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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/bewohnerparkausweis.php 03.04.2024 13:13:00 Uhr 25.04.2024 23:37:54 Uhr

Bewohnerparkausweis

Auf dieser Seite finden Sie alles Wichtige rund um den Bewohnerparkausweis und Bewohnerparkgebiete

Längere Bearbeitungszeiten und eingeschränkte Öffnungszeiten

Aktuell kommt es zu Bearbeitungszeiten von mindestens 4 Wochen. Um eine zügige Bearbeitung gewährleisten zu können, bitten wir von Rückfragen bezüglich des Bearbeitungsstandes abzusehen. Für dringende Anliegen nutzen Sie die Sprechzeiten zur persönlichen Vorsprache.

Die Öffnungszeiten für die persönliche Vorsprache sind vorübergehend eingeschränkt auf folgende Zeiten:

Montag 9 bis 12 Uhr
Dienstag 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 Uhr, 13 bis 17 Uhr 

Mit einem Bewohnerparkausweis darf in allen Bereichen im Bewohnerparkgebiet geparkt werden, in denen durch die entsprechenden Verkehrszeichen das Parken für Bewohner mit Bewohnerparkausweis ausgewiesen ist. Ferner kann innerhalb des Bewohnerparkgebietes auch auf gebührenpflichtigen Parkplätzen unter Befreiung von der Parkgebührenpflicht parken. Für die Befreiung von der Parkgebühr muss die auf die Bewohner zutreffende Bewohnerparkgebietsnummer des Bewohnerparkausweises am Parkscheinautomaten ausgewiesen sein.

Mit einem Bewohnerparkausweis ist kein Anrecht auf einen bestimmten reservierten Stellplatz verbunden. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen privaten Stellplatz außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes anzumieten.

Außerdem werden keine gebietsübergreifenden Bewohnerparkausweise erteilt.

Jeder Bewohner oder jede Bewohnerin erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf ihn oder sie als Halter zugelassenes oder nachweislich dauerhaft genutztes Fahrzeug. Ist die Person Halterin von zwei Kraftfahrzeugen, kann ebenfalls nur ein Bewohnerparkausweis beantragt werden, in dem beide Kennzeichen eingetragen sind. Damit kann nur eines der Kraftfahrzeuge unter Inanspruchnahme der Bewohnerparkvorrechte im Bewohnerparkgebiet parken.

Kontakt

Straßenverkehrsbehörde (Abt.)

Landeshauptstadt Dresden

Straßen- und Tiefbauamt


Besucheranschrift

Lingnerallee 3
01069 Dresden
Zugang Südeingang
2. Etage, Zimmer 5232


Telefon 0351-4884141
E-Mail bewohnerparken@dresden.de


Postanschrift

Postfach 12 00 20
01001 Dresden


Öffnungszeiten

Montag 9 bis 12 Uhr
Dienstag 9 bis 12 Uhr, 13 bis 17 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 Uhr, 13 bis 17 Uhr

Zugang für Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung:


Parkplatz 
Ja 

Erreichbarkeit mit dem Auto
Behindertenparkplätze Lingnerallee 3 am Südeingang 

Erreichbarkeit ÖPNV
Haltestelle Straßenbahn:
Pirnaischer Platz ca. 400 Meter entfernt (barrierefrei)
Dt. Hygiene-Museum ca. 400 Meter entfernt (barrierefrei)

Haltestelle Bus: 
Pirnaischer Platz ca. 400 Meter entfernt (barrierefrei)

Information zum Zugang
Haupteingang: Lingnerallee 3 (Südeingang)
Automatische Türöffnung Haupteingang
Rollstuhlgerechte Personenaufzüge vorhanden
Flurtür mit Klingel