Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/bekanntmachungen/Immissionsschutz.php 13.11.2024 17:22:58 Uhr 29.04.2025 21:07:09 Uhr |
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Immissionsschutz
Feuerungsanlage registrieren
Die Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotorenanlagen (44. BImSchV) ist am 20. Juni 2019 in Kraft getreten.
Vor der Inbetriebnahme einer solchen Feuerungsanlage ist der beabsichtigte Betrieb, eine geplante Änderung, eine endgültige Stilllegung oder der Wechsel des Betreibers der Unteren Immissionsschutzbehörde per E-Mail anzuzeigen.
Betreiber von Anlagen, die nach § 2 Absatz 4 der 44. BImSchV als „bestehende Anlage“ einzustufen sind (Inbetriebnahme vor/am 20. Dezember 2018), müssen ihrer Anzeigepflicht bei unverändertem Weiterbetrieb erst bis spätestens 1. Dezember 2023 nachkommen.
Zum notwendigen Formular und der Allgemeinverfügung
Veröffentlichungen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
Errichtung, Betrieb und wesentliche Änderung von bestimmten, in der Regel industriell oder gewerblich betriebenen Anlagen bedürfen der Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Sofern es sich nicht um ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren handelt, sieht das BImSchG zwingend eine Beteiligung der Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren vor.
Im laufenden Betrieb unterliegen genehmigte Betriebe einer Überwachung durch die Untere Immissionsschutzbehörde.
Hier finden Sie aktuelle Veröffentlichungen zu Genehmigungsverfahren und Überwachungen:
Bekanntmachungen
nach § 10 Abs. 8 Satz 1 und 2 BImSchG, § 21a 9. BImSchV, § 27a VwVfG i. V. m. § 1 SächsVwVZG
Veröffentlichungen
gemäß § 10 Abs. 8a und § 52a Abs. 5 BImSchG für Anlagen nach der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (Industrieemissionsrichtlinie IE-RL)
Veröffentlichung
des Anlagenregisters gemäß § 36 der 44. BImSchV (Verordnung über mittelgroße Feuerungs- Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen) mit Anlagen, welche gemäß § 6 der 44. BImSchV anzuzeigen sind