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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/03/pm_057.php 18.03.2024 12:52:40 Uhr 27.04.2024 07:53:09 Uhr

Antragsfrist für Sozialförderung 2025 und 2026 endet am 31. März 2024

Projektträger, Initiativen und Vereine, die in den Jahren 2025 und 2026 mit Ideen und Vorhaben die soziale Teilhabe in Dresden stärken wollen, müssen sich jetzt sputen. Denn am 31. März 2024 endet die Antragsfrist für die Förderung sozialer Projekte. Darauf macht Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann aufmerksam:

„Mit der Sozialförderung ermöglichen wir eine große Vielfalt sozialer Projekte und Vorhaben für Dresdnerinnen und Dresdner, die auf Unterstützung angewiesen sind. Es geht um Teilhabe, gelebte Solidarität und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das wollen wir stärken. Deshalb rufe ich unsere sozialen Partner auf, mit Mut und Kreativität das Wir zu gestalten.“

Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann

Welche Zielgruppen und Maßnahmen gefördert werden, regelt die Fachförderrichtlinie Soziales. Fördermittel gibt es beispielsweise für Ältere und Pflegebedürftige, für Migrantinnen und Migranten, für Menschen mit Behinderung, für schutzbedürftige Frauen, für Wohnungslose, für langzeitarbeitslose Menschen und für Selbsthilfegruppen. Darüber hinaus können gemeinnützige Träger Zuschüsse für die Einrichtung neuer Arbeitsplätze im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung erhalten.

Gefördert werden zum Beispiel:

  • Begegnungs- und Beratungszentren für ältere und alte Menschen
  • Beratungsstellen für erwerbslose Menschen
  • Jobs im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsmarkt
  • Begegnungs- und Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung
  • Selbsthilfegruppen
  • Beratungs- und Hilfeangebote zur Vermeidung und Überwindung von Wohnungslosigkeit.

Das Sozialamt fördert im Jahr 2024 soziale Angebote und Projekte nach der Fachförderrichtlinie Soziales mit bis zu 14,1 Millionen Euro. Die Höhe der Mittel für 2025 und 2026 steht aktuell noch nicht fest. Das ist erst klar, wenn der Dresdner Stadtrat den Haushalt beschlossen hat. Mit dem Haushaltsbeschluss wird im Dezember 2024 gerechnet.

Anträge und Projektunterlagen für die Förderjahre 2025 und 2026 können bis 31. März 2024 online eingereicht werden. Damit die Onlineanträge rechtlich wirksam sind, muss das Antragsformular bis zum Stichtag mit rechtsverbindlicher Unterschrift eingereicht werden.