Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/gesundheit/kindergesundheit/schulsportbefreiung.php 02.11.2022 15:10:37 Uhr 06.02.2023 03:23:39 Uhr |
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Schulsportbefreiung
Schülerinnen und Schüler können aus gesundheitlichen Gründen von der Teilnahme am Sportunterricht freigestellt werden. Über Art und Umfang der Befreiung entscheidet bis zu einer Dauer von vier Wochen die jeweilige Sportlehrkraft.
Für einen darüber hinausgehenden Zeitraum ist eine Bestätigung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst erforderlich. Wenn der Befreiungsgrund offenkundig ist, kann die Schule auf die Vorlage dieser amtsärztlichen Schulsportbefreiung verzichten.
Wie erhalte ich eine amtsärztliche Schulsportbefreiung?
- Es muss ein (fach-)ärztlicher Befund mit einer Empfehlung über die Teilnahme am Sportunterricht vorliegen. Dieser sollte die Diagnose, die Dauer der empfohlenen Teil- oder Vollbefreiung und Informationen des betreuenden Arztes zu den Einschränkungen (Welche Übungen sind nicht oder nur bedingt möglich?) enthalten.
- Dieser (fach-)ärztliche Befund wird zusammen mit den Angaben zu Schule und Klasse des Kindes sowie einer Telefonnummer für Rückfragen durch die Eltern an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst übergeben.
- Eine telefonische Abstimmung mit dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst ist empfehlenswert (Kontaktdaten siehe unten). Die Zuständigkeit ergibt sich durch den Standort der Schule.
- Die erstellte Bescheinigung über die Befreiung vom Schulsport wird an die Eltern verschickt.
- Die Vorlage der schulärztlichen Bescheinigung in der Schule erfolgt durch die Eltern.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage für eine Schulsportbefreiung ist die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Schulsport in der jeweils gültigen Fassung.
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Schulsport
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