Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/03/pm_078.php 22.03.2024 11:29:06 Uhr 27.04.2024 08:40:11 Uhr

Leben in Wohngemeinschaften hat viele Vorteile

Sozialbürgermeisterin zum „Tag des Mitbewohners“ am 24. März

Ob in studentischen WGs oder unter Künstlern und Kreativen, in Mehrfamilienhäusern oder in speziellen Wohnprojekten – Mitbewohnerinnen und Mitbewohner teilen nicht nur Räume miteinander, sondern auch Erlebnisse, Erfahrungen, Herausforderungen und vielfältige Momente des Alltags. Diesen besonderen Formen des Miteinanderwohnens und Zusammenlebens ist der „Tag des Mitbewohners“ am 24. März gewidmet.

„In einer Welt, die durch immer mehr Individualismus geprägt ist, ist es wichtig, auch Momente der Gemeinschaft und des Zusammenlebens zu feiern und zu würdigen. Der Tag des Mitbewohners, der selbstverständlich auch alle Mitbewohnerinnen einschließt, bietet dafür eine hervorragende Gelegenheit. Schließlich fordert das Leben in einer Wohngemeinschaft tagtäglich Toleranz und gegenseitigen Respekt. Gleichzeitig bringt gemeinschaftliches Wohnen viele Vorteile. Mitbewohnerinnen und Mitbewohner teilen sich die Miete und oft auch Arbeiten im gemeinsamen Wohnbereich, dadurch sind die Kosten pro Person meist niedriger als in einem Single-Haushalt. Gemeinsames Wohnen spart oft auch Platz und ist damit nachhaltig. Außerdem kennen sich Mitbewohnerinnen und Mitbewohner gut und unterstützen einander bei Bedarf, das stärkt die Solidarität und den Zusammenhalt. Obendrein kann das Leben in einer Wohngemeinschaft gegen Einsamkeit helfen. Deshalb sage ich nicht nur zum Tag des Mitbewohners: Ein Hoch auf das gemeinschaftliche Wohnen!“

Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann

1. Was ist eine Wohngemeinschaft (WG)?

Eine WG ist eine besondere Form des Zusammenlebens. Jeder hat in der Regel ein eigenes Zimmer,  Küche und Bad werden gemeinsam genutzt. Früher lebten so vor allem Studierende sowie Künstlerinnen und Künstler, heute sind es verschiedene Personengruppen, wie Auszubildende, Alleinerziehende oder Seniorinnen und Senioren. Auch Menschen mit Pflege- oder Assistenzbedarf entscheiden sich für diese gemeinschaftliche Wohnform. Eine große Wohnung als WG anzumieten, ist oft für den Einzelnen günstiger. Menschen in einer WG teilen sich die Kosten für Kaution, Miete, Betriebskosten, Strom und Internet. 

2. Für wen ist diese Wohnform geeignet?

Eine WG ist optimal für alle, die nicht allein wohnen wollen und sich gut auf Mitbewohner einstellen können. Ideal sind WGs für Menschen mit geringem Einkommen. Alleinerziehende bspw. schätzen WGs, weil sie sich gegenseitig bei der Kinderbetreuung unterstützen und finanziell entlasten können. WGs sind ebenso eine gute Alternative für das Wohnen im Alter; so leben Seniorinnen und Senioren weiterhin selbstständig, jedoch in Gemeinschaft. Es gibt auch Mehrgenerationen-WGs. In Dresden gibt es unter anderem eine inklusive Wohngemeinschaft, in der Menschen mit und ohne Behinderung zusammenleben: WG 6plus4

3. Wer schließt den Mietvertrag?

Dafür gibt es im Wesentlichen drei Möglichkeiten: Stark verbreitet sind WGs mit Untervermietung. In diesem Fall schließt eine Person als Hauptmieterin bzw. Hauptmieter den Mietvertrag ab. Mit den anderen Bewohnerinnen und Bewohnern schließt diese Person Untermietverträge. Wenn es nur eine Hauptmieterin bzw. einen Hauptmieter gibt, sollte im Vertrag vereinbart werden, dass die anderen Bewohnerinnen und Bewohner in der Wohnung bleiben können, falls diese Person auszieht. Geregelt sollte sein, dass alle die Nebenkosten anteilig zahlen. Im Vorfeld sollte geklärt werden, wie notwendige Renovierungskosten beim Auszug Einzelner bezahlt werden. Eine Untervermietung ist nur möglich, wenn der Vermieter zustimmt.

Eine andere Möglichkeit sind Einzelmietverträge. Vermietet wird jedes Zimmer einzeln. Jeder Bewohner haftet für sich. Nachteil: Bei der Auswahl der Mitbewohnerinnen und Mitbewohner gibt es kaum Mitspracherecht.

