Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/11/pm_003.php 01.11.2022 15:23:28 Uhr 27.04.2024 11:44:06 Uhr

Übergangsregelung bei der Laufzeit von Bewohnerparkausweisen

Mit der Verordnung für das Ausstellen von Parkausweisen in städtischen Quartieren (Parkausweisverordnung – ParkauswVO) vom 3. April 2022, gültig seit dem 12. Mai 2022, hat der Freistaat Sachsen die Verordnungsermächtigung auf die Gemeinden übertragen. Die Gemeinden sind somit ermächtigt, die Verwaltungsgebühren für die Erteilung von Bewohnerparkausweisen eigenständig festzusetzen. Die Landeshauptstadt Dresden macht von dieser Verordnungsermächtigung Gebrauch. Die Vorlage zur Verordnung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Gebühren für Bewohnerparkausweise (Bewohnerparkausweisgebührenverordnung) liegt den Gremien des Stadtrates zur Entscheidung vor. In Erwartung des Stadtratsbeschlusses zum künftigen Verwaltungshandeln, welcher die bisherige Verwaltungspraxis ändert, werden Bewohnerparkausweise ab sofort übergangsweise nur für ein halbes Jahr erteilt. Diese Übergangsregelung gilt bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung.