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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/08/pm_010.php 09.08.2021 11:48:29 Uhr 03.05.2024 14:01:09 Uhr

Kulturförderung für Freie Szene wird novelliert

Förderrichtlinien sollen bedarfsgerechter und nachhaltiger sein

Der Geschäftsbereich Kultur und Tourismus schlägt dem Dresdner Stadtrat die Novellierung und Weiterentwicklung der kommunalen Kulturförderung vor. Mit der novellierten „Fachförderrichtlinie der Landeshauptstadt Dresden zur Kommunalen Kulturförderung“ und einer neu erarbeiteten „Fachförderrichtlinie über die Gewährung einmaliger Zuschüsse für Investitionen in Kultureinrichtungen“ bringt die Dresdner Stadtverwaltung damit sowohl im konsumtiven als auch im investiven Bereich neue Förderinstrumente für die Freien Träger in der Kulturszene auf den Weg.
Beide Richtlinien setzen zentrale Forderungen der Strategie „Fair in Dresden 2025“ (online zu finden unter www.dresden.de/kulturfoerderung) um, die das Amt für Kultur und Denkmalschutz 2018 im Austausch mit lokalen Kulturschaffenden, Interessenverbänden, Akteuren der Kommunalpolitik und anderen Kommunen entwickelt hat. Die Strategie war auch Teil der Bewerbung Dresdens als Kulturhauptstadt Europas 2025.

„Mit den novellierten Förderrichtlinien der Kulturförderung für Vereine, Initiativen und einzelne Künstlerinnen und Künstler greifen wir viele Wünsche und Hinweise der Freien Szene auf, um die Arbeits- und Existenzbedin-gungen für kulturelles und künstlerisches Schaffen in unserer Stadt zu verbessern. Neben der angemessenen finanziellen Ausstattung braucht es zeitgemäße Förderinstrumente“, so Kulturbürgermeisterin Annekatrin Klepsch.

Die überarbeitete „Fachförderrichtlinie der Landeshauptstadt Dresden zur Kommunalen Kulturförderung“ sieht Möglichkeiten für mehrjährige Projektförderungen, Zuschüsse für Konzeptionsphasen und Kofinanzierungen (Eigenmittel) für Fördermittel von Land, Bund und EU vor.

Ein zentraler Punkt der neuen „Fachförderrichtlinie über die Gewährung einmaliger Zuschüsse für Investitionen in Kultureinrichtungen“ ist die künftige Berücksichtigung von Honoraruntergrenzen als Zuwendungsvoraussetzung in den Projektförderungen. Damit soll die faire und angemessene Vergütung von Künstlerinnen und Künstlern gestärkt werden. Gleichzeitig wird die Richtlinie in Hinblick auf die Zuwendungsempfänger und die Fördergegenstände breiter geöffnet: Gefördert werden können künftig Investitionen in Arbeitsräume und technische Ausstattungen von Kulturschaffenden, aber auch in Veranstaltungsräume, darunter Räume von Religionsgemeinschaften wie Kirchen, wenn sie kulturellen Zwecken dienen. Zudem sollen künftig die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen („Sustainable Development Goals“ der UN) einen Bewertungsmaßstab für die Kulturförderung bilden. Damit können besonders klima- und ressourcenschonend organisierte Kultur- und Kunstprojekte gefördert werden.

Der Stadtrat und seine Ausschüsse werden ab September über die Entwürfe der Richtlinien beraten. Sofern eine Zustimmung des Stadtrates erfolgt, können die Richtlinien ab 2022 angewendet werden.