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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2023/03/pm_056.php 20.03.2023 10:36:13 Uhr 26.04.2024 19:17:22 Uhr

Verwendung von Boden- und Recyclingmaterial einheitlich festgeschrieben

Ab August gelten neue Regeln für die Verwertung von Bodenaushub und den Einbau von Recyclingbaustoffen

Die sogenannte „Mantelverordnung“, 2022 von Bundestag und Bundesrat beschlossen, tritt zum 1. August in Kraft. Der Begriff Mantelverordnung wurde gewählt, da gleich vier eng verzahnte Verordnungen in einem Guss überarbeitet wurden bzw. eingeführt werden. Dabei geht es um die Novellierung der Bodenschutzverordnung (BBodSchV), die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV), die Novellierung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und der Deponieverordnung (DepV). 

Der Aufwand für die Verwertung von Bauabbruchabfällen und Böden wird deutlich steigen. Bauträger, Bauherren und Unternehmen müssen sich bereits jetzt auf die neuen Regelungen einstellen, um Probleme wie Baustopps, Entsorgungsschwierigkeiten und teure Nachträge zu vermeiden.
Reimo Süptitz, Sachgebietsleiter Abfall und Brachflächen im Dresdner Umweltamt, erläutert: „Die Neuerungen sind dringend nötig. Laut Umweltbundesamt fallen in der Bundesrepublik jährlich etwa 240 Millionen Tonnen mineralischen Abfalls an. Dabei handelt es sich vor allem um Bau- und Abbruchabfälle, die ordnungsgemäß verwertet oder entsorgt werden müssen. Das sind rund 55 Prozent des gesamten Abfallaufkommens von jährlich etwa 415 Millionen Tonnen.“ 
Die Verwertungsquoten liegen bereits bei rund 88 Prozent. In der Regel werden die Abgrabungen verfüllt oder in einem technischen Bauwerk eingebaut. Trotzdem müssen jährlich rund 28 Millionen Tonnen Bau- und Abbruchabfälle bzw. Bodenaushub aus dem Stoffkreislauf entfernt und deponiert werden. Zum Vergleich: Das entspricht umgerechnet etwa dem Inhalt von 6.120 Olympischen Schwimmbecken. Der Deponieraum wird also knapp. Gleichzeitig können große Mengen von Gewerbe- und Produktionsabfällen, die gute bautechnische Eigenschaften besitzen und nicht umweltgefährlich sind, zum Beispiel Aschen oder Schlacken, bislang keiner sinnvollen Verwertung zugeführt werden und müssen ebenso deponiert werden.

Was sind die wesentlichen Änderungen ab 1. August 2023? 

  • Erstmals gelten verbindliche, bundeseinheitliche Regelungen für die Verwendung von Boden- und Recyclingmaterial in technischen Bauwerken. Damit entfallen alle länderspezifischen Regelungen. Gleichzeitig wird es möglich, eine Vielzahl von bautechnisch gut geeigneten und umweltbiologisch unbedenklichen Abfällen als Bauprodukt einzusetzen. Die Zulassung dieser Recycling-baustoffe erfolgt unter strengeren Qualitätskriterien und stärkerer Kontrolle der Recyclingunternehmen als bis-her, sodass eine Umweltgefährdung ausgeschlossen wird.
  • Die Verwendung dieser Bauprodukte soll für alle nachvollziehbar in einem behördlich geführten Er-satzbaustoff-Kataster dokumentiert werden.
  • Es werden neue Probenahme- und Analysemethoden und überarbeitete Grenzwerte eingeführt.
  • Für die Probenahme und Qualitätsbestimmung von Boden- und Recyclingmaterial dürfen zukünftig nur noch Sachverständige im Sinne des §18 BBodSchG eingesetzt werden.
  • Zum vorsorgenden Schutz des Bodens kann durch die Behörde bei größeren Bauvorhaben ab 3.000 Quadratmeter nun eine sogenannte „Bodenkundliche Baubegleitung“ verlangt werden.

Achtung an Bauwillige, Bauträger und Entsorger
Alle früheren Boden- und Bauschuttanalysen werden ab 1. August 2023 ungültig. Die alten Probenahme- und Analyseverfahren lassen keinen Vergleich mit den neuen Grenzwerten zu. Das Umweltamt empfiehlt: Kann Material nicht bis 31. Juli 2023 verwertet oder entsorgt werden, sollten bereits jetzt die neuen Verfahren zusätzlich zu den derzeitig gültigen angewendet werden.

Dr. Claudia Helling von der unteren Bodenschutzbehörde des Dresdner Umweltamts sagt: „Besonders der Schutz des Bodens vor Verdichtung und Erosion, aber auch der Erhalt der Fruchtbarkeit wird bei der immer intensiveren Nutzung unserer Böden durch Landwirtschaft und Siedlungsentwicklung noch zu wenig beachtet. Es dauert in Mitteleuropa 1.000 bis 3.000 Jahre, bis zehn Zentimeter Humusboden auf natürlichem Weg neu gebildet werden und nur zehn Sekunden, bis dieser durch die Überfahrt eines Kettenbaggers empfindlich verdichtet wird. Diese Schäden sollen zukünftig durch die sogenannte Bodenkundliche Baubegleitung, kurz BBB, vermieden werden. Bereits vor Beginn des Vorhabens wird dann festgelegt, wo Fahrwege entstehen, wie Boden ausgehoben und zwischengelagert wird und wie der Boden am Standort wiederverwendet werden kann.“

Die Bundesregierung und die zuständigen Bodenschutzbehörden versprechen sich durch die neuen Regelungen einen deutlichen Sprung bei der Verwertung von Boden- und Recyclingmaterial, aber auch einen wirksamen Schutz unserer wertvollen Böden.

Für mehr Informationen wenden sich Interessierte an die untere Abfall- und Bodenschutzbehörde des Umweltamts. Informationsmaterial kann zudem auf den Internetseiten des Bundesumweltamts, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie beim Bundesverband Boden eingesehen werden.

Kontakt:
Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Wasser- und Bodenschutzbehörde 
Telefon: 0351-4886241 
E-Mail: umwelt.recht1@dresden.de 

Allgemeine Informationen zum Thema Boden und Altlasten: www.dresden.de/altlasten 
FAQ zur Mantelverordnung: www.bmuv.de/faq/mantelverordnung