Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/bekanntmachungen/Ersatzbaustoffverordnung.php 13.03.2025 12:28:10 Uhr 24.03.2025 16:53:43 Uhr |
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Ersatzbaustoffverordnung – Verwertungsanlagen für mineralische Abfälle
Verwendung von Ersatzbaustoffen anmelden
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Als Baufirma oder Grundstückseigentümer möchten Sie in Dresden für Ihre Bauprojekte mineralische Ersatzbaustoffe nach § 20 Abs. 1 Ersatzbaustoffverordnung verwenden? Dann müssen Sie vier Wochen vor dem Einbaubeginn hier online anmelden, um welche Ersatzbaustoffe es sich handelt und wo, wann und in welcher Menge diese eingesetzt werden sollen.
Am 1. August 2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) in Kraft getreten. Sie ermöglicht die Verwendung einer breiten Palette mineralischer Abfälle zu Verfüllung, Herstellung und Sicherung von technischen Bauwerken.
Mineralische Abfälle landen gegenwärtig noch zu häufig in bergrechtlichen Verfüllungen und auf Deponien. Dabei können sie wertvolle Rohstoffe ersetzen. Labortechnische Untersuchungen bestätigen die Gleichwertigkeit mineralischer Abfälle und Rohstoffe. Der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit erkannt, mineralische Abfälle im Wirtschaftskreislauf zu belassen. Mit der Ersatzbaustoffverordnung sind die Rahmenbedingungen dafür gegeben, mineralische Abfälle verstärkt zu nutzen. Die Verordnung regelt, welche Abfälle zur Wiederverwendung in Frage kommen und wie sie vorbehandelt werden müssen.
Die Herstellung dieser Ersatzbaustoffe ist Fachbetrieben überlassen, die einer unabhängigen, zertifizierten Güteüberwachung unterliegen. Die zuständige Behörde – die untere Abfallbehörde im Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden – muss die Verwender von mineralischen Ersatzbaustoffen über zugelassene und/oder nicht mehr fremdüberwachte Verwertungsanlagen informieren. Folgend sind die güteüberwachten Fachbetriebe der Landeshauptstadt Dresden aufgeführt und auch die Betriebe, die nicht mehr güteüberwacht werden.
Veröffentlichungen
gemäß § 12 Abs. 2 ErsatzbaustoffV und § 13 Abs. 3 und 4 ErsatzbaustoffV:
§ 12 Abs. 2 ErsatzbaustoffV
Die Betreiber folgender Aufbereitungsanlagen verfügen über ein Prüfzeugnis einer unabhängigen Güteüberwachungsstelle. Sie werden fremdüberwacht.
- Elbe Recycling Dresden GmbH
- H. Nestler GmbH & Co. KG
- Humuswirtschaft Kaditz GmbH
- Nordmineral Recycling GmbH & Co. KG
§ 13 Abs. 3 ErsatzbaustoffV
Für die Betreiber folgender Aufbereitungsanlagen ist die Fremdüberwachung eingestellt. Eine Abgabe von mineralischen Ersatzbaustoffen ist aktuell nicht möglich.
- Derzeit sind noch keine Aufbereitungsanlagen registriert.
Weitere Informationen
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Mineralische Abfälle
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft