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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/gesundheit/beratung/selbsthilfe/finanzielle-foerderung.php 14.01.2026 17:35:33 Uhr 29.01.2026 05:17:27 Uhr |
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Finanzielle Förderung
Förderung durch das Land Sachsen und die Landeshauptstadt Dresden
Die Landeshauptstadt Dresden fördert Selbsthilfegruppen zu gesundheitlichen und sozialen Themen auf der Grundlage des "Sächsischen Kommunaleigenveranwortungsstärkungsgesetzes" (SächsKomEigVStärkG) in Verbindung mit der "Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung" (SächsKomPauschVO) und der "Fachförderrichtlinie Soziales" in den jeweils aktuellen Fassungen.
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger im Sinne dieser Richtlinie sind Selbsthilfegruppen, die:
- in der Stadt Dresden tätig sind
- mindestens 6 ständige Mitglieder haben
- grundsätzlich offen sind für weitere interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer des jeweiligen Themenbereichs
- sich regelmäßig treffen
- mindestens ein halbes Jahr bestehen (ab Registrierung in der Selbsthilfegruppendatei bei KISS)
- nicht gewinnorientiert arbeiten sowie
- die Anforderungen der gültigen rechtlichen Normen zur Selbsthilfeförderung des Freistaates Sachsen erfüllen.
Nicht förderfähig sind:
- Gruppen, die überwiegend außenorientiert arbeiten
- Vereins- und Verbandsarbeit
- Freizeitaktivitäten
- ständig professionell angeleitete Gruppenangebote
- die Arbeit von Gruppen, deren politische Neutralität und weltanschauliche Offenheit nicht gegeben ist
Die Zuwendung ist jeweils im Voraus für das darauffolgende Kalenderjahr zu beantragen. Antragsschluss ist der 31. Oktober.
Zu beachten ist, dass keine Mietzuschüsse an Selbsthilfegruppen ausgereicht werden, wenn die Trägermiete der Einrichtungen bereits zu mehr als 50 % gefördert wird.
Onlinebeantragung
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Fördermittelportal - Fachförderrichtlinie Sozialamt
Sollten Sie Probleme bei der Antragstellung über das Fördermittelportal haben, sind wir Ihnen gern behilflich. Bitte wenden Sie sich dazu an kiss@dresden.de Beachten Sie außerdem, dass der Antrag zusätzlich postalisch mit Unterschrift zum Sozialamt gesendet werden muss. Allein das digitale Versenden reicht nicht aus, um die Frist einzuhalten.
Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen
- Gefördert werden gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen pauschal oder projektbezogen. Antragsformulare sind bei der KISS erhältlich.
- Die pauschale Förderung ist eine Gemeinschaftsförderung der Kassen. Zuständig für die pauschale Förderung der Dresdner Selbsthilfegruppen ist die BKK, Landesverband Mitte. Förderanträge müssen bis zum 31. Januar des Förderjahres eingereicht werden.
- Die Projektförderung ist eine kassenindividuelle Leistung. Projektanträge können ganzjährig bei folgenden Krankenkassen eingereicht werden: AOK PLUS, IKK classic, DAK-Gesundheit und Knappschaft.
"Leitfaden zur Selbsthilfeförderung" des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen, Antragsformulare und weitere Informationen.
- Leitfaden Selbsthilfeförderung (*.pdf, 2 MB)
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Antrag zur Pauschalförderung und Hinweise
Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen
- Antrag Projektförderung und Hinweise AOK Plus
- Antrag Projektförderung IKK classic
- Hinweise Projektförderung IKK classic
- Antrag Projektförderung DAK Gesundheit
- Antrag Projektförderung Knappschaft (*.pdf, 82 KB)
- Hinweise Projektförderung Knappschaft (*.pdf, 6 KB)
Förderung durch Rentenversicherungsträger
Suchtselbsthilfegruppen können eine pauschalierte Förderung bis zum 30. September für das Folgejahr beantragen. Die Förderhöhe beträgt maximal 200 Euro und ist abhängig von festgelegten Voraussetzungen.
Nähere Informationen und Antragsformulare sind erhältlich bei der Sächsischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren e. V.
- Telefon/Fax: 0351-8045506
Kontakt
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KISS (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Gesundheit und Prävention
Abt. Gesundheitsförderung/ Prävention
Besucheranschrift
Industriestraße 21
01129 Dresden
Öffnungszeiten
| Montag | nach Vereinbarung |
| Dienstag | 9 bis 12, 14 bis 18 Uhr |
| Donnerstag | 9 bis 12, 14 bis 16 Uhr |
| Freitag | nach Vereinbarung |