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https://www.dresden.de/de-light/stadtverwaltung/stadtrat/petitions-ausschuss.php 02.01.2024 10:55:29 Uhr 10.12.2024 08:46:32 Uhr

Petitions-Ausschuss

Informationen in leicht verständlicher Sprache

Grundgesetz Artikel 17

In diesen Artikel steht, dass sich alle Bürger*innen an die Volksvertretung wenden dürfen.
Sie können um etwas bitten oder sich beschweren.
Sie können das alleine oder gemeinsam tun.
Sie müssen ihre Bitte oder Beschwerde aufschreiben.

So ein Schreiben heißt Petition.

Wie muss die Petition geschrieben werden?

Für eine Petition muss man keine bestimmte Form einhalten.
Man muss sie aufschreiben. Man kann auch in ein Bürgerbüro gehen und sie aufschreiben lassen. Wer die Petition macht, muss eine Anschrift angeben und unterschreiben.

Wer ist der richtige Ansprechpartner?

Man unterscheidet Petitionen an den Stadtrat und Petitionen an die Stadtverwaltung.
Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerbeteiligung ist für Petitionen an den Stadtrat zuständig. In den Petitionen müssen also Dinge stehen, die der Stadtrat entscheiden kann.

Manche Dinge kann der Stadtrat nicht entscheiden. Dann ist nicht der Ausschuss zuständig, sondern die Stadtverwaltung.

Es kann passieren, dass man eine Petition an der falschen Stelle einreicht. Dann:

  • erhält man die Petition zurück und kann sie an der anderen Stelle einreichen oder
  • gibt der Stadtrat die Petition an die Verwaltung oder
  • gibt die Verwaltung die Petition an den Stadtrat.

Was sind keine Petitionen?

Es ist keine Petition, wenn Sie:

  • einen Widerspruch schreiben,
  • nur Ihre Meinung äußern,
  • uns etwas mitteilen,
  • eine Auskunft möchten oder
  • sich über etwas in der Verwaltung beschweren.