Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/oberflaechenwasser/Unterhaltung-Pflege.php 27.06.2015 21:10:51 Uhr 13.12.2024 13:28:11 Uhr |
Unterhaltung, Pflege und Entwicklung
„Die Unterhaltung eines Gewassers umfasst seine Pflege und Entwicklung.“ Dieser unspektakulare Satz im Wasserhaushaltsgesetz setzt seit 2002 grundsatzlich neue Masstabe fur alle, die in irgendeiner Form mit Gewassern befasst sind. Früher ging es nur darum, Gewasser in Siedlungsbereichen technisch so auszubauen und zu unterhalten, dass das Oberflächenwasser möglichst schnell und schadlos fur die bestehenden Nutzungsguter abfließen kann. Dazu ist aber die Einsicht gewachsen, dass eine rein technische Herangehensweise an die Gewässerunterhaltung die bestehenden Probleme nie ganz zufriedenstellend lösen wird. Zudem ist sie durch die laufend erforderliche Wartung und Pflege und trotzdem oft eintretende Schaden sehr teuer. Gewässer werden zunehmend als wichtige und wertvolle Bestandteile unserer Kulturlandschaft und des Naturhaushaltes verstanden. Als für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung Zuständige muss die Stadt Dresden also beide Anforderungen erfullen – die notwendige Pflege und die sinnvolle Entwicklung hin zu mehr Naturnähe und zu einem besseren Hochwasserschutz.
Gewässerunterhaltung
Die Zahlen der Gewässerunterhaltung spiegeln deutlich die sich häufenden Extremniederschlagsereignisse der letzten Jahre wieder: 2011 waren neben den regulären Unterhaltungsmaßnahmen restliche Schäden den Hochwasserereignisses von 2010 im Dresdner Nordosten zu beseitigen sowie mehrere stark verlandete Teiche und Bachabschnitte zu beräumen. Der gesamte Sommer 2013 war von der Schadenserfassung und beginnenden Schadensbeseitigung von den beiden Hochwasserereignissen Ende Mai und Anfang Juni bestimmt. Und als etliche dieser Schäden gerade beseitigt waren, entstanden im Juni 2014 durch ein nächstes Extremniederschlagsereignis im Dresdner Südwesten neue Schäden.
Bei der unter stehenden Tabelle ist zu berücksichtigen, dass Sachkosten für Aufnahme und Beseitigung der Hochwasserschäden von 2013 nicht auftauchen, da diese als durch den Freistaat Sachsen geförderte Maßnahmen von Extrakonten bezahlt wurden.
Trotz dieser zusätzlichen Belastung von Mitarbeitern und Finanzbudget konnten die regulären Unterhaltungsaufgaben erfüllt werden. Dies ist dem großen Einsatz des fachkundigen Personals zu verdanken sowie dem Einsatz engagierter Bau- und Dienstleistungsunternehmen.
Zur regelmäßigen Pflege zählen vor allem:
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das Kontrollieren und Beräumen der Gewässer und ihrer Randbereiche von Schwemmgut, Müll und Fremdstoffen,
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das Freihalten und Entlanden der Abflussgerinne von übermäßigen Ablagerungen und Wildaufwuchs,
- das Mähen von Böschungen und Uferflächen,
- das Pflegen von Gehölzen im Gewässersaum,
- das Kontrollieren, Beräumen und Instandhalten der Rückhalteeinrichtungen für Treibgut, Sediment- und Geschiebefrachten
- das Überwachen und Betreiben von Hochwasserschutzanlagen.
Bei den genannten Pflegekategorien achtet das Umweltamt darauf, dass die Maßnahmen sowohl den wasserwirtschaftlichen Zielstellungen als auch den gewässerökologischen Anforderungen genügen. Zudem sind die Belange des Naturschutzes, der Fischereiwirtschaft, evtl. des Denkmalschutzes, des Orts- und Landschaftsbildes und oft auch der privaten Anlieger zu berücksichtigen.
Erfordern grundhafte Maßnahmen einen wesentlichen Eingriff in den betreffenden Gewässerabschnitt oder eine Anlage, sind sie in der Regel Anlass für eine gleichzeitige Gewässerentwicklung. Da der Umfang dieser Maßnahmen meist von örtlich begrenzter Wirkung ist und sie sich relativ schnell und unkompliziert umsetzen lassen, werden sie im Rahmen der Gewässerunterhaltung durchgeführt.
Die langfristige Entwicklung der Gewässer hingegen erfordert weitaus gründlichere Prüfung und Planung geeigneter Maßnahmen und ist nicht Gegenstand der Gewässerunterhaltung.
Die Tabelle gibt einen Überblick zu den Leistungen in den Jahren 2011 bis 2014.
Leistung und Kosten in Tausend Euro | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 |
Unterhaltungsmaßnahmen insgesamt | 553 | 638 | ||
Beräumung/Abfallbeseitigung | 88 | 110 | ||
Ufermahd | 47 | 61 | ||
Gehölzpflege | 78 | 67 | ||
Frei-/Instandhalten wasserwirtschaftlicher Anlagen | 166 | 170 | ||
Überwachung/Betrieb Hochwasserschutzanlagen | 93 | 88 | ||
Instandhalten Gewässer und Anlagen | 14 | 80 | ||
grundhafte Maßnahmen | 66 | 62 |