Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/dresdenpass_d115.php 03.01.2023 13:52:43 Uhr 29.03.2023 22:14:31 Uhr

Dresden-Pass

Wer kann den Dresden-Pass erhalten, und was für Vorteile kann ich bekommen, wo beantragt man den Dresden-Pass, und welche weitere Unterstützung bekommt man aufgrund des Dresden-Passes?
Was ist der Dresden-Pass?
Der Dresden-Pass berechtigt zum kostengünstigeren Besuch kultureller Einrichtungen der Landeshauptstadt Dresden und des Freistaates Sachsen in der Stadt Dresden, zur kostenlosen Mietrechtsberatung sowie zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen bei der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG). Auch für Kinder kann der Dresden-Pass beantragt werden.

Servicetelefon: 0351/ 4 88 48 48

Wer kann einen Dresden-Pass erhalten?
Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in Dresden, die eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Bürgergeld oder Sozialgeld
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Barbeträge vom Jugendamt für Kinder und Jugendliche
  • Leistungen für Menschen, die Asyl beantragen und finanzielle Unterstützung bekommen
  • Kinder, deren Eltern Sozialhilfe erhalten
Wie lange ist der Dresden-Pass gültig?
Der Dresden-Pass ist ab dem Tag der Ausstellung und normalerweise 1 Jahr gültig oder solange, wie Sie die Sozialleistungen bekommen.
 
Wo bekommt man den Dresden-Pass?        
Den Dresden-Pass können Sie nur persönlich im Sozialamt abholen.
Auch in den Bürgerbüros können Sie den Dresden-Pass nur mit einem Termin abholen.
Der Dresden-Pass kann Ihnen auch per Post zugeschickt werden. Dann ist es jedoch wichtig, dass Sie dem Sozialamt eine schriftliche Rückmeldung geben, dass Sie den Dresden-Pass per Post erhalten haben.  
 
Welche Vergünstigungen bietet der Dresden-Pass?
  • Ermäßigungen beim Kauf von Fahrausweisen der DVB AG
  • kostenloser mobiler Begleitservice der DVB AG, wenn eine Schwerbehinderung vorliegt (gültiger Schwerbehindertenausweis erforderlich) oder das 65. Lebensjahr vollendet ist
  • kostenlose Mietrechtsberatung (Mobilitätszuschuss)
  • ermäßigter Eintritt in kommunale Sportstätten und Bädern
  • ermäßigte Schülerbeförderungskosten
  • kostenloser Ferienpass für Schüler von 6 bis 14 Jahren
  • Zuschuss zur Teilnahme an der Kinder- und Jugenderholung von 6 bis 18 Jahren
  • kostenfreie Teilnahme für Kinder und Jugendliche und ermäßigte Teilnahme für Erwachsene an den Kursen der JugendKunstschule Dresden mit ihren Außenstellen (u. a. Club Passage, Palitzschhof)
  • Erlass der Jahresgebühr in den Städtischen Bibliotheken Dresden
  • ermäßigter Eintritt in kulturelle Einrichtungen
  • einmal pro Jahr kostenfreie Abholung von Sperrmüll

Darüber hinaus gibt es weitere Anbieter, die Ermäßigungen zum Dresden-Pass auf eigene Verantwortung ermöglichen. Bitte beim jeweiligen Anbieter Informationen erfragen.

Ihre Mitwirkungspflicht

Wenn Sie einen Dresden-Pass haben, sind Sie verpflichtet, Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen, insbesondere bei Wegfall des Leistungsbezuges. Sollten Sie dieser Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, kann Ihnen der Dresden-Pass bis zur Nachholung versagt werden. Bei wissentlich falschen oder unvollständigen Angaben kann Ihnen der Dresden-Pass versagt oder entzogen werden. Auch werden dann die bereits erhaltenen Preisvorteile der Ermäßigung zurückgefordert. Ein Verstoß kann zusätzlich zu einem Strafverfahren führen. Dies gilt für alle leistungsberechtigten Personen.

Kosten/Gebühren

Gebührenbeschreibung: kostenlos

Frist

Der Dresden-Pass ist ab dem Tag der Ausstellung gültig.
Rückwirkend können keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Der Gültigkeitszeitraum wird an die Dauer des Bezuges der Sozialleistung angelehnt und beträgt in der Regel ein Jahr.Der Dresden-Pass ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Wenn Sie einen Dresden-Pass haben, können Sie eine Abo-Monatskarte bei Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG) günstiger bekommen.

Sie haben keine Abo-Monatskarte?
Bei den Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG) können Sie eine Abo-Monatskarte kaufen, dazu muss ein entsprechender Vertrag geschlossen werden.
Den ausgefüllten Vertrag bzw. die Verlängerungsmitteilung senden Sie bitte zusammen mit den benötigten Unterlagen an das Sozialamt. Das Sozialamt sendet den Vertrag weiter an die DVB-AG.

