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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/boden/Altlasten.php 23.04.2024 13:15:15 Uhr 25.04.2024 06:30:32 Uhr

Altlasten

Erfassung, Bewertung und Gefahrenabwehr

Altlasten erkennt man selten auf Anhieb. Seit 1991 werden deshalb verdächtige Flächen erfasst und Maßnahmen zur Sanierung entwickelt.

Altlastensanierung

Durch Sanierung belasteter Flächen gewinnt die Stadt teilweise große Flächen zurück und muss seltener wertvolle Kulturböden in Anspruch nehmen.

Stillgelegte Deponien in städtischer Verantwortung

In Dresden existieren 19 Mülldeponien in städtischer Verantwortung, die vorrangig in der Zeit vor 1990/1993 betrieben wurden. Aufgrund der veränderten gesetzlichen Regelungen zur Deponierung des Hausmülls/Abfalls wurde der Betrieb eingestellt.

Das Umweltamt der Stadt Dresden konnte bis heute einen Großteil dieser Deponien sanieren oder revitalisieren. So wurde zum Beispiel im ökologischen Großprojekt Dresden-Coschütz/Gittersee die radioaktive Altlast „Uranfabrik 95“ beseitigt und wieder nutzbar gemacht.

Altlastenauskunft und Bauherreninformation

Die untere Bodenschutzbehörde des Umweltamtes führt im Stadtgebiet von Dresden das sogenannte Sächsische Altlastenkataster. Grundstücksbezogene Informationen zu Altlasten können online beantragt werden.

Altlastenauskunft beantragen


Für Grundstücke mit Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen stellt das Umweltamt den Bauherren Hinweise zu Bauantrag, ingenieurtechnischer Baubegleitung und Dokumentation zur Verfügung:

Informationsblatt "Bauen auf Altlasten"

Für Bauantrag: Anlage "Bauen auf Altlasten"

Fördermittel für die Altlastensanierung

Seit dem 1. Februar 2024 können in Sachsen wieder Fördermittel für die Sanierung von Altlasten, Altlastenverdachtsflächen (also Flächen, die im Sächsischen Altlastenkataster registriert sind) und schädlichen Bodenveränderungen beantragt werden. Diese Fördermittel werden nach der „Förderrichtlinie Flächenrecycling und Dekontaminierung von Standorten“ (FRL FrDS/2024) von der Landesdirektion Sachsen bewilligt.

Förderportal der Landesdirektion Sachsen


Die Vorgängerrichtlinie „Inwertsetzung von belasteten Flächen“ (RL IWB/2015) ist nicht mehr aktiv.