Eine weitere Möglichkeit ist ein gemeinschaftliches Mietverhältnis. Wenn alle gemeinsam den Mietvertrag unterschreiben, haften sie zusammen. Den Vertrag können sie nur gemeinsam kündigen. Eine einzelne Person kann den Mietvertrag für sich allein nicht wirksam beenden und kündigen. Dies bereitet häufig Probleme. Immer, wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner auszieht, muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Der Vermieter kann bei jedem neuen Mietvertrag die Miete anpassen.

4. Wo erhalte ich fachkundige Beratung?

Ausführlichere Infos rund ums Thema WG sollten sich Interessierte am besten vor Unterzeichnung eines Mietvertrags bei Fachleuten bzw. Experten für Mietrecht einholen. Rat und Unterstützung bieten in Dresden beispielsweise der Mieterverein Dresden und Umgebung e. V. und die Verbraucherzentrale Sachsen e. V. sowie Rechtsanwälte. Für Inhaberinnen und Inhaber eines Dresden-Passes ist die Mietrechtsberatung des Mietervereins kostenfrei.

5. Welche finanzielle Unterstützung gibt es?

Für WG-Wohnen gibt es keine spezielle öffentliche Förderung, aber individuelle soziale Hilfen, sodass sich Mitbewohnerinnen und Mitbewohner ihren Anteil der Miete leisten können. Für Menschen mit geringem Einkommen, das für den Lebensunterhalt reicht, nicht jedoch den Bedarf für Wohnen deckt, kommt Wohngeld in Betracht. Wohngeld kann digital unter dresden.de/wohngeld oder im Sozialamt am Ferdinandplatz 1, 01069 Dresden, und in den Bürgerbüros beantragt werden. Verfügen Menschen über kein Einkommen oder können sie ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend decken, ist Bürgergeld vom Jobcenter eine Option. In diesem Fall übernimmt das Jobcenter die anteilige WG-Miete. Das Gleiche gilt für Personen, die nicht erwerbsfähig sind und Sozialhilfe vom Sozialamt beziehen.

6. Wieviel Miete zahlen Jobcenter oder Sozialamt?

Der Bedarf für Unterkunft und Heizung wird in Höhe der tatsächlichen Aufwendung anerkannt, soweit dieser angemessen ist. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für Bürgergeld bzw. Sozialgeld vor, besteht Anspruch auf anteilige Anerkennung der Wohnkosten in einer WG. Die Richtwerte sind auf dresden.de/unterkunft-heizung veröffentlicht. Das Jobcenter bzw. das Sozialamt prüft bei einer WG, ob eine Haushalts- oder Bedarfsgemeinschaft besteht. Eine Bedarfsgemeinschaft liegt vor, wenn Bewohnerinnen und Bewohner gemeinsam wirtschaften und finanziell füreinander einstehen (Anhaltspunkte: gemeinsames Konto, gemeinsame Kinder, gemeinsame Versorgung/Betreuung von Kindern oder Angehörigen einer Mitbewohnerin bzw. eines Mitbewohners). Bei einer WG, die keine Bedarfsgemeinschaft ist, werden einzelne Leistungsberechtigte als „alleinstehend“ berücksichtigt. Wohnen zum Beispiel zwei alleinstehende Erwachsene zusammen, wird jeweils die anteilige Kaltmiete anerkannt, soweit diese für einen Ein-Personen-Haushalt angemessen ist. Die Angemessenheitsgrenze dieser WG liegt höher als die einer Bedarfsgemeinschaft mit zwei Mitgliedern. Eine WG kann mehrere Bedarfsgemeinschaften umfassen.

7. Müssen Angaben von Mitbewohnern im Antrag auf Bürgergeld angegeben werden?

Im Antrag auf Bürgergeld müssen keine Angaben über persönliche Verhältnisse der Mitbewohnerinnen und Mitbewohner gemacht werden. Diese Angaben sind nur dann einzutragen, wenn es sich bei der WG um eine Bedarfsgemeinschaft handelt. Bei einer WG, die keine Bedarfsgemeinschaft ist, reicht es, wenn im Antrag der Mietanteil der Mitbewohnerin oder des Mitbewohners angegeben oder die Untermietzahlung als Einkommen angeben wird.

8. Wie finde ich eine WG?

Der einfachste Weg, um eine WG zu finden, ist die Suche im Internet, zum Beispiel auf www.wg-gesucht.de oder auf www.immobilienscout24.de.

Die Landeshauptstadt Dresden hat es sich mit dem vom Stadtrat beschlossenen Wohnkonzept (vgl. dresden.de/wohnkonzept) zur Aufgabe gemacht, unter anderem gemeinschaftliche Wohnformen zu unterstützen. Damit soll ein bedarfsgerechtes und bezahlbares Wohnen gesichert werden. Der Fokus liegt bei den gemeinschaftlichen Wohnformen auf selbstbestimmten und selbstorganisierten Bau- und Wohnprojekten unterschiedlicher Bau- und Rechtsformen.