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https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/migration/integrationskonzept/oft-gefragt.php 15.07.2020 13:55:57 Uhr 19.03.2024 09:34:02 Uhr

Oft gefragt

Seit wann hat die Stadtverwaltung ein Integrationskonzept?

Seit 2004. Das zweite Konzept wurde 2009 erstellt und erstmals vom Stadtrat verabschiedet. Das aktuelle Integrationskonzept wurde 2015 vom Stadtrat beschlossen.

Ist das Konzept aktuell?

Ja und nein. Die Ziele und Aufgaben sind aktueller denn je. Die Anzahl der Zugewanderten, insbesondere der Geflüchteten ist seit der Erstellung des Integrationskonzeptes sehr gestiegen. Damit wurden die Aufgaben größer als zunächst gedacht, insbesondere bei der Unterbringung, der sozialen Beratung sowie bei der Bildung.

Ist das Konzept verbindlich?

Ja, es wurde vom Stadtrat am 28. Mai 2015 beschlossen. Damit ist es für die Stadtverwaltung verbindlich.

Was steht im Integrationskonzept?

Regeln, Ziele und Aufgaben der Integration in allen Lebensfeldern, die besonders von der Stadtverwaltung umgesetzt werden sollen.

An wen richtet sich das Integrationskonzept?

An die Stadtverwaltung und damit an alle, die dort arbeiten. Aber auch an die neu zugewanderten, denn Integration geht nur gemeinsam.

Wer schreibt das Konzept?

Das Büro der Integrations- und Ausländerbeauftragten in Zusammenarbeit mit allen Ämtern der Stadtverwaltung.

Wer kontrolliert die Umsetzung?

Der Oberbürgermeister, die Fachbürgermeister, die Integrations- und Ausländerbeauftragte und der Stadtrat.

Gibt es das Konzept in einer leicht verständlichen Sprache?

Es gibt eine Zusammenfassung in einfacher Sprache.

Kann das Konzept bestellt oder heruntergeladen werden?

Bestellungen können an die E-Mail auslaenderbeauftragte@dresden.de gerichtet werden. Außerdem liegen Exemplare im Büro der Integrations- und Ausländerbeauftragten zur Abholung bereit. Ein Download ist ebenfalls möglich.