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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/bekanntmachungen/Ersatzbaustoffverordnung.php 13.03.2025 12:28:10 Uhr 24.03.2025 16:53:43 Uhr

Ersatzbaustoffverordnung – Verwertungsanlagen für mineralische Abfälle

Am 1. August 2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) in Kraft getreten. Sie ermöglicht die Verwendung einer breiten Palette mineralischer Abfälle zu Verfüllung, Herstellung und Sicherung von technischen Bauwerken.

Mineralische Abfälle landen gegenwärtig noch zu häufig in bergrechtlichen Verfüllungen und auf Deponien. Dabei können sie wertvolle Rohstoffe ersetzen. Labortechnische Untersuchungen bestätigen die Gleichwertigkeit mineralischer Abfälle und Rohstoffe. Der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit erkannt, mineralische Abfälle im Wirtschaftskreislauf zu belassen. Mit der Ersatzbaustoffverordnung sind die Rahmenbedingungen dafür gegeben, mineralische Abfälle verstärkt zu nutzen. Die Verordnung regelt, welche Abfälle zur Wiederverwendung in Frage kommen und wie sie vorbehandelt werden müssen.

Die Herstellung dieser Ersatzbaustoffe ist Fachbetrieben überlassen, die einer unabhängigen, zertifizierten Güteüberwachung unterliegen. Die zuständige Behörde – die untere Abfallbehörde im Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden – muss die Verwender von mineralischen Ersatzbaustoffen über zugelassene und/oder nicht mehr fremdüberwachte Verwertungsanlagen informieren. Folgend sind die güteüberwachten Fachbetriebe der Landeshauptstadt Dresden aufgeführt und auch die Betriebe, die nicht mehr güteüberwacht werden.

Veröffentlichungen

gemäß § 12 Abs. 2 ErsatzbaustoffV und § 13 Abs. 3 und 4 ErsatzbaustoffV:

§ 12 Abs. 2 ErsatzbaustoffV

Die Betreiber folgender Aufbereitungsanlagen verfügen über ein Prüfzeugnis einer unabhängigen Güteüberwachungsstelle. Sie werden fremdüberwacht.

  • Elbe Recycling Dresden GmbH    
  • H. Nestler GmbH & Co. KG   
  • Humuswirtschaft Kaditz GmbH   
  • Nordmineral Recycling GmbH & Co. KG   

§ 13 Abs. 3 ErsatzbaustoffV

Für die Betreiber folgender Aufbereitungsanlagen ist die Fremdüberwachung eingestellt. Eine Abgabe von mineralischen Ersatzbaustoffen ist aktuell nicht möglich.

  • Derzeit sind noch keine Aufbereitungsanlagen registriert.

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