Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/leben/gesundheit/kindergesundheit/schulsportbefreiung.php 02.10.2020 12:02:02 Uhr 17.04.2021 12:46:55 Uhr |
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Schulsportbefreiung
Schülerinnen und Schüler können aus gesundheitlichen Gründen von der Teilnahme am Sportunterricht freigestellt werden. Über Art und Umfang der Befreiung entscheidet bis zu einer Dauer von vier Wochen die jeweilige Sportlehrkraft.
Für einen darüber hinausgehenden Zeitraum ist eine Bestätigung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst erforderlich. Wenn der Befreiungsgrund offenkundig ist, kann auf die Vorlage der ärztlichen Zeugnisse verzichtet werden.
Wie erhalte ich eine amtsärztliche Bescheinigung?
- Es muss ein (fach-)ärztlicher Befund mit einer Empfehlung über die Teilnahme am Sportunterricht vorliegen:
- Diagnose
- Art der Sportbefreiung (Voll- oder Teilbefreiung)
- bei Teilbefreiungen: Hinweise zu erforderlichen Einschränkungen, gegebenenfalls Alternativübungen
- Dauer der Sportbefreiung
- Der Befund wird durch die Eltern an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst übergeben, eine telefonische Abstimmung ist empfehlenswert.
- Die erstellte Bescheinigung wird an die Eltern verschickt.
- Die Vorlage der schulärztlichen Bescheinigung in der Schule erfolgt durch die Eltern.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage für eine Schulsportbefreiung ist die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Schulsport in der jeweils gültigen Fassung.
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Schulsport
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