Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/bekanntmachungen/Ersatzbaustoffverordnung.php 05.06.2025 12:49:33 Uhr 18.07.2025 08:51:15 Uhr |
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Ersatzbaustoffverordnung – Verwertungsanlagen für mineralische Abfälle
Am 1. August 2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) in Kraft getreten. Sie ermöglicht die Verwendung einer breiten Palette mineralischer Abfälle zu Verfüllung, Herstellung und Sicherung von technischen Bauwerken.
Mineralische Abfälle landen gegenwärtig noch zu häufig in bergrechtlichen Verfüllungen und auf Deponien. Dabei können sie wertvolle Rohstoffe ersetzen. Labortechnische Untersuchungen bestätigen die Gleichwertigkeit mineralischer Abfälle und Rohstoffe. Der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit erkannt, mineralische Abfälle im Wirtschaftskreislauf zu belassen. Mit der Ersatzbaustoffverordnung sind die Rahmenbedingungen dafür gegeben, mineralische Abfälle verstärkt zu nutzen. Die Verordnung regelt, welche Abfälle zur Wiederverwendung in Frage kommen und wie sie vorbehandelt werden müssen.
Die Herstellung dieser Ersatzbaustoffe ist Fachbetrieben überlassen, die einer unabhängigen, zertifizierten Güteüberwachung unterliegen. Die zuständige Behörde – die untere Abfallbehörde im Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden – muss die Verwender von mineralischen Ersatzbaustoffen über zugelassene und/oder nicht mehr fremdüberwachte Verwertungsanlagen informieren. Folgend sind die güteüberwachten Fachbetriebe der Landeshauptstadt Dresden aufgeführt und auch die Betriebe, die nicht mehr güteüberwacht werden.
Veröffentlichungen
gemäß § 12 Abs. 2 ErsatzbaustoffV und § 13 Abs. 3 und 4 ErsatzbaustoffV:
§ 12 Abs. 2 ErsatzbaustoffV
Die Betreiber folgender Aufbereitungsanlagen verfügen über ein Prüfzeugnis einer unabhängigen Güteüberwachungsstelle. Sie werden fremdüberwacht.
Betreiber und Anlagenstandort
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Baustoff / Materialklasse |
Eignungsnachweis (Datum/Organisation) |
Elbe Recycling Dresden GmbH Zur Alten Ziegelei 20, 01108 Dresden |
RC-1-Baustoff - Beton, |
14.03.2024 |
H. Nestler GmbH & Co. KG Bahnhofsstr. 4h, 01259 Dresden |
RC-1 (0/45 Beton) |
27.11.2023 |
Humuswirtschaft Kaditz GmbH Spitzhausstr. 45, 01139 Dresden |
RC-1 (Beton), |
08.12.2023 |
Nordmineral Recycling GmbH & Co. KG Hammerweg 35, 01099 Dresden |
RC-1 (MEB, Sand), |
28.11.2023 |
§ 13 Abs. 3 ErsatzbaustoffV
Für die Betreiber folgender Aufbereitungsanlagen ist die Fremdüberwachung eingestellt. Eine Abgabe von mineralischen Ersatzbaustoffen ist aktuell nicht möglich.
- Derzeit sind keine Aufbereitungsanlagen registriert.
Weitere Informationen
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Verwendung von speziellen Ersatzbaustoffen anmelden
Als Baufirma oder Grundstückseigentümer möchten Sie in Dresden für Ihre Bauprojekte mineralische Ersatzbaustoffe nach § 22 Ersatzbaustoffverordnung verwenden, wie zum Beispiel Aschen, Schlacken, Gießereisand, Baggergut BG-F3, Bodenmaterial BM-F3 oder Recyclingbaustoff RC-3? Dann müssen Sie vier Wochen vor dem Einbaubeginn hier online anmelden, um welche Ersatzbaustoffe es sich handelt und wo, wann und in welcher Menge diese eingesetzt werden sollen.
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Mineralische Abfälle
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft