Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/stadtraum/planen/stadtentwicklung/stadtplanung/Kooperatives-Baulandmodell-Dresden.php 08.03.2023 08:23:55 Uhr 24.04.2024 21:26:24 Uhr

Kooperatives Baulandmodell Dresden

Die Landeshauptstadt Dresden bedient sich seit den 1990er Jahren städtebaulicher Verträge einschließlich Durchführungsverträge zur Schaffung von Baurecht in Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung. Sie dienen dazu, den durch die Planung Begünstigten (Planbegünstigten) an den Folgekosten und -lasten zu beteiligen. Die Erfahrungen zeigen, dass es mit diesem Instrument grundsätzlich gelungen ist, neues Baurecht zu schaffen, deren Vorhabenrealisierung zu beschleunigen und den kommunalen Haushalt zu entlasten. Die am 6. Juni 2019 beschlossene und am 27. Januar 2022 geänderte „Richtlinie zum Kooperativen Baulandmodell der Landeshauptstadt Dresden“ stellt die Anforderungen der Landeshauptstadt Dresden in einen Rahmen und sorgt für Transparenz und Gleichbehandlung. Gleichzeitig wird eine zeitnahe Kalkulierbarkeit für die Vertragspartner der Landeshauptstadt Dresden geschaffen. Damit stellt die Richtlinie einen gerechten Interessenausgleich zwischen den Gemeinwohlinteressen einerseits und den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner andererseits dar.

Zur Vorbereitung und Umsetzung von Bebauungsplänen und Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen werden Städtebauliche (Vor-)Verträge gemäß § 11 bzw. Durchführungsverträge gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) mit Investoren abgeschlossen. Diese Verträge regeln wichtige Fragen der Planung, Umsetzung und Finanzierung städtebaulicher Ziele, unter anderem zur Erschließung der geplanten Baugebiete.

Für Bauvorhaben innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans nach § 30 BauGB erhalten Sie auf Antrag die Bestätigung zur gesicherten Erschließung für die Genehmigungsfreistellung nach § 62 Sächsischer Bauordnung.

Informationen zur Erschließung in der Stadtplanung:

Erschließungsplanung

Die Erschließungsplanung befasst sich mit der Erschließung von Baugebieten im Rahmen von Bebauungsplänen und vorhabenbezogenen Bebauungsplänen. Zur Erschließung gehören insbesondere die Wasser-, Energie- und Fernmeldeversorgung sowie die Abwasserentsorgung, die Niederschlagswasserbewirtschaftung und eine ausreichende Löschwasserversorgung sowie die Verkehrserschließung.

Niederschlagswasserbewirtschaftung

Die naturnahe Regenwasserbewirtschaftung als Ziel nachhaltiger Erschließungsplanung bedeutet im Rahmen der aufzustellenden Bebauungspläne, das anfallende Regenwasser so zu nutzen, dass der natürliche Wasserhaushalt möglichst weitgehend erhalten bleibt oder wiederhergestellt wird. Dies kann durch vielfältige naturnahe Maßnahmen (z. B. Versickerung, Rückhaltung und gedrosselte Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers) geschehen. Im Amt für Stadtplanung und Mobilität werden die Belange des Umweltschutzes und der Stadtplanung so abgewogen, dass die Planungen eine hohe städtebauliche Qualität, verbunden mit hohem ökologischen Anspruch, besitzen.
In der Broschüre des Umweltamtes "Mit Regenwasser wirtschaften" erhalten Sie dazu weitere umfangreiche Informationen. Dieses Material können Sie gegen eine Schutzgebühr beim Umweltamt bzw. der Stadtentwässerung Dresden erhalten.

Energieversorgung und Klimaschutz

In § 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB wird die Förderung des Klimaschutzes als eigenständiges Ziel der Bauleitplanung benannt. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen soll gemäß § 1a Abs. 5 Satz 1 BauGB den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Die städtebauliche Planung reagiert mit der raumbezogenen Konkretisierung und Umsetzung energie- und klimaschutzfachlicher Ziele. Im Fokus der Erschließungsplanung stehen dabei Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung sowie zur Förderung des Einsatzes Erneuerbarer Energien.

Broschüre "Energiewende im Stadtbild - Leitfaden für gestalterische Lösungen"

Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept

Zur Information der Öffentlichkeit über Energiesparmöglichkeiten hat die Bundesregierung die Deutsche Energie-Agentur (dena) in Berlin sowie der Freistaat Sachsen die Sächsische Energieagentur (SAENA) eingerichtet. Interessierte Bauherren, Planer und Handwerker können sich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau über Förderprogramme (KfW) und der Sächsischen Aufbaubank (SAB) Energiespartechniken und Vorschriften beraten lassen.