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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/06/pm_086.php 21.06.2021 16:25:51 Uhr 26.04.2024 23:40:52 Uhr

Einführung einer Mietpreisbremse

Dresden begrüßt Ankündigungen der Staatsregierung

Die vom Staatsministerium für Regionalentwicklung angekündigte Einführung einer Mietpreisbremse in Dresden stößt bei der zuständigen Beigeordneten für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen Dr. Kristin Klaudia Kaufmann auf volle Zustimmung.

Kaufmann: „Ich begrüße die von der Landesregierung angekündigte Verordnung. Damit kommt der Freistaat einer seit mehreren Jahren mehrfach vorgetragenen Forderung der Stadt Dresden nach. Die Mietpreisbremse, die voraussichtlich ab Jahresanfang 2022 gilt, ergänzt die Maßnahmen unseres Dresdner Wohnkonzepts, das darauf ausgerichtet ist, vielfältiges Wohnen bezahlbar für alle zu gestalten“.

Eine Mietpreisbremse verbietet eine Neuvertragsmiete, die mehr als zehn Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete des Dresdner Mietspiegels liegt. Mieter können die Vergleichsmiete einfach auf dem Portal www.dresden.de/mietspiegel ermitteln. Für den Erstbezug einer neu geschaffenen Wohnung gilt die Mietpreisbremse nicht. Die Landeshauptstadt Dresden hatte dem Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung umfangreiches Datenmaterial bereitgestellt, darunter detaillierte Angaben zur Mieten- und Leerstandsentwicklung sowie zur Mietenbelastung der Dresdner. Diese Daten bestätigen die Anspannung des lokalen Wohnungsmarkts und bewogen das Sächsische Kabinett, den Weg zur Mietpreisbremse freizumachen. Die dazu erforderliche Verordnung könnte am 1. Januar 2022 inkrafttreten. Aufgrund der befristeten bundesrechtlichen Bestimmungen gilt sie nach aktuellem Stand zunächst bis zum Jahr 2025.

Weitere Infos zum Dresden Wohnungsmarkt und den städtischen Steuerungsinstrumenten finden Sie unter www.dresden.de/wohnen