Was ist der Dresden-Pass? Der Dresden-Pass berechtigt zum kostengünstigeren Besuch kultureller Einrichtungen der Landeshauptstadt Dresden und des Freistaates Sachsen in der Stadt Dresden, zur kostenlosen Mietrechtsberatung sowie zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen bei der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG). Auch für Kinder kann der Dresden-Pass beantragt werden.
Servicetelefon: 0351/ 4 88 48 48
Wer kann einen Dresden-Pass erhalten?Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in Dresden, die eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Bürgergeld oder Sozialgeld
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Barbeträge vom Jugendamt für Kinder und Jugendliche
- Leistungen für Menschen, die Asyl beantragen und finanzielle Unterstützung bekommen
- Kinder, deren Eltern Sozialhilfe erhalten
Wie lange ist der Dresden-Pass gültig?Der Dresden-Pass ist ab dem Tag der Ausstellung und normalerweise 1 Jahr gültig oder solange, wie Sie die Sozialleistungen bekommen.
Wo bekommt man den Dresden-Pass? Den Dresden-Pass können Sie nur persönlich im Sozialamt abholen.
Auch in den Bürgerbüros können Sie den Dresden-Pass nur mit einem Termin abholen.
Der Dresden-Pass kann Ihnen auch per Post zugeschickt werden. Dann ist es jedoch wichtig, dass Sie dem Sozialamt eine schriftliche Rückmeldung geben, dass Sie den Dresden-Pass per Post erhalten haben.
Welche Vergünstigungen bietet der Dresden-Pass?- Ermäßigungen beim Kauf von Fahrausweisen der DVB AG
- kostenloser mobiler Begleitservice der DVB AG, wenn eine Schwerbehinderung vorliegt (gültiger Schwerbehindertenausweis erforderlich) oder das 65. Lebensjahr vollendet ist
- kostenlose Mietrechtsberatung (Mobilitätszuschuss)
- ermäßigter Eintritt in kommunale Sportstätten und Bädern
- ermäßigte Schülerbeförderungskosten
- kostenloser Ferienpass für Schüler von 6 bis 14 Jahren
- Zuschuss zur Teilnahme an der Kinder- und Jugenderholung von 6 bis 18 Jahren
- kostenfreie Teilnahme für Kinder und Jugendliche und ermäßigte Teilnahme für Erwachsene an den Kursen der JugendKunstschule Dresden mit ihren Außenstellen (u. a. Club Passage, Palitzschhof)
- Erlass der Jahresgebühr in den Städtischen Bibliotheken Dresden
- ermäßigter Eintritt in kulturelle Einrichtungen
- einmal pro Jahr kostenfreie Abholung von Sperrmüll
Darüber hinaus gibt es weitere Anbieter, die Ermäßigungen zum Dresden-Pass auf eigene Verantwortung ermöglichen. Bitte beim jeweiligen Anbieter Informationen erfragen.
Ihre MitwirkungspflichtWenn Sie einen Dresden-Pass haben, sind Sie verpflichtet, Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen, insbesondere bei Wegfall des Leistungsbezuges. Sollten Sie dieser Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, kann Ihnen der Dresden-Pass bis zur Nachholung versagt werden. Bei wissentlich falschen oder unvollständigen Angaben kann Ihnen der Dresden-Pass versagt oder entzogen werden. Auch werden dann die bereits erhaltenen Preisvorteile der Ermäßigung zurückgefordert. Ein Verstoß kann zusätzlich zu einem Strafverfahren führen. Dies gilt für alle leistungsberechtigten Personen.
Gebührenbeschreibung: kostenlos
Der Dresden-Pass ist ab dem Tag der Ausstellung gültig.
Rückwirkend können keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Der Gültigkeitszeitraum wird an die Dauer des Bezuges der Sozialleistung angelehnt und beträgt in der Regel ein Jahr.Der Dresden-Pass ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Zuständige Organisationseinheiten