Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/sozialamt_zuwendungen.php 03.02.2023 13:11:36 Uhr 12.12.2024 03:25:33 Uhr |
Sozialamt, Zuwendungen an freie Träger
Fachförderrichtlinie Soziales
Die Fachförderrichtlinie Soziales gilt für die Gewährung von Zuwendungen für soziale Angebote und Projekte im Bereich Soziales. Ziel der Richtlinie ist, eine Verbesserung der Teilhabe der Dresdner Einwohnerinnen und Einwohner am gesellschaftlichen Leben unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Migrationshintergrund, Einkommen, Lebenslage oder Erwerbsstatus, zu fördern.
Förderung nach Fachförderrichtlinie Soziales
Maßnahmen und Projekte, welche die nachfolgenden Bereiche unterstützen:
- Förderung von Hilfen zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten in besonderen Lebensverhältnissen
(Hilfen für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen/Projekte zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt sowie des sex. Missbrauchs) - Förderung niedrigschwelliger sozialer Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für Menschen mit Behinderungen
- Förderung der Seniorenarbeit und Altenhilfe
- Förderung der Teilhabe schwerstkranker und sterbender Menschen sowie Unterstützung deren Angehöriger
- Selbsthilfegruppen mit besonderer gesundheitlicher und sozialer Thematik unter dem Dach der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS)
- Kommunale Eingliederungsleistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II Leistungsbezug
- Investive Maßnahmen
- Sonstiges
- gemeinnützige Vereine/ Verbände, insbesondere Träger der Wohlfahrtspflege
- Selbsthilfegruppen, -initiativen und bürgerschaftlich engagierte Gruppen
- Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
- sonstige rechtsfähige gemeinnützige freie Träger
- LHD hat an der Erfüllung der Aufgabe / des beabsichtigten Zwecks ein erhebliches Interesse
- bedarfsgerecht, wirtschaftlich und notwendig (Ermessensentscheidung)
- ohne Förderung nicht oder unzureichend realisierbar
- Mitteleinsatz nachrangig zu anderen Fördermitteln
- Erbringung eines Eigenanteils (Eigenmittel/Eigenleistungen) von grundsätzlich 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
- entsprechende Haushaltsmittel müssen zur Verfügung stehen
- ordnungsgemäße Geschäftsführung und eine zweckentsprechende Verwendung muss gewährleistet sein
- geförderte Angebote und Einrichtungen sind grundsätzlich unabhängig von einer Mitgliedschaft bei Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfängern oder einer konfessionellen Bindung oder Religionszugehörigkeit zugänglich
- grundsätzlich Projektförderung
Finanzierungsart
- grundsätzlich als Teilfinanzierung und zwar in der Regel als Festbetragsfinanzierung
Benötigte Formulare
- Online-Beantragung mit dem Fördermittelportal der Landeshauptstadt Dresden
- Anlage 3 Auszahlungsantrag (FFRL)
- Anlage 4 Verwendungsnachweis über eine Zuwendung Projektförderung (FFRL)
- Anlage 7 Auszahlungsantrag für eine investive Zuwendung (FFRL)
- Anlage 8 Verwendungsnachweis über eine investive Zuwendung (FFRL)
- Rechtsbehelfsverzicht Sozialamt
- Anlage 1 Allgemeine Nebenbestimmungen (FFRL)
Hilfreiche Infoblätter
- Benutzerhandbuch Fördermittelportal der Landeshauptstadt Dresden - Fachförderrichtlinie Soziales
-
Publizitätsanforderungen - an von der Landeshauptstadt Dresden geförderte Projekte und Maßnahmen
Bei allen öffentlichkeitswirksamen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen ist durch den Förderempfänger auf die Förderung einer Maßnahme bzw. eines Projekts hinzuweisen.
Wichtige Links
Frist
Anträge müssen bis 31.03. des Vorjahres für die Doppelhaushaltsjahre eingereicht werden.
Selbsthilfegruppen
Anträge von Selbsthilfegruppen bis zum 31. Oktober des Vorjahres für die Doppelhaushaltsjahre eingereicht werden.
Einmalige Projekte
unterjährige, einmalige Projekte können bis zu 3 Monate vor Projektstart beantragt werden.
Zuständige Organisationseinheiten
Rechtliche Grundlagen
- Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden über die Gewährung von Zuwendungen für soziale Angebote und Projekte im Bereich Soziales (FFRL Soziales)
- Durchführungsbestimmungen zur Fachförderrichtlinle Soziales (FFRL Soziales)
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) - Sozialhilfe
- Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden
- Stadtratsbeschluss V0576/20 Förderung Doppelhaushalt 2021/2022
Teilhabe am Arbeitsmarkt
Ausreichung einer Pauschale zur Förderung der Sach- und Verwaltungskosten von geförderten Maßnahmeträgern im Rahmen des § 16i SGB II auf Grundlage der Fachförderrichtlinie des Sozialamtes
Ausreichung einer Pauschale zur Förderung der Sach- und Verwaltungskosten von geförderten Maßnahmeträgern im Rahmen des § 16i SGB II auf Grundlage der Fachförderrichtlinie des Sozialamtes
Die Landeshauptstadt Dresden unterstützt öffentlich geförderte Arbeitsverhältnisse mit Zuwendungen für Sach- und Regiekosten auf der Grundlage der Fachförderrichtlinie des Sozialamts.
Wer kann gefördert werden?
Berechtigt sind nur Arbeitgeber, die nicht gewinnorientiert arbeiten, insbesondere Organisationen der freien Wohlfahrtspflege.
Was kann gefördert werden?
Bezuschusst werden sozialversicherungspflichtige Arbeits- beziehungsweise Einsatzplätze, die gemäß § 16i SGB II durch das Jobcenter gefördert werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss beträgt im Jahr 2019 pauschal 175 Euro pro Monat und Beschäftigten beziehungsweise 200 Euro pro Monat und Beschäftigten im Jahr 2020. Die Förderung kann für maximal 300 Arbeitsplätze bewilligt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
1. Es handelt sich um eine Maßnahme nach Ziffer 2.1.7 i. V. m. 2.1.6 Fachförderrichtlinie Sozialamt.
2. Der Bewilligungsbescheid vom Jobcenter Dresden über die nach § 16i SGB II geförderte Beschäftigung liegt vor.
3. Der Arbeitgeber ist eine nicht-gewinnorientierte Organisation.
Wo kann die Förderung beantragt werden?
Anträge sind schriftlich oder per E-Mail ans Sozialamt, Sachgebiet Förderung/ Fachbereichscontrolling zu richten.
Anschrift: Glashütter Straße 51, 01309 Dresden.
E-Mail: sozialamt-foerderung@dresden.de.
Der Antrag auf die Förderung des Sozialamts ersetzt nicht die Antragstellung beim Jobcenter Dresden.
Wann wird die Förderung ausgezahlt?
Liegen alle benötigten Unterlagen vor und sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, erhält der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid des Sozialamts. Der Bescheid enthält alle Informationen zum Abruf und zur Abrechnung der Mittel sowie der regelmäßigen Verwendungsnachweisführung. Die Förderzusage erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Gesamtfinanzierung des Arbeitsplatzes durch Arbeitgeber und Jobcenter im Rahmen des § 16i SGB II
Zuständig ist das Sachgebiet Förderung/Fachbereichscontrolling in der Abteilung Allgemeine Verwaltung des Sozialamtes (Telefon 0351-4884924, Telefax 0351-4884993).