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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/08/pm_063.php 03.09.2020 18:54:34 Uhr 06.05.2024 02:29:09 Uhr

Versammlungsbehörde fordert Absetzung des Versammlungsleiters bei PEGIDA-Demo

Dieser ist seinen Pflichten nicht nachgekommen

Die städtische Versammlungsbehörde hat dem PEGIDA-Förderverein e. V. am Mittwoch, 26. August 2020, per E-Mail mitgeteilt, dass der für Montag, 31. August 2020, vorgesehene Versammlungsleiter als unzuverlässig im Sinne des Versammlungsrechts eingestuft wird und die Behörde deshalb beabsichtigt, die Leitung der Versammlung durch diesen zu untersagen. Begründet wurde dies unter anderem mit der Tatsache, dass der betreffende Versammlungsleiter am 17. August 2020 seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Konkret wurde beanstandet, dass er nicht eingeschritten ist, als ein bekannter Redner auf der Bühne Äußerungen getätigt und "Anweisungen" an die Teilnehmer gegeben hat, welche nur dem Versammlungsleiter zustehen. Diese Äußerungen und Aufforderungen waren geeignet, den störungsfreien Ablauf der auf dem Neumarkt stattfindenden Kundgebungen zu gefährden bzw. deren Durchführung zu vereiteln.

Außerdem kündigte die städtische Versammlungsbehörde an, dass der vorgenannte Redner bei der für den kommenden Montag, 31. August 2020, geplanten Versammlung nicht als Ordner eingesetzt werden darf. Dem Veranstalter wurde Gelegenheit gegeben, sich bis zum Ablauf des gestrigen 27. Augusts zu den beabsichtigten Maßnahmen zu äußern.
Am 27. August 2020 teilte der Verein mit, dass das Anhörungsschreiben der Anwältin des Vereins übergeben wurde. Gleichzeitig wurde unter Verweis auf einen „zu erwartenden Rechtsstreit“ ein neuer Versammlungsleiter für den 31. August benannt. Bis zum Ablauf des 27. Augusts äußerte sich der Veranstalter hingegen nicht zu der beabsichtigten Untersagung des Ordnereinsatzes. Folglich erging heute, am 28. August 2020, eine entsprechende versammlungsrechtliche Verfügung, welche es dem Verein untersagt, die betreffende Person als Ordner einzusetzen.