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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/hochwasser/eigenvorsorge.php 24.08.2022 12:41:42 Uhr 20.04.2024 14:47:39 Uhr

Private Hochwasservorsorge


Jeder, der von Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen seiner Möglichkeiten und des Zumutbaren verpflichtet, eigene Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und zur Schadensminimierung zu treffen (§ 5, Abs 2 Wasserhaushaltsgesetz).

Diese Maßnahmen und das richtige Verhalten bei Hochwasser verhindern oder verringern Schäden für Mensch, Sachwerte und Natur. Die hier bereitgestellten Informationen sollen Ihnen helfen, sich selbst und Ihr Eigentum wirksam zu schützen.

Sachsen fördert private Hochwasservorsorge

Hochwasser, Starkregen und Sturzfluten: Der Freistaat Sachsen fördert künftig Maßnahmen der privaten Vorsorge vor Extremereignissen. Das sächsische Kabinett hat am 2. November 2021 die Förderrichtlinie private Hochwassereigenvorsorge verabschiedet:

Förderung privater Eigenvorsorge

Weiterführende Informationen

Einen umfangreichen Ratgeber für die Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen finden Sie hier:

Das „Kompetenzzentrum Hochwassereigenvorsorge Sachsen“ in Leipzig informiert und berät Bürger, private Bauherren und Gebäudeeigentümer zu Hochwassergefahren und einer angemessenen Hochwassereigenvorsorge sowie zu hochwasserangepassten Bauweisen und Schutzmöglichkeiten für Gebäude. Die Beratungen erfolgen persönlich, telefonisch und über das Internet. Eine Ausstellung vor Ort zeigt verschiedene Möglichkeiten der baulichen Hochwassereigenvorsorge.

Der Dresdner Verein arche noVa - Initiative für Menschen in Not e.V. stellt einen Ratgeber für das Katastrophenmanagement im privaten Bereich und im Verein bereit: