Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/sozialamt_zuwendungen.php 15.02.2021 11:57:09 Uhr 07.03.2021 16:57:14 Uhr |
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Sozialamt, Zuwendungen an freie Träger
Fachförderrichtlinie Sozialamt
Die Fachförderrichtlinie Sozialamt gilt für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt im Verantwortungsbereich des Sozialamtes der Landeshauptstadt Dresden, regelt das Verwaltungsverfahren und trifft Aussagen zur Förderfähigkeit von Projekten und Maßnahmen.
Die Fachförderrichtlinie Sozialamt gilt für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt im Verantwortungsbereich des Sozialamtes der Landeshauptstadt Dresden, regelt das Verwaltungsverfahren und trifft Aussagen zur Förderfähigkeit von Projekten und Maßnahmen.
Die Richtlinie und die entsprechenden Anlagen liegt hier zum Download bereit.
Zuständig ist das Sachgebiet Förderung/Fachbereichscontrolling in der Abteilung Allgemeine Verwaltung des Sozialamtes (Telefon 0351-488 4924, Telefax 0351-488 4993).
Online-Beantragung
Fachförderrichtlinie und Anlagen
Stadtratsbeschluss Förderung Doppelhaushalt 2019/2020
Geförderte Angebote und Projekte 2019/20
Teilhabe am Arbeitsmarkt
Ausreichung einer Pauschale zur Förderung der Sach- und Verwaltungskosten von geförderten Maßnahmeträgern im Rahmen des § 16i SGB II auf Grundlage der Fachförderrichtlinie des Sozialamtes
Ausreichung einer Pauschale zur Förderung der Sach- und Verwaltungskosten von geförderten Maßnahmeträgern im Rahmen des § 16i SGB II auf Grundlage der Fachförderrichtlinie des Sozialamtes
Die Landeshauptstadt Dresden unterstützt öffentlich geförderte Arbeitsverhältnisse mit Zuwendungen für Sach- und Regiekosten auf der Grundlage der Fachförderrichtlinie des Sozialamts.
Wer kann gefördert werden?
Berechtigt sind nur Arbeitgeber, die nicht gewinnorientiert arbeiten, insbesondere Organisationen der freien Wohlfahrtspflege.
Was kann gefördert werden?
Bezuschusst werden sozialversicherungspflichtige Arbeits- beziehungsweise Einsatzplätze, die gemäß § 16i SGB II durch das Jobcenter gefördert werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss beträgt im Jahr 2019 pauschal 175 Euro pro Monat und Beschäftigten beziehungsweise 200 Euro pro Monat und Beschäftigten im Jahr 2020. Die Förderung kann für maximal 300 Arbeitsplätze bewilligt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
1. Es handelt sich um eine Maßnahme nach Ziffer 2.1.7 i. V. m. 2.1.6 Fachförderrichtlinie Sozialamt.
2. Der Bewilligungsbescheid vom Jobcenter Dresden über die nach § 16i SGB II geförderte Beschäftigung liegt vor.
3. Der Arbeitgeber ist eine nicht-gewinnorientierte Organisation.
Wo kann die Förderung beantragt werden?
Anträge sind schriftlich oder per E-Mail ans Sozialamt, Sachgebiet Förderung/ Fachbereichscontrolling zu richten.
Anschrift: Glashütter Straße 51, 01309 Dresden.
E-Mail: sozialamt-foerderung@dresden.de.
Der Antrag auf die Förderung des Sozialamts ersetzt nicht die Antragstellung beim Jobcenter Dresden.
Wann wird die Förderung ausgezahlt?
Liegen alle benötigten Unterlagen vor und sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, erhält der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid des Sozialamts. Der Bescheid enthält alle Informationen zum Abruf und zur Abrechnung der Mittel sowie der regelmäßigen Verwendungsnachweisführung. Die Förderzusage erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Gesamtfinanzierung des Arbeitsplatzes durch Arbeitgeber und Jobcenter im Rahmen des § 16i SGB II
Zuständig ist das Sachgebiet Förderung/Fachbereichscontrolling in der Abteilung Allgemeine Verwaltung des Sozialamtes (Telefon 0351-4884924, Telefax 0351-4884993).
Die entsprechenden Anträge und ein Merkblatt liegen hier zum Download bereit:
Informationen des Jobcenter Dresden: