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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/04/pm_036.php 20.04.2021 13:49:59 Uhr 19.03.2024 12:19:26 Uhr

Versammlungsbehörde untersagt AfD-Versammlung am 17. April 2021

Das Ordnungsamt als Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden verbietet die für den kommenden Sonnabend, 17. April 2021, geplante Demonstration der Alternative für Deutschland (AfD). Die Partei hatte eine Kundgebung mit 500 Teilnehmenden auf dem Neumarkt angemeldet.

Bereits am Dienstag, 13. April 2021, waren die für den Sonnabend, 17. April 2021, geplanten Versammlungen der Querdenken-Initiative verboten worden. Das Verbot der AfD-Kundgebung wurde aus Sicht der Versammlungsbehörde notwendig, um zu verhindern, dass Anhänger der verbotenen Querdenken-Demonstrationen an diesem Tag einen legalen Anlaufpunkt im Stadtgebiet finden. Eine Situation, wie sie am 13. März 2021 in Dresden stattfand, soll dadurch verhindert werden.

Geplante Versammlungen für den 17. April 2021 mussten entsprechend der Allgemeinverfügung bis zum 14. April 2021, 24 Uhr bei der Versammlungsbehörde angemeldet werden. Nach Fristablauf liegen für den Sonnabend acht Demonstrationsanmeldungen vor.