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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/11/pm_024.php 11.11.2022 15:05:02 Uhr 06.05.2024 07:59:39 Uhr

Energiesparen kontra Legionellen

Amt für Gesundheit und Prävention mahnt zur Vorsicht

Die Energiekosten steigen – Verbraucher wollen, sollen und müssen sparen. Zum Beispiel, indem sie ihre Heizung drosseln und die Warmwassertemperatur absenken. Das Amt für Gesundheit und Prävention mahnt jedoch zur Vorsicht. Denn: Wird die Wassertemperatur zu stark reduziert, steigt möglicherweise die Vermehrung von Legionellen innerhalb der Trinkwasserinstallation und damit auch die Gefahr einer „Verkeimung“ mit diesen im Wasser lebenden Bakterien. 

Die Erreger werden in der Regel durch zerstäubtes, vernebeltes Wasser übertragen. Das kann unter anderem beim Duschen, in Whirlpools oder durch Luftbefeuchter passieren, wenn die Wassertemperatur in den Warmwasserleitungen unter 55 Grad Celsius liegt. Eine mögliche Quelle für Legionellen sind auch Rückkühleinrichtungen von Klimaanlagen.

Legionellen können zwei unterschiedliche Krankheiten auslösen: Die Legionärskrankheit, auch Legionellen-Pneumonie, ist eine Form der Lungenentzündung. Sie kann sich durch Husten, Schüttelfrost, Kopfschmerzen und hohes Fieber äußern. Die andere Krankheit, die ebenfalls durch Legionellen verursacht wird, ist das sogenannte Pontiac-Fieber. Es zeigt sich mit grippeähnlichen Beschwerden wie Fieber, Unwohlsein, Kopf-und Gliederschmerzen. Gefährdet sind vor allem Menschen mit geschwächter Immunabwehr, Senioren oder Raucher. Das Robert-Koch-Institut schätzt, dass in Deutschland jährlich pro 100.000 Einwohner zwischen 18 und 36 Infektionen auftreten. In Dresden gab es nach Angaben des Amtes für Gesundheit und Prävention 2021 fünf und 2022 bisher sechs labornachgewiesene Erkrankungen. 

Regelmäßige Legionellen-Überprüfungen sind seit der Änderung der Trinkwasserverordnung 2012 in Großanlagen zur Trinkwassererwärmung gesetzlich vorgeschrieben. Von der Regelung sind Mietshäuser betroffen, in denen es mehr als zwei Wohneinheiten gibt. Im Mehrfamilienhaus muss nach einer Mitteilung des Umweltbundesamtes „am Austritt des Trinkwassererwärmers“ eine Temperatur von 60 Grad dauerhaft eingehalten werden. „Der Schutz der menschlichen Gesundheit steht eindeutig über der Intention zur Energieeinsparung“ schreibt das Bundesamt. Es gibt jedoch auch eine Reihe von Tipps des Umweltbundesamtes, wie Energieeinsparung und Trinkwasserhygiene in Einklang gebracht werden können. Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften in Mietshäusern sind die Wohnungseigentümer, die alle drei Jahre Proben entnehmen und auf Legionellen untersuchen lassen müssen. In Kitas, Schulen, medizinischen und anderen öffentlichen Einrichtungen muss das jährlich erfolgen. 

Weitere Informationen:
www.dresden.de/hygiene
www.umweltbundesamt.de/themen/faq-absenkung-der-raumtemperatur-in-herbst-winter