Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/bewohnerparkausweis.php 22.05.2025 11:47:29 Uhr 24.05.2025 14:54:07 Uhr |
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Bewohnerparkausweis
Mit einem Bewohnerparkausweis darf in allen Bereichen im Bewohnerparkgebiet geparkt werden, in denen durch die entsprechenden Verkehrszeichen das Parken für Bewohner mit Bewohnerparkausweis ausgewiesen ist. Ferner kann innerhalb des Bewohnerparkgebietes auch auf gebührenpflichtigen Parkplätzen unter Befreiung von der Parkgebührenpflicht parken. Für die Befreiung von der Parkgebühr muss die auf die Bewohner zutreffende Bewohnerparkgebietsnummer des Bewohnerparkausweises am Parkscheinautomaten ausgewiesen sein.
Mit einem Bewohnerparkausweis ist kein Anrecht auf einen bestimmten reservierten Stellplatz verbunden. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen privaten Stellplatz außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes anzumieten.
Außerdem werden keine gebietsübergreifenden Bewohnerparkausweise erteilt.
Jeder Bewohner oder jede Bewohnerin erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf ihn oder sie als Halter zugelassenes oder nachweislich dauerhaft genutztes Fahrzeug. Ist die Person Halterin von zwei Kraftfahrzeugen, kann ebenfalls nur ein Bewohnerparkausweis beantragt werden, in dem beide Kennzeichen eingetragen sind. Damit kann nur eines der Kraftfahrzeuge unter Inanspruchnahme der Bewohnerparkvorrechte im Bewohnerparkgebiet parken.
Bewohnerparkgebiete
Voraussetzungen
Vorgehen
Gültigkeit und Kosten
Rechtliche Grundlagen
Verlängerung, Fahrzeugwechsel oder Verlust
Zuzug oder Wegzug
Kontakt
Genehmigungen/ Verkehrsregelung Veranstaltungen (SG)
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