Sie haben einen Abo-Vertrag oder eine Abo-Monatskarte?
Wenn Sie den Abo-Vertrag ausgefüllt und ans Sozialamt abgeschickt oder eingereicht haben oder schon die Abo-Monatskarte erhalten haben, können Sie anschließend einen Mobilitätszuschuss dafür beantragen.

Informationen zum 9-Euro-Ticket
Die Dresdner Verkehrsbetriebe stellen gültige Abo-Monatskarten für den Zeitraum Juni bis August automatisch um.
Für weitere Hinweise informieren Sie sich bitte auf der Website der DVB AG.


 

Frist

Der Vertrag oder die Verlängerungsmitteilung müssen vollständig ausgefüllt spätestens am 20. des laufenden Monats im Sozialamt vorliegen, um die ermäßigte Abo-Monatskarte im Folgemonat nutzen zu können.
Bei verspäteter Abgabe ist die Nutzung erst im darauffolgenden Monat möglich.

 
Was ist der Mobilitätszuschuss?
Wenn Sie eine Bar- oder Abo-Monatskarte von den Dresdner Verkehrsbetrieben  (DVB AG) besitzen und einen Dresden-Pass haben, können Sie bis zu 50% der Abo-Monatskarte vom Sozialamt gefördert bekommen.

Für wen ist der Mobilitätszuschuss?
Alle Kinder, Jugendliche und Auszubildend aus Dresden, die zwischen 6 Jahre und 25 Jahre sind, können einen Mobilitätszuschuss für ihre Bar- oder Abo-Monatskarte (DVB AG - Dresdner Verkehrsbetriebe AG) erhalten. 

Wie viel Rabatt wird beim Mobilitätszuschuss gegeben?
Es wird zwischen zwei verschiedenen Abo-Varianten unterschieden, die unterschiedlich gefördert werden. Auch die unterschiedlichen Tarifzonen spielen eine Rolle, daher wird der Mobilitätszuschuss Prozentual (anteilig) angegeben.
  • Bar-Monatskarte    25 Prozent Rabatt
  • Abo-Monatskarte    50 Prozent Rabatt

 
Dresdner Haushalte, die einen gültigen Dresden-Pass besitzen, können einmal im Jahr vier Kubikmeter Sperrmüll gebührenfrei zu Hause abholen und entsorgen lassen. Voraussetzung für die kostenfreie Sperrmüllabholung ist eine Antragstellung beim Sozialamt. Das Sozialamt löst daraufhin einen Auftrag im Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft aus. Die Kosten für eine Standardabholung werden vom Sozialamt bezahlt.

Abfall-Info-Telefon: 03 51/ 48 89 63 3

Umfang der Sperrmüllabholung

Sie können pro Haushalt einmal im Kalenderjahr maximal vier Kubikmeter Sperrmüll abholen lassen. Zur Orientierung: Eine Drei-Sitzer-Couch oder ein zwei Meter langer Kleiderschrank ergeben zerlegt jeweils einen Kubikmeter gepressten Sperrmüll. Elektronische Teile sind zu entnehmen und separat zu entsorgen.
Prüfen Sie vorher, ob Sie Gebrauchtwaren zur weiteren Verwendung an andere abgeben können.
Nicht erlaubt sind Verpackungsabfälle, Haushaltsgroßgeräte, Elektro- und Elektronikgeräte, Kraftfahrzeugteile, Reifen, Metallschrott und Bauabfälle.

Ablauf der Sperrmüllabholung

Der beauftragte Entsorger teilt Ihnen innerhalb von vier Wochen per Post den Abholtermin mit. Die vorherige Bearbeitung im Sozialamt dauert wenige Tage. Für eine ordnungsgemäße Bereitstellung des Sperrmülles, entsprechend Ihrer Angaben, sind Sie als Besteller verantwortlich. Bitte stellen Sie die Gegenstände bis zur angegebenen Uhrzeit am Tag der Abholung vor das Grundstück der Abholadresse, maximal zehn Meter entfernt zur Straße, unfallsicher und verladebereit ab.
Bitte blockieren Sie dabei nicht die Gehwege. Stellen Sie mehr als vier Kubikmeter Sperrmüll oder andere Abfälle bereit, werden diese nicht mitgenommen. Falls dieser Fall eintritt, beräumen Sie diese Sachen zügig, da Sie sonst einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit erhalten können.

Kostenpflichtige Abholung aus der Wohnung oder dem Keller

Die Abholung aus der Wohnung oder dem Keller ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung des beauftragten Entsorgers. Der beauftragte Entsorger kontaktiert Sie zu den Kosten vorab. Danach können Sie entscheiden, ob Sie diese Leistung bestellen wollen. Der Sperrmüll muss auch bei der Abholung aus der Wohnung oder dem Keller soweit demontiert werden, dass eine Abholung durch zwei Personen sicher möglich ist. Sie erhalten nach der Abholung per Post eine Rechnung, die Sie selbst bezahlen müssen. Diese wird nicht vom Sozialamt übernommen.

Drucken