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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/laerm/kartierung/gewerbelaerm.php 28.04.2023 12:57:55 Uhr 18.04.2024 15:11:22 Uhr

Gewerbelärm

Die Lärmkartierungsverordnung schränkt die Betrachtung des Gewerbelärms auf Industrie- oder Gewerbegelände ein, auf denen sich eine oder mehrere Anlagen gemäß Anhang I der IED-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU) befinden, einschließlich Häfen für Binnen- oder Seeschifffahrt mit einer Gesamtumschlagsleistung von mehr als 1,5 Millionen Tonnen pro Jahr (§ 4 Abs. 1 der 34. BImSchV). Da im Elbe-Hafen weniger als halb so viel Tonnen umgeschlagen werden, ist dieser nicht zu berücksichtigen.

Im Ballungsraum befinden sich 31 so genannte IED-Anlagen. Für diese Anlagen sind in den vergangenen Jahren Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz durchgeführt worden, um zu gewährleisten, dass von diesen Anlagen keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen. Außerdem befinden sie sich in der Überwachung der Immissionsschutzbehörden in der Landesdirektion Sachsen und der Landeshauptstadt Dresden. Sie haben die Anlagen hinsichtlich einer Berücksichtigung bei der Lärmkartierung einem Ausschlussverfahren unterzogen und dabei die vorliegenden Daten zur Schallimmission ausgewertet. Dabei wurde festgestellt, dass keine Anlage außerhalb des Industrie- und Gewerbegeländes Schallimmissionen verursacht, die zu kartieren sind.