungsfeld 3: Wohnen

Handlungsfeld 4: Arbeit und Beschäftigung

Handlungsfeld 5: Kultur, Sport, Freizeit, Spiel und Tourismus

Handlungsfeld 6: Gesundheit und Pflege

Handlungsfeld 7: Barrierefreie Kommunikation und Information, Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben, Bewusstseinsbildung

Es wurde auch beschlossen, dass

  • der Beirat für Menschen mit Behinderung mitbestimmt, wie das Projekt durchgeführt wird und
  • die Behinderten-Selbsthilfe weiter mitarbeiten soll.

Die nächste Fortschreibung für 2021 bis 2025 muss dem Stadtrat gezeigt werden.

Interessieren Sie sich für die 1. Fortschreibung?
Wir senden Ihnen das Dokument „Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention der Landeshauptstadt Dresden – Erste Fortschreibung – 2017“ per E-Mail.

Pilotprojekt „Barrierefreie Gestaltung des Internetauftritts des Büros des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Dresden“

Zwischen dem 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018 lief das Projekt. Diese Internetseiten wurden neu gemacht:

  • Beauftragte für Menschen mit Behinderung/Seniorinnen und Senioren,
  • Beauftragte für Gleichstellung,
  • Beauftragte für Integration und Ausländer,
  • Bürgermeisteramt,
  • Amt für Wirtschaftsförderung und
  • Amt für Pressarbeit und Öffentlichkeitsarbeit.

Dort gibt es nun Gebärdensprachvideos und Texte in leichter Sprache. Die Landesdirektion Sachsen förderte das Projekt nach der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ (RL Teilhabe).

Unsere Webseite ist für Menschen mit Sehbehinderung und Blinde sehr barrierefrei. Darum richtete sich unser Projekt an Menschen, die

  • Probleme beim Hören haben oder
  • schwierige Texte nicht so gut verstehen.

Das Projekt gehört zur Fortschreibung des Aktionsplans. In Maßnahme 10 im Punkt 7.1 geht es um den Zugang zu Information und Kommunikation. Das gehört zum Handlungsfeld „barrierefreie Kommunikation und Information und Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben, Bewusstseinsbild“ und steht auf S. 108 im Aktionsplan.

Aktionsplan

Erster Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und Abschlussbericht

Am 11. Juli 2013 beschloss der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden den Aktionsplan. Mit ihm soll die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Dresden umgesetzt werden. Man entschied auch, dass der Aktionsplan immer weitergeschrieben und erweitert wird. Das nennt man Fortschreibung. Die Stadt zeigt damit, dass sie die UN-BRK immer weiter umsetzen will.

Eine Lenkungsgruppe hat 7 Handlungsfelder für den Aktionsplan festgelegt. Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung und der Beirat für Menschen mit Behinderung begleiteten die Lenkungsgruppe.

Handlungsfeld 1: Bildung

Handlungsfeld 2: Mobilität und Barrierefreiheit

Handlungsfeld 3: Wohnen

Handlungsfeld 4: Arbeit und Beschäftigung

Handlungsfeld 5: Kultur, Sport, Freizeit, Spiel und Tourismus

Handlungsfeld 6: Gesundheit und Pflege

Handlungsfeld 7: Barrierefreie Kommunikation und Information, Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben, Bewusstseinsbildung

Es gab auch ein Beteiligungs-Verfahren. Dort haben mitgewirkt:

  • die Stadt AG – Aktives Netzwerk für ein inklusives Leben in Dresden e.V. (früher Stadtarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte Dresden e.V.),
  • die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen,
  • die Stadtliga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege,
  • der Kreissportbund Dresden,
  • der Kreiselternrat Dresden und
  • der Stadtschülerrat.

Man schaute sich den Bericht zur Situation der Menschen mit Behinderung 2012 in Dresden an. Mit diesen Informationen schrieb man den Aktionsplan.

Der Aktionsplan musste bis zum 31. Dezember 2015 gezeigt werden. Der Abschlussbericht wurde veröffentlicht.

Dokumente zum 1. Aktionsplan

Sie können beim Büro der Beauftragten für Menschen mit Behinderung und Seniorinnen und Senioren nach diesen Dokumenten fragen. Die Dokumente sind im pdf-Format und nicht barrierefrei:

  • Bericht zur Situation von Menschen mit Behinderungen in der Landeshauptstadt Dresden 2012
  • Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Landeshauptstadt Dresden
  • Abschlussbericht zum 1. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Wir senden Ihnen die Dokumente per E-Mail. Sie werden nicht mehr veröffentlicht.

25. November 2014 – Anerkennung und Würdigung zum Aktionsplan der Landeshauptstadt Dresden zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bedankte sich bei Oberbürgermeisterin Helma Orosz. Sie hat sich sehr für den Aktionsplan eingesetzt.

Es gab ein Netzwerktreffen aller, die an Aktionsplänen arbeiten. Die Parlamentarische Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller überreichte Helma Orosz am 25. November 2014 eine schriftliche Würdigung. So wurde die Arbeit der Oberbürgermeisterin anerkannt und gelobt.